Blutprobe verweigern nach Blutspende?

Hallo,

ich stelle diese hypothetische Frage absichtlich hier und nicht im Rechtsbrett, da ich glaube, dass mir hier ein Streifenpolizist von der Front wohl eher weiterhelfen kann als ein Rechtsgelehrter. Sollte ich falsch liegen, Posting bitte verschieben.

Nun denn, folgender Fall: Jemand war Blutspenden und wird wenig später aus welchen Gründen auch immer von der Polizei angehalten. Die Beamten wollen der Person Blut abnehmen, wieso auch immer (Alkohol- oder Drogen oder was auch immer-Einfluss).

Kann der Betroffene die Blutprobe verweigern mit dem Hinweis, dass er gerade erst vom Aderlass kommt?

Wenn ja, bis wann gilt diese Frist? Zählt gestern oder vorgestern oder vor 3 Tagen auch noch als „gerade erst“ oder muss man unmittelbar vom Spenden kommen?
[Unabhängig davon gehe ich aus, dass die Polizeibeamten anhand der Aufzeichnungen der Blutspendezentrale überprüfen kann, ob derjenige überhaupt die Wahrheit sagt, oder?]

Wie viel Blut nimmt die Polizei bzw. der Polizeiarzt überhaupt ab? Wenns nur ein Fingerhut ist, erübrigt sich die Frage wohl, aber wenn die auch nen halben Liter wollen, würde mich schon interessieren, ob man sich dagegen wehren kann.

Hat da jemand Erfahrungen aus der Praxis? Wie wird sowas gehandhabt, bzw. kommt solch ein Fall überhaupt vor?

Danke für eure Meinungen

Jerry

Wenns nur ein Fingerhut ist, erübrigt sich die Frage wohl,

So ist es, sind ca. 100 ml wenn überhaupt und wenn 2 Proben genommen werden…

ElC.

Darauf hinweisen sollte man in jedem Fall. Im Endeffekt entscheidet aber ein Arzt und kein Polizeibeamter ob eine Blutentnahme gesundheitlich möglich und auch sinnvoll ist.

mfg
Simon

So ist es, sind ca. 100 ml wenn überhaupt und wenn 2 Proben
genommen werden…

Ich weiss ja, das Kaimane blutrünstig sein sollen. Aber gleich so?
Eine 10(!)ml Monovette sollte reichen

Gruß

Volker

2 Like

Gegenfrage…
Hallo,

Nun denn, folgender Fall: Jemand war Blutspenden und wird
wenig später aus welchen Gründen auch immer von der Polizei
angehalten. Die Beamten wollen der Person Blut abnehmen, wieso
auch immer (Alkohol- oder Drogen oder was auch
immer-Einfluss).

Kann der Betroffene die Blutprobe verweigern mit dem Hinweis,
dass er gerade erst vom Aderlass kommt?

Wird nicht von der Polizei grundsätzlich nur dann Blut abgenommen, wenn der „Blasebalg-Test“ bereits positiv war bzw. ein direkter Verdacht des Alkohol- bzw. Drogenkonsums besteht? Es werden ja nicht alle Verkehrsteilnehmer direkt zur Blutabnahme verdonnert. Die Blutabnahme soll doch lediglich einen offensichtlichen Verdacht urkundlich beweisen. Und wenn der Blasebalg bereits Promille anzeigt, glaubt mir auch keiner, daß ich gerade von einer Blutspende komme, oder?

Gruß,
SylviaM

Hallo,

Kann der Betroffene die Blutprobe verweigern mit dem Hinweis,
dass er gerade erst vom Aderlass kommt?

die Blutentnahmen werden durch die Richtlinien zur „Feststellung von Alkohol-, Medikamenten- und Drogeneinfluss
bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten;
Sicherstellung und Beschlagnahme von Führerscheinen“ geregelt, verfügbar unter http://www.bads.de/Downloads/RICHTLINIEN.PDF

Ein Zitat daraus:

„Bei Beschuldigten und Betroffenen sind ohne ihre Einwilligung die körperliche Untersuchung
sowie die Blutentnahme zur Feststellung von Tatsachen zulässig, die für das Verfahren von
Bedeutung sind, wenn kein Nachteil für ihre Gesundheit zu befürchten ist (§ 81a Abs. 1 StPO,
§ 46 Abs. 1 OWiG). Betroffene haben jedoch nur die Blutentnahme und andere geringfügige
Eingriffe zu dulden (§ 46 Abs. 4 OWiG).“

Verweigern kannst Du die Blutentnahme also per se gar nicht, Du kannst jedoch darauf hinweisen, daß Du gerade von einer Blutspende kommst und durch die weitere Blutentnahme gesundheitliche Beeinträchtigungen befürchtest. Die Qualität dieses Einwands beurteilt dann der Arzt, der die Entnahme durchführen soll.

Daß der allein die Blutspende als Hinderungsgrund betrachtet, ist aber unwahrscheinlich, denn

a) wird nur sehr wenig Blut entnommen
b) darf unterstellt werden, daß allzu empfindliche Personen sich auch nicht zur Blutspende bereit erklären,
c) würdest Du damit Deine Fahrtüchtigkeit nach einer Blutspende in Frage stellen, Dir im Zweifelsfall also in eigene Knie schießen.

Gruß,

Malte.

Ups, Tippfehler :wink:
ElC.