Hallo Elbin,
Mein Vermieter argumentiert, dass im Wohnzimmer ein Tepppich
drin war, der 30 Mal soviel gekostet hätte wie der PVC-Boden,
den ich danach reingelegt habe.
Das war aber ein teurer Teppich!! War der echt??? Und wo ist
der jetzt?
Das kann er doch nicht verlangen, oder?
Nein, das hätte er dann bei deinem Einzug tun müssen.
Was ist, wenn er mir wirklich eine Rechnung für den Teppich
präsentiert?
Sein Problem. Wenn er einen ähnlich guten Belag wie vor deinem
Einzug wollte, hätte er das bei deinem Einzug anmeckern
müssen.
Wie soll er, wenn er keine Kenntnisse hat, dass seine Mieterin den Belag auswechselt ?
Außerdem scheint es so, dass bei Auszug renoviert
wird. Also hat den Teppich wohl dein Vormieter auf dem
Gewissen, also hätte der ihn ersetzen müssen.
Was hat die Auszugsrenovierung mit dem Vormieter und dem Teppichboden, der dort vorhanden war, zu tun und zwar jetzt beim Auszug, wenn der Vremieter statt des verlegten PVC nun wieder seinen Boden haben will ?
Es mag ja sein, dass Dein Mietverhältnis entsprechend lief, aber hier kann man keinen Verbindung zwichen Malerarbeiten und Teppichboden herstellen, insbesondere deshalb, weil Danielle erklärt, sie hätte den Belag ausgewechselt.
Er kann
eigentlich nicht mal verlangen, dass du jetzt einen neuen
Boden reinlegst,
falsch. Wenn der Bodenbelag ohne Zustimmung und Klärung, was nach dem Mietverhältnis zu geschehen hat, durch dei Mieterin eigenmächtig verlegt wurde, geht es den Vermieter nichts an. Die Mieterin haftet.
wenn du beim Einzug schon einen neuen
reingelegt hast, sprich renoviert hast.
Renovierung sind Malerarbeiten an Wänden, Decken, Türen. Fenster und Heizkörpern. Der Bodenbelag gehört nicht zu Renovierungen.
Falsch. Danielle erklärt, dass sie den Teppichboden entfernt hat und möglicherweise hatte sie keine Erlaubnis, PVC zu verlegen.
Du musst entweder bei
Einzug oder bei Auszug renovieren, aber nicht beides!!
Hier muss man wissen, wie lange das Mietverhäntnis gedauert hat, was vereinbart ist und wenn die Fristen überschritten wurden, ob dann die Schönheitsreparaturen gemacht wurden. Denn wer bei Einzug renoviert, aber z.B. mehr als 5 Jahre in der Wohnung wohnt, wo als Frist fünf Jahre vereinbart sind, muss im sechstens Jahr bei einem Auszug trotzdem vollständig neu renovieren. Dies ist Rechtsprechung.
Du
musst eigentlich sogar die Wohnung in dem Zustand übergeben,
in dem du sie übernommen hast - also ohne Boden!!!?
Es lag ein Teppichboden und kein PVC-Boden. Also ist der vorherige Zustand herzustellen. Kein Boden, wie Du meinst ist falsch. Widerspricht auch Deiner Meinung, dass der vorherige Zustand herzustellen ist, denn da war Teppichbodenbelag.
Wir hatten damals auch so einen Ärger, haben uns dann bei
einem Anwalt schlau gemacht und beim nächsten Gespräch, als
die Vermieterin mit sehr hohen Forderungen kam, gesagt: „Nun,
unser Anwalt hat gesagt…“ oder „Nach gültiger Rechtsprechung
und Gesetzeslage ist es so…“, das hat geholfen. Sie hat
dann keine Forderungen mehr gestellt, die sie eigentlich nicht
hätte stellen dürfen und nur durchbekommen hätte, weil wir es
nicht besser wussten. Das hat uns die Kaution gerettet.
Ich wünsche dir viel Erfolg und Durchhaltevermögen bei dem
Streit, und scheu dich nicht, dich rechtskundig zu machen,
über den Mieterschutzbund, falls du da drin bist, oder so über
einen Anwalt.
Das Problem ist derzeit folgendes. Eine abschließende Auskunft ohne dass Danielle weitere Fragen, die ich bereits weiter oben stelle, kann man nicht beantworten. Zu den Malerarbeiten kann man überhaupt meine Antwort geben, weil keinerlei Auskünfte vorliegen. Und um die Frage nach der geltenden Rechtslage beantworten zu können, muss man die Fakten genau kennen.
Deine Auskünfte treffen möglicherweise auf Deinen Fall zu, hier liegen offensichtlich völlig andere Ursachen vor und somit völlig andere Rechtsgrundlagen.
Bitte beachte, dass jeder Fall aus einer anderen Sicht zu betrachten ist und Du jemand ohne genaue Kenntnisse seines Vertrages oder der Vereinbarungen durch einen eigenen Rechtsfall keine Auskunft geben kannst. Dein Versuch, der Userin zu erklären " So ist es" durch Deinen Fall begründet, kann ein völlig falsches Bild geben.
GRuss Günter