Boden u. Farbe - wie teuer muss es sein?

Hallo!

Mal wieder eine Frage bezüglich Mietwohnungskündigung:

Mein Vermieter verlangt von mir, dass ich den Boden in meiner Wohnung erneuere und streiche, bevor ich ausziehe.

Meine Fragen: Muss ich das von einem Fachmann machen lassen? Wie teuer muss der Boden u. die Farbe sein?

Danke für Eure Antworten.

Hallo!

Mal wieder eine Frage bezüglich Mietwohnungskündigung:

Da bin ich eigentlich alles andere als ein Spezialist…

Mein Vermieter verlangt von mir, dass ich den Boden in meiner
Wohnung erneuere und streiche, bevor ich ausziehe.

Das kenne ich! In meiner jetzigen Wohnung muss ich lediglich alles runterreißen, bevor ich ausziehe - finde ich eigentlich besser…

Meine Fragen: Muss ich das von einem Fachmann machen lassen?

Nein - solange es hinterher nicht aussieht wie Hulle

Wie teuer muss der Boden u. die Farbe sein?

Ich denke mal, Du solltest das Günstigste nehmen! Der Nachmieter wird wahrscheinlich eh alles wieder ändern, und da wäre es pure Verschwendung…

Grüße
Guido

Hallo!

Mal wieder eine Frage bezüglich Mietwohnungskündigung:

Mein Vermieter verlangt von mir, dass ich den Boden in meiner
Wohnung erneuere und streiche, bevor ich ausziehe.

Schau im Mietvertrag nach, was da drin steht. Außerdem gibt es auch gesetzliche Bestimmungen, in welchen Abständen sowas gemacht werden muss und wie hoch dein Anteil an den Kosten der Arbeiten ist. Ein Teppich von 10 Jahren z. B. muss nicht ersetzt werden, das ist Sache des Vermieters. Bei 7 Jahren musst du z. B. noch 25 % zahlen. (Ich weiß die Zeiten nur etwa von Teppichen, eigene Erfahrung, aber für andere Böden gibt es ähnliche Regelungen). Achte drauf, dass der Vermieter nur Dinge verlangt, die er auch verlangen darf, und mach dich schlau, ob du das wirklich tun musst, bevor du ihm die Einwilligung gibst.

Meine Fragen: Muss ich das von einem Fachmann machen lassen?

Nur, wenn es direkt vor deinem Einzug auch von einem Fachmann gemacht wurde. Und selbst dann kannst du drüber streiten. Es muss nur fachgerecht gemacht werden, also so, dass es hinterher gut aussieht und nicht wie irgendwie hingeklatscht. Er darf dir auch keinen Handwerker seiner Wahl vorschreiben, er kann dir nur jemanden vorschlagen. Du darfst natürlich Gegenangebote einholen oder es selber machen, wenn du das kannst.

Wie teuer muss der Boden u. die Farbe sein?

Sollte ungefähr den Wert von vorher haben. Also wenn für dich ein Teppich von 100 DM/qm reingelegt wurde, kannst du den nicht durch einen für 10 DM/qm ersetzen.

Danke für Eure Antworten.

Viel Erfolg und Glück beim Renovieren. Und lass dich nicht ausnutzen, sondern erkundige dich vorher genau nach deinen Pflichten.

Gruß, die Elbin (diemitihrerletztenvermieterinvieleschlechteerfahrungengemachthat)

Hallo Elbin!

Danke für deine Antwort. Mit dem Wert des Bodens leuchtet mir ein, aber ich habe den Boden vorher selbst reingelegt.

Mein Vermieter argumentiert, dass im Wohnzimmer ein Tepppich drin war, der 30 Mal soviel gekostet hätte wie der PVC-Boden, den ich danach reingelegt habe.

Der PVC-Boden war und ist nicht besonders hochwertig, das ist schon klar. Allerdings habe ich keine Lust jetzt so einen schweineteuren Teppich verlegen zu lassen! Das kann er doch nicht verlangen, oder? Was ist, wenn er mir wirklich eine Rechnung für den Teppich präsentiert?

Im Grunde will ich den Mist nur so schnell wie möglich über die Bühne bekommen, und das so günstig wie möglich!

Danielle

Hallo Elbin!

Danke für deine Antwort. Mit dem Wert des Bodens leuchtet mir
ein, aber ich habe den Boden vorher selbst reingelegt.

