Blutspende: kostenfreie gesetzliche Versicherung

Habe gerade über die Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unvallversicherung erfahren, dass man im Falle von Blutspenden kostenfrei über die deutsche gesetzliche Unvallversicherung versichert ist.

Im Falle von Komplikationen mag dies sinnvoll sein, aber ist es auch bei Wegeunfällen sinnvoll?

Schießlich hat ja jeder Normalbürger eine gesetzliche Krankenversicherung, da ja ebenfalls bei Unfällen im Straßenverkehr (o.ä.) bezahlt?

Welche Gründe könnte es also geben, anstatt der eigenen gesetzliche Krankenversicherung (z.B. AOK, TKK, BKK, etc.) die Deutsche Gesetzliche Unvallversicherung anzugeben?
Sind bei dieser die Leistungen besser, oder macht man dies, um nicht noch zusätzlich die gesetzliche Krankenversicherung zu belasten?

Hallo Horst99,
die GKV zahlt in dem Fall nur evtl. die Arzt kosten, was danach kommt wenn du arbeitsunfähig bist nicht, deshalb ist diese Deutsche gesetzliche Unfallversicherung auch sinnvoll.

Gruß

super, vielen Dank :smile:

Reicht es dann im Falle eines Wegeunfalls zum/vom Spendetermin anzugeben, dass man über die gesetzliche Unvallversicherung versichert ist, oder muss man hier genau den zuständigen Unfallversicherungsträger angeben, der für das Krankenhaus zuständig ist, in welchem man spenden will/gespendet hat?

Mein Freund hatte einen Verkehrsunfall auf dem Weg zur Uni. Dies ist auch ein Versicherungsfall der Landesunfallkasse NRW. Gesetzliche Unfallversicherung haben als höchtes Ziel die Arbeitskraft zu erhalten, bzw. wieder herzustellen. Daher sind die bei Leistungen einfach deutlich unkomplizierter, darüber hinaus fallen Verschreibungen bei den Landesunfallkassen nicht dem „Budget“ des Arztes zu lasten, so dass die da auch großzügiger reagieren.

Es ist schon sinnig einen Wegeunfall auch als einen solchen bei der Kasse anzuzeigen.

Das Eine schliesst das Andere aus
Hallo,

wer bei Arbeitsunfall leistet, kann man sich nicht aussuchen.
Ein Arbeitsunfall (dazu gehört auch ein Wegeunfall zur Blutspende), schliesst automatisch die Ansprüche der gesetzlichen KV aus ( § 11 Abs. 5 SGB V) Nur die gesetzliche UV muss dann leisten.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__11.html

Gruß Woko