Bobbycar und Roller in der Wohnung

Liebe Forum-Experten,

ich habe da mal eine Frage. Angenommen eine Familie ohne Kinder zieht in ein Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien. Es ist ziemlich ruhig dort und es gibt 2 Familien mit Kindern. Die eine Familie hat mal angenommen 2 Kinder und die sind gut erzogen und nicht extrem laut. Sagen wir die andere Familie hat 1 Kind (ca. 4- 5 Jahre) und das Kind fährt sowohl mit dem Bobbycar als auch mit seinem Roller in der Wohnung spazieren. Sagen wir mal 3 Parteien ärgern sich über den extremen Lärm. Könnte man da was machen?? Bobbycars und Roller sind ja nun wirklich was für die Straße, oder?? Mal angenommen man hat die Mutter schon 2 x drauf angesprochen und gebeten dass der Lärm durch Bobbycar und Roller aufhört, dass das Spielen auf die Straße verlegt werden soll (sehr ruhige Anliegerstraße), die Mutter wurde aber nur patzig und meinte sie würde ihrem Kind das sicher nicht verbieten. Was tun?? Hausverwaltung anrufen, Besitzer der Wohnung kontaktieren?? Es ist echt nicht so dass eine Kinderfeindlichkeit in so einem Fall bestehen muss, denke ich. Es ginge ja nur um Bobbycar und Roller fahren in der Wohnung.

Was meinen Sie dazu??

Liebe Grüße

Katrin

Einfach nett sein zu Mutter und Kind und Flüsterrollen für den Bobbycar kaufen und ihnen schenken. :smile:
Noch 2 Jahre dann ist Kind vermutlich zu groß fürs Bobbycar, geht morgens zur Schule, macht nachmittags Hausaufgaben und besucht dann Freunde. Also Geduld :wink:

Ich würde mein Kind von 4-5 Jahren nicht alleine mit Bobbycar oder Roller draußen fahren lassen auch wenns eine noch so ruhige Anliegerstraße ist und vermutlich hat die Mutter keine Zeit (oder Lust) - hätte ich beides auch nicht gehabt - den ganzen Tag draußen zu sitzen oder zu stehen und ihr Kind zu beaufsichtigen wenn es Bobbycar/Roller fahren will.

3 Parteien ärgern sich nicht - 3 Parteien ärgern sich und allen voran die neu zugezogenen?

Grüße Bröselchen

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Sagen wir mal die neu zugezogenen haben auch ne halbe Million in diese Wohnung gesteckt, da können sie sich auch mal ärgern. Sorry, aber Bobbycar und Roller in der Wohnung?? Das finde ich einfach rücksichtslos und wenn man keine Lust oder Zeit hat mit den Kindern raus zu gehen dann sollte man keine bekommen. Kinder kosten eben mal Zeit. Ja, 3 Parteien ärgern sich nicht. Sagen wir mal die einen arbeiten bis 21.30 Uhr und bekommen es nicht mit, die zweite Partei ist gerade am ausziehen, kann also sein dass sie sich auch geärgert hat und die eine Partei die sich nicht ärgert sind die Eltern des Kindes. Sagen wir auch mal man hat es mit „Nettsein“ versucht und wurde sofort blöd angemacht.

Gruß
Katrin

[MOD] Fullquote gelöscht - Guido

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Hallo!

Naja, vielleicht kennt man die genauen Umstände nicht. Vielleicht ist die Mutter ja schon stundenlang mit Kind und Bobbycar draußen und es möchte drinnen auch noch Bobbycar fahren. Rechtlich ist die Sache wohl ziemlich eindeutig, ich bin ziemlich sicher, dass die Parteien da wenig machen können. Deshalb ist der Tipp mit den Flüsterrädern nicht so schlecht :wink:
Übrigens: Mein Sohn fährt auch nur drinnen mit dem Bobbycar, draußen kann das wirklich ziemlich gefährlich werden…
Man muss sich das bei Einzug schon klar machen, dass es mit Kindern im Haus einfach lauter werden kann…

Gruß,

N.

MOD: Fullquote gelöscht

Hallo Katrin,

ich vermute mal, deine Wohnung befindet sich unmittelbar unter derjenigen des Bobbycarpiloten :wink:. Da ist die Lärmbelästigung recht groß. Noch größer ist sie allerdings für die Eltern des Kindes, wie ich dir aus eigener Erfahrung berichten kann.

Unser Sohn hat sein Bobbycar, ebenso wie sein Tretauto damals fast ausschließlich in der Wohnung benutzt. Das war auch für unsere Ohren kein Balsam, aber die Kinder lieben es halt, sich immer mal wieder draufzusetzten und umherzufahren.

Das gutnachbarschaftliche Verhältnis zu der unter uns Lebenden Familie wurde dadurch nicht belastet, obwohl ich durchaus glaube, dass es den Leuten auch manchmal auf die Nerven gegangen sein muss.

