Blutuntersuchung nach Jugenarbeitsschutzgesetz

Guten Tag,
Ich hab eine Untersuchung nach dem Jugenarbeitsschutzgesetz, allerdings sehr große Panik vor´m Blutabnehmen, was gemacht werden soll. Die ANgst kann bis zur Ohnmacht verlaufen.
Nun meine Frage: Kann ich die Blutuntersuchung „verweigern“ auf Grund des o.g. Grundes, und hätte das Folgen (Untersuchung ist beim Betriebsarzt, in der Firma will ich die Ausbildung machen.)
Danke shonmal :wink:

Klar kannst du verweigern, aus oben genannten Gründen, aber es muss dir auch bewusst sein das dein zukünftiger Arbeitgeber dann sagt ne das lassen wir mal lieber.

Was machst du wenn du krank bist und zur Blutentnahme musst?

Morgen,

du brauchst leider diese Untersuchung 1. für die Zulassung zur Prüfung, je nach dem im Welchen Bereich du die Ausbildung machst (meißt Medizinische Berufe) und 2. falls ne Kontrolle kommt vom Gesundheitsamt muss nachgewiesen sein das du diese gemacht hast sonst dürfte er dich U18 gar nicht beschäftigen.

Grüsse

Hallo,
ich kenn dein Problem, ich hab auch fürchterliche Angst vor Nadeln *brrr*. Sag dem Arzt am Besten gleich, dass du Angst hast, und dass du dann auch mal umkippen könntest. Dann macht er das sicher im Liegen und wenns ein guter Arzt ist, lenkt er dich auch ab und du merkst fast nix.

hallo Ann,
bei der Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist eine Blutentnahme nicht erforderlich. Allenfalls ist eine Blutentnahme wichtig, wenn Du in einem medizinischen Ausbildungsberuf arbeitest (Krankenschwester, Arzthelferin etc.), aber das ist eine Aufgabe für den Betriebsarzt, nicht aber für den Arzt, der die JuSchu durchführt.
Deine Bedenken sind also völlig ohne Grundlage!
Gruß synapse ( der diese Untersuchungen seit 25 Jahren durchführt und noch nicht 1mal dabei Blut abgezapft hat!)