Hallo liebe Wissende!
Auf folgende Idee kommen ja viele:
Ich habe ein Auto im Betriebsvermögen, will es entnehmen, möchte das aber nicht versteuern, also verkaufe ich das Auto für 1€!
Dass das nicht geht ist klar, aber wo steht die rechtliche Grundlage?
Wäre sehr dankbar für Hilfe!
LG
Ich habe ein Auto im Betriebsvermögen, will es entnehmen,
möchte das aber nicht versteuern, also verkaufe ich das Auto
für 1€!
Hallo,
soweit die 1,- Euro Gegenleistung nur auf dem Papier stehen und
nicht tatsächlich vereinbart wurden, ist die Grundlage für
Nichtanerkennung § 41 Abs. 2 Abgabenordnung.
Mfg vom
showbee