Ein simpler Verkehrsunfall: Auto übersieht Motorrad und nimmt ihm die Vorfahrt. Dank niederer Geschwindigkeit und guter Kleidung erleidet er keine größeren Verletzungen, kann stehen, laufen, ist geistig klar. Bei der Ersten-Hilfe-Behandlung im Krankenwagen wird ihm unter anderem auch Blut abgenommen. Frage: Worauf wird das Blut untersucht? Muss ein Drogentest grundsätzlich veranlasst werden oder wird es nach Verkehrsunfällen auch ohne Anweisung mitgetestet?
(Schreibe ein Buch und bräuchte genaue Info um keine Fehler im Ablauf zu haben.)
Hallo,
es wird das getestet, was der Polizeibeamte (oder Staatsanwalt) verlangt bzw. wofür er die Voraussetzungen geschaffen hat. Hat er den Verdacht, dass Drogen im Spiel sind, dann wird er einen Drogentest verlangen. Aber einfach so und routinemäßig wird das Blut nicht auf Drogen untersucht, es ist auch eine Frage der Kosten. Ein Drogenscreening ist teuer.
Gruss
Iru
Hallo
es wird das getestet, was der Polizeibeamte (oder
Staatsanwalt) verlangt bzw. wofür er die Voraussetzungen
geschaffen hat. Hat er den Verdacht, dass Drogen im Spiel
sind, dann wird er einen Drogentest verlangen. Aber einfach so
und routinemäßig wird das Blut nicht auf Drogen untersucht, es
ist auch eine Frage der Kosten. Ein Drogenscreening ist teuer.
Aber das müsste doch explizit angeordnet werden? Ich habe die Frage so verstanden: Was wird bei einer normalen, ärztlich begründeten Blutuntersuchung festgestellt? Und falls dort auch Alkohol und Drogen geprüft werden, stellt sich ja noch die Frage, in wie weit diese Ergebnisse verwertet werden können.
(Ich glaube aber, das bei einer normalen Blutuntersuchung kein Blutalkohol bestimmt wird)
Gruß, DW.
hallo,
zunächst geht es bei dem verunfallten um die sicherstellung der gesundheit. arzt und rettungspersonal müssen zur sicherheit des unfallpatienten eine blutuntersuchung durchführen. für den fall, dass dem verunfallten medikamente gegeben werden, müssen evtl. nebenwirkungen oder wechselwirkungen ausgeschlossen werden.
für diese im medizinischen sinne erforderlichen rettungsmaßnahmen bedarf es keiner polizeilichen oder richterlichen anordnung.
es geht einfach nur um die „rettung“ und erstversorgung des verunfallten.
wenn bei der blutentnahme dann der konsum von drogen oder alkohol festgestellt werden, wird der arzt im medizinischen sinne darauf reagieren. bedeutet, er muss bei einer medikamentenvergabe diese faktoren im sinne des verunfallten beachten.
im arztbericht wird dann sicherlich ein hinweis für die ermittlungsbehörden stehen.
insgesamt dient die blutentnahme zur rettung des verunfallten.
wenn dann alkohol oder droge festgestellt wird, sollte der verkehrsteilnehmer sicherlich auch dafür zur rechenschaft herangezogen werden. immerhin wurde ein verkehrsunfall verursacht und durch den drogen- oder alkoholkonsum ist die allgemeinheit, sprich sind viele verkehrsteilnehmer gefährdet worden.
mfg
mpu24
Hallo,
laufen, ist geistig klar. Bei der Ersten-Hilfe-Behandlung im
Krankenwagen wird ihm unter anderem auch Blut abgenommen.
(Schreibe ein Buch und bräuchte genaue Info um keine Fehler im
Ablauf zu haben.)
Das wäre eher eine Frage für das Medizinbrett. Warum sollte da vor Ort Blut abgenommen werden? Ein Labor hat der Notarzt nicht dabei, der muß sich auf seine Erfahrung verlassen, ob ein Medikament, das er geben will, wirksam sein wird. Auf Komplikationen wird er natürlich eingestellt sein, dafür ist er ja (Not-)Arzt.
Selbst, wenn die Polizei eine Blutentnahme anordnet, wird das im Krankenhaus (oder einem anderen geeigneten Ort) gemacht.
Cu Rene
Hallo
Aber das müsste doch explizit angeordnet werden? Ich habe die
Frage so verstanden: Was wird bei einer normalen, ärztlich
begründeten Blutuntersuchung festgestellt?
Und ich habe verstanden, dass die Blutprobe von einem Beamten angeordnet wurde und der Fragesteller wissen will, ob dann grundsätzlich auf Drogen getestet wird. Aber vielleicht erleuchtet uns der Fragesteller noch mit einer kleinen Erläuterung.