Mein Vermieter argumentiert, dass im Wohnzimmer ein Tepppich
drin war, der 30 Mal soviel gekostet hätte wie der PVC-Boden,
den ich danach reingelegt habe.

Das war aber ein teurer Teppich!! War der echt??? Und wo ist der jetzt?

Das kann er doch nicht verlangen, oder?

Nein, das hätte er dann bei deinem Einzug tun müssen.

Was ist, wenn er mir wirklich eine Rechnung für den Teppich präsentiert?

Sein Problem. Wenn er einen ähnlich guten Belag wie vor deinem Einzug wollte, hätte er das bei deinem Einzug anmeckern müssen. Außerdem scheint es so, dass bei Auszug renoviert wird. Also hat den Teppich wohl dein Vormieter auf dem Gewissen, also hätte der ihn ersetzen müssen. Er kann eigentlich nicht mal verlangen, dass du jetzt einen neuen Boden reinlegst, wenn du beim Einzug schon einen neuen reingelegt hast, sprich renoviert hast. Du musst entweder bei Einzug oder bei Auszug renovieren, aber nicht beides!! Du musst eigentlich sogar die Wohnung in dem Zustand übergeben, in dem du sie übernommen hast - also ohne Boden!!!?

Wir hatten damals auch so einen Ärger, haben uns dann bei einem Anwalt schlau gemacht und beim nächsten Gespräch, als die Vermieterin mit sehr hohen Forderungen kam, gesagt: „Nun, unser Anwalt hat gesagt…“ oder „Nach gültiger Rechtsprechung und Gesetzeslage ist es so…“, das hat geholfen. Sie hat dann keine Forderungen mehr gestellt, die sie eigentlich nicht hätte stellen dürfen und nur durchbekommen hätte, weil wir es nicht besser wussten. Das hat uns die Kaution gerettet.
Ich wünsche dir viel Erfolg und Durchhaltevermögen bei dem Streit, und scheu dich nicht, dich rechtskundig zu machen, über den Mieterschutzbund, falls du da drin bist, oder so über einen Anwalt.

Die Elbin

Danielle

Hallo Danielle,

Du hast wohl kaum ein Wahl. Du hast - wobei nur noch zu klären ist, ob der Vermieter der Entfernung des Teppichbodenbelages zugestimmt hat oder nicht - und - was bei einer Zusage geklärt wurde abzuklären, wie teuer der frühere Belag gewesen ist, wie alt er war und wenn er unbegründet entfernt wurde, welche Kosten Du tragen musst.

Hast Du den Belag ohne Zustimmung des Vermieters entfernt und kannst nicht beweisen, dass er begründet entfernt werden musste -wobei Du dann noch zu beweisen hast weshalb Du den Vermieter nicht den Mangel angezeigt hast, sieht die Sache sehr schlecht aus. Du hast den Zustand von früher herzustellen. Daran änderts sich nichts. Die Frage wird sein, auf welchen Preis Du und der Vermieter sich einigen. Du hast auf jedne Fall einen neuen Teppichboden verlegen zu lassen oder kannst ihn selbst verlegen.

Der Hinweis an anderer Stelle bei einer Antwort, dass Du einen Fachmann nehmen musst, wenn vorher ein Fachmann tätig war, ist falsch. Du kannst als Mieter grundsätzlich alle Arbeiten selbst erledigen, wenn Du hierzu die handwerklichen Fähigkeiten hast. Im Mietvertrag vereinbarte Regelungen des Fachhandwerkers sind unwirksam.

Zu den Schönheitsreparaturen kann ich Dir keine Auskunft geben, da Du in keinem Wort bisher erklärt hast, was vereinbart ist, wann Du eingezogen bist, wer vor Einzug die Schönheitsreparatuuren vorgenommen hat, welche Fristen vereinbart sind, welche Regelung für den Auszug besteht und/oder ob es (bei Verträgen von Haus und Grund, auch teilweise anderen) etwa um den § 16 - 18 eine Quotenklausel gibt, die regelt, wenn Fristen nicht erreicht sind, was dann geschieht. Ohne diese Hinweise kann Dir niemand Deine Frage beantworten.

GRuss Günter

Mal wieder eine Frage bezüglich Mietwohnungskündigung:

Mein Vermieter verlangt von mir, dass ich den Boden in meiner
Wohnung erneuere und streiche, bevor ich ausziehe.