Nimm es mit Gelassenheit. Vielleicht mag er bald ein Instrument lernen … :wink:

Liebe Grüße und gute Nerven
sine

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ich rate dir,die hausverwaltung zu kontaktieren und fristen zu setzen.
wir hatten das gleiche problem mit ner trommlerin im altenteil.
ich hatte der klipp und klar gesagt,dass das trommeln dann zu unterlassen ist,wenn wir gemütlich sitzen und den feierabend geniessen–hat geholfen.

Hi!

Sagen wir mal die neu zugezogenen haben auch ne halbe Million
in diese Wohnung gesteckt, da können sie sich auch mal ärgern.

Ne halbe Million in eine gemietete Wohnung?

LG
Guido

Da hilft nur mitspielen…
oder Ohrstöpsel oder Auszug

Kinderlärm ist etwas anderes als Trommeln einer älteren Dame. Mehrere Gerichte haben befunden, dass er im üblichen Maß hinzunehmen ist.

Die Üblichkeit bestimmt sich nicht nach den Ruhe- und Ordnungsvorstellungen Dritter, sondern nach den Wohn- und Lebensbedingungen sowie den Bedürfnissen der Kinder und ihrer pflegenden und erziehenden Eltern.
AG Kassel, Az.: 872 C 855/91 vom 23. 04. 1991 (BGB § 1004)

Der Mieter im Mehrfamilienhaus hat die Geräusche, die naturgemäß dem Bewegungs- und Spieldrang auch der kleinen Kinder des Wohnungsnachbarn entsprechen, hinzunehmen.
AG Starnberg, AZ.: 1 C 1021/91 vom 03.06.1992

Kleinkinder lassen sich nicht (noch nicht) auf lautlos einstellen. Die anderen Hausbewohner müssen Babyschreien ertragen. Selbst in Ruhezeiten - es sei denn, den Eltern ist im Einzelfall eine Schuld nachzuweisen. Auch das Spielen ist ein elementares Bedürfnis eines jeden Kindes. Die dabei entstehenden Geräusche „… sind grundsätzlich allen anderen Menschen zumutbar. Wer Kinderlärm als lästig empfindet, hat selbst eine falsche Einstellung zu Kindern…“, erklärte immerhin ein höheres deutsches Gericht.
Oberverwaltungsgericht Münster

Gruß
Pat

2 Like

Hi!

Abgesehen von meiner Meinung, dass zumindest das Bobbycar in der Wohnung völlig normal ist…

http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietre…

LG
Guido

oder Ohrstöpsel oder Auszug

Kinderlärm ist etwas anderes als Trommeln einer älteren Dame.
Mehrere Gerichte haben befunden, dass er im üblichen Maß
hinzunehmen ist.

Die Üblichkeit bestimmt sich nicht nach den Ruhe- und
Ordnungsvorstellungen Dritter, sondern nach den Wohn- und
Lebensbedingungen sowie den Bedürfnissen der Kinder und ihrer
pflegenden und erziehenden Eltern.
AG Kassel, Az.: 872 C 855/91 vom 23. 04. 1991 (BGB § 1004)

Der Mieter im Mehrfamilienhaus hat die Geräusche, die
naturgemäß dem Bewegungs- und Spieldrang auch der kleinen
Kinder des Wohnungsnachbarn entsprechen, hinzunehmen.
AG Starnberg, AZ.: 1 C 1021/91 vom 03.06.1992

Kleinkinder lassen sich nicht (noch nicht) auf lautlos
einstellen. Die anderen Hausbewohner müssen Babyschreien
ertragen. Selbst in Ruhezeiten - es sei denn, den Eltern ist
im Einzelfall eine Schuld nachzuweisen. Auch das Spielen ist
ein elementares Bedürfnis eines jeden Kindes. Die dabei
entstehenden Geräusche „… sind grundsätzlich allen anderen
Menschen zumutbar. Wer Kinderlärm als lästig empfindet, hat
selbst eine falsche Einstellung zu Kindern…“, erklärte
immerhin ein höheres deutsches Gericht.
Oberverwaltungsgericht Münster

Hallo,
Ich musste es nachts jedenfalls nicht lange ertragen. Ich hab (noch zu Zeiten als ich gegen Ende meines Studiums ne Menge Klausuren zu schreiben hatte und durch schreinede Kinder um meine Nachtruhe gebracht wurde) der alleinerziehenden Mutter ein paar mitfühlende Worte und die 24h-Stunden-Nr. des Jugendamtes in den Briefkasten geworfen, da sie tatsächlich einen etwas überforderten Eindruck machte. Natürlich mit dem Hinweis, dass ich auch gerne selbst dort anrufe, wenn sich der Verdacht, sie bräuchte Unterstützung, nachts mal wieder erhärten würde. Von da an war Ruhe.

