Boden in Genossenschaftswohnung

Liebe ExpertInnen,

Gibt es irgendwelche Mindestanforderungen für den Boden in einer Genossenschaftswohnung? Muss beim Auszug ein gleichartiger Boden vorhanden sein wie beim Einzug oder ist jeder Boden statthaft, der generell im Wohnbereich üblich ist (z.B. PVC-Fliesen)?

Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße, Alex

ein bisschen konkreter
Das war wohl ein wenig zu abstrakt… also, stellen wir uns mal folgende Situation vor:
In einer Genossenschaftswohnung befindet sich ein Click-Laminatboden, den die Vormieterin auf den vorhandenen genossenschaftseigenen Spannteppich hat legen lassen. Dieser Laminatboden war beim Einzug des aktuellen Mieters (X) in der Wohnung und X hat ihn der Vormieterin auch abgelöst.
Nun zieht X aus, die Genossenschaft schickt einen Nachmieter (Y). Y will keine Ablöse zahlen, keinen Cent. X steht also vor der Entscheidung, entweder dem Y Einbauküche, Boden etc. zu schenken (was er nicht vorhat) oder aber sie mitzunehmen. X könnte das Laminat in der neuen Wohnung möglicherweise sogar brauchen. Allerdings steht zu befürchten, dass der darunterliegende Spannteppich Schaden genommen hat bzw. schon vorher beschädigt war (Farbspritzer vom Ausmalen). Die Genossenschaft teilt X mit, dass Reparatur/Ersatz des Teppichs, sofern schadhaft, auf seine Kosten erfolgen müsste.
Daraus ergibt sich nun folgende, hypothetische Frage: Kann X jetzt den Spannteppich, sollte er tatsächlich kaputt sein, z.B. durch kostengünstige PVC-Fliesen ersetzen? Oder müsste er einen gleichwertigen Spannteppich kaufen (was sich kaum auszahlen würde)? Oder muss er sogar das Laminat drinnenlassen, weil es bei seinem eigenen Einzug schon da war?

Vielen Dank nochmal… wäre toll, wenn jemand da Bescheid weiß :smile:
liebe Grüße
Alex

Hallo,

In einer Genossenschaftswohnung befindet sich ein
Click-Laminatboden, den die Vormieterin auf den vorhandenen
genossenschaftseigenen Spannteppich hat legen lassen. Dieser
Laminatboden war beim Einzug des aktuellen Mieters (X) in der
Wohnung und X hat ihn der Vormieterin auch abgelöst.

Was steht im Übernahmeprotokoll/Mietvertrag? Generell gilt, dass eine Wohnung in dem Zustand zurückgegeben werden muss, wie sie übernommen wurde.

Bodenbelag ist mW. Vermietersache.

Kann X
jetzt den Spannteppich, sollte er tatsächlich kaputt sein,
z.B. durch kostengünstige PVC-Fliesen ersetzen? Oder müsste er
einen gleichwertigen Spannteppich kaufen (was sich kaum
auszahlen würde)? Oder muss er sogar das Laminat
drinnenlassen, weil es bei seinem eigenen Einzug schon da war?

Kommt darauf an, wie die Whg. gemietet wurde und was dazu (Laminat) im MV vereinbart wurde.
Der Mieter muss für Schäden am Teppich aufkommen, wobei gewöhnliche Abnutzung nicht dazu zählt. Das Alter des Teppichs ist auch nicht unerheblich. Ein Teppich gilt i.d.R nach 10 J. als abgewohnt. LG Köln
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Teppichboden_Urte…

Ist der Teppich z.B. schon 20 J. (10 J. lt LG Köln) alt, würde ein Schadensersatz wohl auch bei Beschädigung nicht greifen, da er keinen Zeitwert mehr hat. Man könnte somit den VM mal fragen, wie alt der Teppich denn ist :wink:

Wenn vorher Teppich drin lag und das auch so im MV/Übergabeprotokoll steht, muss auch wieder Teppich rein. Man kann sich aber mit Zustimmung des VM auf PVC einigen.

ms

Hallo musstesein, vielen Dank für diese hilfreiche Antwort :smile:
Liebe Grüße!

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