Meine Fragen: Muss ich das von einem Fachmann machen lassen?
Wie teuer muss der Boden u. die Farbe sein?

Danke für Eure Antworten.

Hallo Elbin,

Mein Vermieter argumentiert, dass im Wohnzimmer ein Tepppich
drin war, der 30 Mal soviel gekostet hätte wie der PVC-Boden,
den ich danach reingelegt habe.

Das war aber ein teurer Teppich!! War der echt??? Und wo ist
der jetzt?

Das kann er doch nicht verlangen, oder?

Nein, das hätte er dann bei deinem Einzug tun müssen.

Was ist, wenn er mir wirklich eine Rechnung für den Teppich
präsentiert?

Sein Problem. Wenn er einen ähnlich guten Belag wie vor deinem
Einzug wollte, hätte er das bei deinem Einzug anmeckern
müssen.

Wie soll er, wenn er keine Kenntnisse hat, dass seine Mieterin den Belag auswechselt ?

Außerdem scheint es so, dass bei Auszug renoviert

wird. Also hat den Teppich wohl dein Vormieter auf dem
Gewissen, also hätte der ihn ersetzen müssen.

Was hat die Auszugsrenovierung mit dem Vormieter und dem Teppichboden, der dort vorhanden war, zu tun und zwar jetzt beim Auszug, wenn der Vremieter statt des verlegten PVC nun wieder seinen Boden haben will ?

Es mag ja sein, dass Dein Mietverhältnis entsprechend lief, aber hier kann man keinen Verbindung zwichen Malerarbeiten und Teppichboden herstellen, insbesondere deshalb, weil Danielle erklärt, sie hätte den Belag ausgewechselt.

Er kann

eigentlich nicht mal verlangen, dass du jetzt einen neuen
Boden reinlegst,

falsch. Wenn der Bodenbelag ohne Zustimmung und Klärung, was nach dem Mietverhältnis zu geschehen hat, durch dei Mieterin eigenmächtig verlegt wurde, geht es den Vermieter nichts an. Die Mieterin haftet.

wenn du beim Einzug schon einen neuen

reingelegt hast, sprich renoviert hast.

Renovierung sind Malerarbeiten an Wänden, Decken, Türen. Fenster und Heizkörpern. Der Bodenbelag gehört nicht zu Renovierungen.

Falsch. Danielle erklärt, dass sie den Teppichboden entfernt hat und möglicherweise hatte sie keine Erlaubnis, PVC zu verlegen.

Du musst entweder bei

Einzug oder bei Auszug renovieren, aber nicht beides!!

Hier muss man wissen, wie lange das Mietverhäntnis gedauert hat, was vereinbart ist und wenn die Fristen überschritten wurden, ob dann die Schönheitsreparaturen gemacht wurden. Denn wer bei Einzug renoviert, aber z.B. mehr als 5 Jahre in der Wohnung wohnt, wo als Frist fünf Jahre vereinbart sind, muss im sechstens Jahr bei einem Auszug trotzdem vollständig neu renovieren. Dies ist Rechtsprechung.

Du

musst eigentlich sogar die Wohnung in dem Zustand übergeben,
in dem du sie übernommen hast - also ohne Boden!!!?

Es lag ein Teppichboden und kein PVC-Boden. Also ist der vorherige Zustand herzustellen. Kein Boden, wie Du meinst ist falsch. Widerspricht auch Deiner Meinung, dass der vorherige Zustand herzustellen ist, denn da war Teppichbodenbelag.

Wir hatten damals auch so einen Ärger, haben uns dann bei
einem Anwalt schlau gemacht und beim nächsten Gespräch, als
die Vermieterin mit sehr hohen Forderungen kam, gesagt: „Nun,
unser Anwalt hat gesagt…“ oder „Nach gültiger Rechtsprechung
und Gesetzeslage ist es so…“, das hat geholfen. Sie hat
dann keine Forderungen mehr gestellt, die sie eigentlich nicht
hätte stellen dürfen und nur durchbekommen hätte, weil wir es
nicht besser wussten. Das hat uns die Kaution gerettet.
Ich wünsche dir viel Erfolg und Durchhaltevermögen bei dem
Streit, und scheu dich nicht, dich rechtskundig zu machen,
über den Mieterschutzbund, falls du da drin bist, oder so über
einen Anwalt.

