Hallo,
wenn in einem Raum ein Bodenablauf sein muss (Z.B. Heizungsraum, Technikraum, etc. mit Wasserinstallation. Der Bodenablauf wird z.B. aus versicherungstechnischen Gründen vom Hersteller eines der Geräte vorgeschrieben), sollte der Boden ja ein Gefälle zum Bodenablauf hin haben, damit eventuell austretendes Wasser auch genau in diese Richtung abfliessen kann.
Gibt es Vorschriften/Vorgaben, wie hoch dieses Gefälle maximal sein darf bzw. minimal sein muss?
Oder „kann“ der Boden -zumindest in einem Teilbereich des Raumes- auch ebenerdig (=ohne Gefälle) ausgeführt sein, weil dort z.B. ein schweres Gerät aufgestellt werden soll, welches „im Wasser“ stehen muss?
gruß
boba