Hallo,
ich stelle diese hypothetische Frage absichtlich hier und nicht im Rechtsbrett, da ich glaube, dass mir hier ein Streifenpolizist von der Front wohl eher weiterhelfen kann als ein Rechtsgelehrter. Sollte ich falsch liegen, Posting bitte verschieben.
Nun denn, folgender Fall: Jemand war Blutspenden und wird wenig später aus welchen Gründen auch immer von der Polizei angehalten. Die Beamten wollen der Person Blut abnehmen, wieso auch immer (Alkohol- oder Drogen oder was auch immer-Einfluss).
Kann der Betroffene die Blutprobe verweigern mit dem Hinweis, dass er gerade erst vom Aderlass kommt?
Wenn ja, bis wann gilt diese Frist? Zählt gestern oder vorgestern oder vor 3 Tagen auch noch als „gerade erst“ oder muss man unmittelbar vom Spenden kommen?
[Unabhängig davon gehe ich aus, dass die Polizeibeamten anhand der Aufzeichnungen der Blutspendezentrale überprüfen kann, ob derjenige überhaupt die Wahrheit sagt, oder?]
Wie viel Blut nimmt die Polizei bzw. der Polizeiarzt überhaupt ab? Wenns nur ein Fingerhut ist, erübrigt sich die Frage wohl, aber wenn die auch nen halben Liter wollen, würde mich schon interessieren, ob man sich dagegen wehren kann.
Hat da jemand Erfahrungen aus der Praxis? Wie wird sowas gehandhabt, bzw. kommt solch ein Fall überhaupt vor?
Danke für eure Meinungen
Jerry