Greetz, Bommel

Gruß
Pat

1 Like

DAS könnte man auch als NÖTIGUNG auffassen - OWT
OWT

Zumal Du die genaue Formulierung doch gar nicht kennst?!

Greetz, Bommel

1 Like

Zumal Du die genaue Formulierung doch gar nicht kennst?!

Richtig, deswegen sag ich zu deinem Verhalten - auch wenn ichs nicht richtig finde - gar nix. Aber wenn es - wie im Ausgangsfall - um den Lärm spielender Kinder geht, hat zum einen derjenige, der sich darüber beklagt, ein Problem. Und wenn er dann auch noch damit drohen würde, den Eltern wegen erfundener Verfehlungen oder Versäumnisse Schwierigkeiten mit dem Jugendamt zu verschaffen, DANN IST DAS EINE FRECHHEIT UND BESTIMMT AUCH EINE NÖTIGUNG! Und dazu forderst du auf!

Grüße,
Dietmar

owt
Will das hier nicht ausbreiten, die Jugendamt-Nummer hätte bei mir jedenfalls nicht gezogen. Ist auch vollkommen albern.

Fakt ist, Kinderlärm ist im großen und ganzen auch von Studenten zu akzeptieren.

Pat
ein Tag überm Entbindungstermin und damit Fast-Mutter

Also wenn Du nochmal drüber liest, wirst Du sehen, dass der Ex-Student nicht über spielende, sondern über nachts schreiende Kinder geschrieben hat. Hatten wir bei uns übrigens auch mal, jeder hat drüber gelästert, jeder sagte, „es müßte mal einer was machen“, nur als das Jugendamt die Kinder mit gerichtlicher Verfügung abgeholt und die Nachbarn befragt hat, hatte auf einmal nie einer was gehört. Da hätte echt mal besser jemand frühzeitig mit Konsequenzen gedroht - Nötigung hin oder her! Da habe ich, wie alle Nachbarn versagt…

T.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also wenn Du nochmal drüber liest, wirst Du sehen, dass der
Ex-Student nicht über spielende, sondern über nachts
schreiende Kinder geschrieben hat. Hatten wir bei uns übrigens
auch mal, jeder hat drüber gelästert, jeder sagte, „es müßte
mal einer was machen“, nur als das Jugendamt die Kinder mit
gerichtlicher Verfügung abgeholt und die Nachbarn befragt hat,
hatte auf einmal nie einer was gehört. Da hätte echt mal
besser jemand frühzeitig mit Konsequenzen gedroht - Nötigung
hin oder her! Da habe ich, wie alle Nachbarn versagt…

Hallo,

es geht doch hier gar nicht um nächtlichen Lärm und es geht hier vor allem nicht um Vernachlässigung oder gar Misshandlung sondern um roller- und bobbycarfahrende Kinder, die ihrem lauten Spiel zur normalne Tageszeit nachgehen dürften. Und da finde ich einen solchen Ratschlag, mit einer Verleumdung zu drohen, mehr als nur empörend!
Mal ganz abgesehen davon, dass es doch paradox ist, Kindern das Spielen aus Gründen des Kinderschutzes verbieten zu wollen, oder?

Wäre es so, das die Kinder nachts unbeaufsichtigt laut lärmend mit dem Boobbycar durch die Wohnung poltern würden, wäre der Fall sicherlich anders gelagert.

Grüße,
Dietmar

1 Like

Was meinen Sie dazu??

Deutschland ist wahrlich ein kinderfeindliches Land.

Gruß,
-Efchen (2 Kinder, mehrere BobbyCars, Phase ist aber schon vorbei)

Nachtrag:

Jeder Mensch war mal Kind.

Hallo,

also ich finde das ganze hier auch ziemlich …lächerlich!
Gut,die gute Frau hätte netter sein können,aber ich würde mich auch ärgern wenn jemand neu zugezogenes sofort vor meiner Tür steht und sich über mein Kind beschwert.

Viele Leute vergessen einfach wirklich, das Sie selbst mal Kind waren und Lärm gemacht haben.Da hat auch keiner gedacht „ich bin jetzt mal leiser,mein Lärm könnte ja die Erwachsenen stören“…

Ich meine, wenn der „Lärm“ nicht gerade in den Abendstunden ist, muss man das einfach akzeptieren!
Die Idee mit den Flüsterrädern finde ich auch sehr nett :smile: Auch um das Nachbarschaftsverhältnis wieder zu entspannen.

Jendefalls besser, als sich aufzuregen!

Bobbycar fahren in der Wohung ist mehr als normal,wie viele Eltern wissen.
Ich bin doch nicht verpflichtet,mich tagtäglich dafür mit meinem Kind nach draussen zu begeben!Und das hat nichts damit zu tun,das ich deswegen keine Kinder hätten bekommen dürfen!
So kann nur jemand reden, der selbst keine hat!

Naja, ich habe jedenfalls kein Verständniss!

LG