Hallo
noch ein Nachtrag: der Blutentnahme wurde nicht zugestimmt, bzw,der Polizist hat überhaupt nicht gefragt sondern gesagt: wir fahren jetzt ins Krankenhaus und lassen Blut abnehmen.Nochmal meine frage:Ist das korrekt, darf er das, braucht er eine richterliche Anordnung und ist diese Blutprobe vor Gericht überhaupt als Beweismaterial zulässig?
Danke schon mal für Euer Interesse und evt. Antworten.
darf er das,
braucht er eine richterliche Anordnung und ist diese Blutprobe
vor Gericht überhaupt als Beweismaterial zulässig?
Hi,
lies dir mal den Thread durch, da geht es um ein Urteil eines OLG
http://www.radarforum.de/forum/index.php?s=&showtopi…
dann weißt Du Bescheid, oder auch nicht.
Q-Gruß
darf er das,
braucht er eine richterliche Anordnung und ist diese Blutprobe
vor Gericht überhaupt als Beweismaterial zulässig?
http://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html iVm http://dejure.org/gesetze/OWiG/46.html
zwar wird es in der praxis oftmals so gemacht, dass noch nicht einmal versucht wird, eine richterliche anordnung zu erlangen. dies lässt sich aber nicht rechtfertigen. der bgh hat in einem fall sogar zur nachtzeit den versuch zur erlangung einer richterl. anordnung verlangt, bevor die behörde diesen selbst anordnet.
anderenfalls liegt ein beweisvertungsverbot vor, gegen deren verwertbarkeit der beklagtenvertreter allerdings widersprechen muss.