Hallo,
In einer Genossenschaftswohnung befindet sich ein
Click-Laminatboden, den die Vormieterin auf den vorhandenen
genossenschaftseigenen Spannteppich hat legen lassen. Dieser
Laminatboden war beim Einzug des aktuellen Mieters (X) in der
Wohnung und X hat ihn der Vormieterin auch abgelöst.
Was steht im Übernahmeprotokoll/Mietvertrag? Generell gilt, dass eine Wohnung in dem Zustand zurückgegeben werden muss, wie sie übernommen wurde.
Bodenbelag ist mW. Vermietersache.
Kann X
jetzt den Spannteppich, sollte er tatsächlich kaputt sein,
z.B. durch kostengünstige PVC-Fliesen ersetzen? Oder müsste er
einen gleichwertigen Spannteppich kaufen (was sich kaum
auszahlen würde)? Oder muss er sogar das Laminat
drinnenlassen, weil es bei seinem eigenen Einzug schon da war?
Kommt darauf an, wie die Whg. gemietet wurde und was dazu (Laminat) im MV vereinbart wurde.
Der Mieter muss für Schäden am Teppich aufkommen, wobei gewöhnliche Abnutzung nicht dazu zählt. Das Alter des Teppichs ist auch nicht unerheblich. Ein Teppich gilt i.d.R nach 10 J. als abgewohnt. LG Köln
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Teppichboden_Urte…
Ist der Teppich z.B. schon 20 J. (10 J. lt LG Köln) alt, würde ein Schadensersatz wohl auch bei Beschädigung nicht greifen, da er keinen Zeitwert mehr hat. Man könnte somit den VM mal fragen, wie alt der Teppich denn ist 
Wenn vorher Teppich drin lag und das auch so im MV/Übergabeprotokoll steht, muss auch wieder Teppich rein. Man kann sich aber mit Zustimmung des VM auf PVC einigen.
ms