Hallo,
die neu aufgestellten Blumenkübel des Nachbarn (N.) versperren nicht nur Pkws den ohnehin schon knappen Parkplatz, sondern behindern auch beträchtlich die sehr spitze, enge und unübersehbare Einfahrt zu unserer Wohnung; (Besuch beschädigte sich beim Ausparken bereits die Beifahrerseite ihres Autos).
Meines Erachtens wurden die Blumenkübel auch nicht auf dem eigenen Grundstück, sondern auf dem Gehweg aufgestellt. Der N. beansprucht dadurch den gesamten Raum zwischen seinem Haus und der Straße. Der Bereich vor seinem Haus ist weder eingezäunt, noch läßt sich ein offensichtlicher Gehweg erkennen; dieser müßte aber doch vorhanden sein (und nicht versperrt werden dürfen)?! Die Anwohner beider Seiten haben deutlich erkennbare Gehwege.
Nun meine Fragen:
- Wo erfahre ich, ob der Nachbar diese Kübel zu recht auf seinem Grundstück aufgestellt hat oder nicht? (Ihn selbst zu fragen halte ich in diesem Fall für ungeschickt…)
- Muß der Nachbar den entstandenen Schaden an dem Fahrzeug des Besuches ersetzen, falls sich das unberechtigte Aufstellen der Blumenkübel herausstellt, sozusagen als „Verursacher“?
2a. Auch meinen Pkw habe ich dummerweise bei der Parkplatzsuche im nahen Umfeld durch zu nahes Heranfahren an eine Hecke seitlich verkratzt. Ist auch dies auf den Nachbarn abzuwälzen?
Vielen Dank für Eure Mühe.
Gruß,
Klaus
- Wo erfahre ich, ob der Nachbar diese Kübel zu recht auf
seinem Grundstück aufgestellt hat oder nicht?
Hallo!
Auf dem eigenen Grundstück darf man so viele Blumenkübel aufstellen, wie man möchte.
Gruß
Wolfgang
Hi!
die neu aufgestellten Blumenkübel des Nachbarn (N.) versperren
nicht nur Pkws den ohnehin schon knappen Parkplatz, sondern
behindern auch beträchtlich die sehr spitze, enge und
unübersehbare Einfahrt zu unserer Wohnung; (Besuch beschädigte
sich beim Ausparken bereits die Beifahrerseite ihres Autos).
Meines Erachtens wurden die Blumenkübel auch nicht auf dem
eigenen Grundstück, sondern auf dem Gehweg aufgestellt.
Hier ist der Knackpunkt. Auf dem Gehweg darf er das nicht, allerdings darfst Du auch nicht mit Deinem Auto auf dem Gehweg herumfahren…
Der N.
beansprucht dadurch den gesamten Raum zwischen seinem Haus und
der Straße. Der Bereich vor seinem Haus ist weder eingezäunt,
noch läßt sich ein offensichtlicher Gehweg erkennen; dieser
müßte aber doch vorhanden sein (und nicht versperrt werden
dürfen)?! Die Anwohner beider Seiten haben deutlich erkennbare
Gehwege.
Es ist für mich sehr schwer zu vorzustellen, wie das bei Euch aussieht.
Die einzig wichtige Frage ist jedoch ohnehin nur, ob die Kübel auf dem öffentlichen Gehweg oder auf seinem Privatgrundstück stehen.
Nun meine Fragen:
- Wo erfahre ich, ob der Nachbar diese Kübel zu recht auf
seinem Grundstück aufgestellt hat oder nicht? (Ihn selbst zu
fragen halte ich in diesem Fall für ungeschickt…)
Lasse das doch einfach von der Gemeinde prüfen, falls nciht klar erkennbar ist, wo der private Raum aufhört und der öffentliche Raum beginnt.
- Muß der Nachbar den entstandenen Schaden an dem Fahrzeug
des Besuches ersetzen, falls sich das unberechtigte Aufstellen
der Blumenkübel herausstellt, sozusagen als „Verursacher“?
Schwer zu sagen, aber generell ist man doch selbst schuld, wenn man seinen Wagen irgendwo dagegen fährt.
Ein Unterschied wäre es wohl, wenn Du in Deine Einfahrt fährtst und am nächsten Tag stehen die Kübel da, die Dich massiv beim Ausparken behindern.
2a. Auch meinen Pkw habe ich dummerweise bei der
Parkplatzsuche im nahen Umfeld durch zu nahes Heranfahren an
eine Hecke seitlich verkratzt. Ist auch dies auf den Nachbarn
abzuwälzen?
Was soll der Unsinn? Was für eine Antwort erwartest Du?
Wer zu ungeschickt zum Fahren ist, muss auch die Schäden selber tragen…
Grüße,
Mathias
Hi,
auf seinem Grundstück natürlich. Nur möchte ich gerne wissen, ob es SEIN Grundstück, oder öffentliche Fläche ist, die dort „gefährlich“ versperrt wird.
Habe mich wohl etwas mißverständlich ausgedrückt…
Mathias sagte ja bereits, daß die Gemeinde zum Prüfen der Sachlage kontaktiert werden sollte; an die werde ich mich wenden.
Gruß,
Klaus