Das Problem ist derzeit folgendes. Eine abschließende Auskunft ohne dass Danielle weitere Fragen, die ich bereits weiter oben stelle, kann man nicht beantworten. Zu den Malerarbeiten kann man überhaupt meine Antwort geben, weil keinerlei Auskünfte vorliegen. Und um die Frage nach der geltenden Rechtslage beantworten zu können, muss man die Fakten genau kennen.

Deine Auskünfte treffen möglicherweise auf Deinen Fall zu, hier liegen offensichtlich völlig andere Ursachen vor und somit völlig andere Rechtsgrundlagen.

Bitte beachte, dass jeder Fall aus einer anderen Sicht zu betrachten ist und Du jemand ohne genaue Kenntnisse seines Vertrages oder der Vereinbarungen durch einen eigenen Rechtsfall keine Auskunft geben kannst. Dein Versuch, der Userin zu erklären " So ist es" durch Deinen Fall begründet, kann ein völlig falsches Bild geben.

GRuss Günter

Völlig richtig
Genau so hab ich’s auch gelesen im Ursprungsposting.

Ich hab damals sogar mit meinem Vermieter verhandelt, ob ich den PVC-Boden (der absolut nicht mein Geschmack war) gegen einen Parkettboden ersetzen DARF. … ok, kaum ein Vermieter hätte da was dagegen.

Alles in allem finde ich Mietverträge wo beim Auszug renoviert werden muss relativ unsinnig. Neuer Mieter kommt, dem passt dann das un das wieder nicht und schon muss die nächste Farbschicht auf die Wand, etc.
Lieber renovieren beim Einzug, besenrein verlassen beim Auszug.
Wobei ich natürlich nicht weiss, was hier andere für Randale veranstalten…

Gruß Ivo

Hallo Ivo,

Genau so hab ich’s auch gelesen im Ursprungsposting.

Ich hab damals sogar mit meinem Vermieter verhandelt, ob ich
den PVC-Boden (der absolut nicht mein Geschmack war) gegen
einen Parkettboden ersetzen DARF. … ok, kaum ein Vermieter
hätte da was dagegen.

Alles in allem finde ich Mietverträge wo beim Auszug renoviert
werden muss relativ unsinnig. Neuer Mieter kommt, dem passt
dann das un das wieder nicht und schon muss die nächste
Farbschicht auf die Wand, etc.
Lieber renovieren beim Einzug, besenrein verlassen beim
Auszug.
Wobei ich natürlich nicht weiss, was hier andere für Randale
veranstalten…

Alles vorher klar. Nur zum letzten Satz. Wenn natürlich jemand sechs Jahre in einer Wohnung gewohnt hat, nun auszieht und im Mietvertrag sind die Fristen 3 Jahre für Bad, WC, Küche und die anderen Räume 5 Jahre und hat der Mieter bei Einzug renoviert, so muss er in diesem Fall nachweisen, dass er vor drei Jahren die Küche, das WC und das Bad renoviert hat und vor einem Jahr das Wohnzimmer, Schlafzimmer usw. Ist das nicht geschehen, kann der Vermieter also bei Auszug Schönheitsreparaturen verlangen.

Eine andere Regelung gilt wiederum wenn der Mieter z.B. bei Einzug renoviert hat und nach 4,5 Jahren auszieht. Dann gilt, dess er nachweisen muss, dass er vor 1,5 Jahren Bad, WC, Küche renoviert hat. Die anderen Räume muss er nicht renovieren.

Voraussetzung ist in allen Fällen, dass keine farbige Tapete, keine farbige Wände vorhanden sind und die Tapeten nicht beschädigt sind seit dem Einzug. Der Mieter ist zwar in dem obigen Fall 4,5 Jahre nicht verpflichtet das Wohnzimmer zu renovieren, wenn jedoch die Tapeten beschädigt sind, hat er Schäden zu beseitigen. Es reicht auch, wenn die Tapeten nicht Stoss an Stoss anliegen. Oder eine Tapetenbahn nicht korrekt an der anderen liegt. Das wird dann als Schaden beurteilt.

Und dann gibt es eine Vielzahl von Einzelabläufen, die derzeit in der Rechtssprechung mehr als zwanzig Möglichkeiten der Beurteilung von Schönheitsreparaturen und nochmals noch mehr
was ein Schaden sein soll. Bis hin zu dem Urteil, wer zu stark raucht, muss neu tapezieren.

Gruss Günter