Wenn aus ärztlicher Notwendigkeit eine Blutprobe vorgenommen wird, weiss ich natürlich nicht, was dann alles getestet wird. Es kommt vermutlich drauf an, was der Doc wissen will. So ohne Grund wird er sicherlich keinen Drogentest machen, denn - wie gesagt - Drogentests sind teuer und es gibt eine Vielzahl von nachweisbaren Drogen.
Gruss
Iru
Hallo,
Aber das müsste doch explizit angeordnet werden? Ich habe die
Frage so verstanden: Was wird bei einer normalen, ärztlich
begründeten Blutuntersuchung festgestellt?Und ich habe verstanden, dass die Blutprobe von einem Beamten
angeordnet wurde und der Fragesteller wissen will, ob dann
grundsätzlich auf Drogen getestet wird.
ich glaube nicht, daß ein Polizist einem Notarzt gegenüber weisungsbefugt ist, zumal eine Bluentnahme ersteinmal immer eine Körperverletzung darstellt die bei medizinischer Indikation auch ohne Einwilligung des Patienten stattfinden kann. Ein gewünschtes Drogenscreening stellt keine solche Notwendigkeit dar, davon abgesehen wird sich ein Notarzt wohl nicht gerne für solche Maßnahmen instrumentalisieren lassen, da dies inen Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis darstellen würde.
Des weiteren wird bei normalen Blutentnahmen ein Blutbild gemacht, ggf. ein großes. Drogenscreenings werden auf eine bestimme Substanzgruppen gemacht, also Caine, Amphetamine, Opiate etc.
Ich kann also nur finden, wonach ich auch suche.
Des weiteren dürfte bei einem durch die Polizei angeordnetes Screening die Kostenfrage ein Thema sein. Die KK, Zahler für die medizinischen Maßnahmen, wird die Kosten sicher nicht tragen. Soll sich dann das Krankenhaus/Labor mit der Polizeidienststelle herumschlagen? Durfte der Beamte diesen Auftrag erteilen?
Gruß
osmodius
Hallo,
ich glaube nicht, daß ein Polizist einem Notarzt gegenüber
weisungsbefugt ist,
ich auch nicht.
zumal eine Bluentnahme ersteinmal immer
eine Körperverletzung darstellt
stimmt, zumindest der Tatbestand der KV wird erfüllt.
die bei medizinischer
Indikation auch ohne Einwilligung des Patienten stattfinden
kann.
grundsätzlich falsch
Ein gewünschtes Drogenscreening stellt keine solche
Notwendigkeit dar, davon abgesehen wird sich ein Notarzt wohl
nicht gerne für solche Maßnahmen instrumentalisieren lassen,
da dies inen Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis
darstellen würde.
offenbar verwechselst du medizinische mit den strafprozessualen Gründen.
Des weiteren dürfte bei einem durch die Polizei angeordnetes
Screening die Kostenfrage ein Thema sein. Die KK, Zahler für
die medizinischen Maßnahmen, wird die Kosten sicher nicht
tragen. Soll sich dann das Krankenhaus/Labor mit der
Polizeidienststelle herumschlagen? Durfte der Beamte diesen
Auftrag erteilen?
ja, das darf er, guckst du § 81a StPO. Die Abrechnung erfolgt natürlich nicht über die Krankenkasse, sondern es wird von der Polizei mit dem Arzt bzw. dem Labor direkt abgerechnet.
Gruss
Iru
Erst mal ein Danke an alle die mir geantwortet haben! Nun bin ich schlauer, es war wirklich ein Fehler in meiner Erzählung.
Ich wollte das ein Geheimnis des Protagonisten durch eine Blutabnahme nach einem Verkehrstunfall auffliegt, doch wenn dort nur auf Anweisung auf Drogen getestet wir, muss ich das ganze nochmal überarbeiten.
Um mehr ging es nicht. Danke nochmal.
Hallo.
laufen, ist geistig klar. Bei der Ersten-Hilfe-Behandlung im
Krankenwagen wird ihm unter anderem auch Blut abgenommen.
(Schreibe ein Buch und bräuchte genaue Info um keine Fehler im
Ablauf zu haben.)Das wäre eher eine Frage für das Medizinbrett. Warum sollte da
vor Ort Blut abgenommen werden?
Damit bei Ankunft im Krankenhaus schon Blutproben zur Verfügung stehen, die ins Labor können? Der Zugang ist eh schon gelegt, um Infusionen geben zu können, dann kann man auch das Blut darüber abzapfen, sobald der Patient dann stabilisiert ist.
Ich habe das jedenfalls schon so erlebt. Aber keine Ahnung, ob das überall so üblich ist.
Sebastian.