Servus,
auf Anweisung eines Arztes schon. Im Rettungsdienst ist immer dafür gesorgt, dass im Fall des Falles ein Arzt da ist, der aussagt, dass und auf der Grundlage welches per Funk berichteten Sachverhaltes er die Anweisung gegeben hat. Der Sani dürfte noch einiges mehr, aber offenbar hat der genannte in seiner Ausbildung nicht aufgepasst und traut sich nicht, zu dürfen: Seit die israelische Armee Ende der 1960er Jahre gute Erfolge damit erzielt hat, dass alle Infanteristen (und nicht bloß die Sanis) dort lernten, wie man eine Infusion mit Kochsalzlösung oder Plasmaexpander anlegt, ist das bei ziemlich allen San-Truppen der Welt Standard geworden - die Logik dabei ist recht einfach: Wenn ein Schwerverletzter dabei ist, zu verbluten, und mit einer Wahrscheinlichkeit von meinetwegen 60 oder 70 Prozent durch eine ohne Verzögerung angelegte Infusion gerettet werden kann, ist es unerheblich, ob diese Infusion, wenn von einem Laien angelegt, in meinetwegen drei Prozent der Fälle lebensbedrohlich wirkt, weil z.B. Luft ins Blut gelangt oder beim Anlegen die Gefäßwand kaputtgestochen worden ist.
Der ethische Knackpunkt, dass dann der Laien-Sani den Tod veranlasst hat und nicht die lebensgefährliche Verwundung, ist eher akademisch.
Schöne Grüße
MM