erung?
Man wird bei der WGV beim Wert 1914 nach wertvollen Böden befragt.
Bei der HRV ebenfalls nach Bodenbelägen.
Wann wird welcher Belag durch welche Versicherung abgedeckt? Teppiche gibt es geklebt und lose. Parkett geklebt und schwimmend. hmm
erung?
Man wird bei der WGV beim Wert 1914 nach wertvollen Böden befragt.
Bei der HRV ebenfalls nach Bodenbelägen.
Wann wird welcher Belag durch welche Versicherung abgedeckt? Teppiche gibt es geklebt und lose. Parkett geklebt und schwimmend. hmm
Die Abrenzung ist „fest mit dem gebäude verbunden“. der lose Perserteppich ist HR, der Verklebte Wohngebäude.
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Hallo,
einfache Eselsbrücke: wenn du das Haus/die Wohnung auf den Kopf stellt…alles war rausfallen würde ist Hausrat. Der Rest ist Wohngebäude-VS
Die Fragen beziehen sich sicher auf extrem teure Bodenbeläge, wichtig ist, das die gesamte Versicherungssumme passt bzw, nicht zu niedrig und zu hoch angesetzt ist. Habt Ihr die Versicherung im Internet abgeschlossen - ganz ohne Fachmann?
MfG
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Hallo allerseits,
Die Abrenzung ist „fest mit dem gebäude verbunden“. der lose
Perserteppich ist HR, der Verklebte Wohngebäude.
Wobei die Frage, wessen Eigentum es ist ebenfalls in die Betrachtung einfließen muss. Dies nur für spätere allgemeine Gucker.
Gruß
Marco
Hallo Marco
Richtig, ich ging von Eigenheim aus, ansonsten kommen noch Mietsachschäden im Haftpflichtbereich dazu.
Gruß Dennis
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Hallo Dennis,
so meinte ich es auch wieder nicht. Aber in einer Mietwohnung ist die Einbauküche eben Hausrat, in einer Eigentumswohnung/Haus eben Wohngebäude. Ebenso sieht es mit anderen Dingen aus, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Trägt der Mieter hierfür die Gefahr, so sind sie über die Hausrat versichert und somit auch dort zu berücksichtigen. Dies kann im Einzelfall also auch Laminat sein, wenn der Mieter es auf seine Kosten eingebracht hat.
Gruß
Marco
Hi,
da muss ich wiedersprechen, wenn die Einbauküchen „von der Stange ist“ ist sie HR, ist es eine Einzelanfertigung ist sie WV, die Tarifbeschreibungen kennen keinen Unterschied zw. Eigentum und Miete. Beim Laminat ist da wieder die Frage wers eingebaut hat. (Es lebe die BWV-Prüfung 
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Hallo Dennis,
da muss ich wiedersprechen, wenn die Einbauküchen „von der
Stange ist“ ist sie HR, ist es eine Einzelanfertigung ist sie
WV, die Tarifbeschreibungen kennen keinen Unterschied zw.
Eigentum und Miete. Beim Laminat ist da wieder die Frage wers
eingebaut hat. (Es lebe die BWV-Prüfung
Gut, dann machen wir es ganz genau.
Eine Einbauküche ist erst dann eine Einbauküche, wenn sie - wie der Name es schon vermuten lässt - eingebaut ist. Das bloße Verschrauben mit der Wand reicht nicht aus. Ist sie aber maßeingebaut - z.B. auch mit Verblendungen um Lücken zu überspielen und maßgeschneiderter Arbeitsplatte, dann ist es eine Einbauküche.
Wird hingegen nur der vielfach vorhandene Küchenblock an die Wand angeschraubt, so ist es - streng genommen - keine Einbauküche und somit nicht in der Wohngebäudesumme mit zu erfassen und gehört in die Hausrat.
Und die Hausratversicherung kennt sehr wohl den Unterschied zwischen Eigentum und Miete.
§ 1. (2) a)+ b) VHB i.V.m. § 1 (4) a)
Fremdes Eigentum am Gebäude kann in der Regel nur zur Miete Gebäudebestandteil sein. Daher gibt es dann auch die Kostenerweiterung §2 (1) f) + g)
Darfst dich dennoch setzen. 
Gruß
Marco
mal ne Frage
Hi,
wie war das eigentlich nochmal mit Fenstern?
Wohnungsfenster und Kellerfenster Wohngebäude oder Hausrat?
Grüße
Laber
Gehören zur Wohngebäude! Wo ist denn da der Zweifel??? Ausser du spielst jetzt die „versicherten Kosten“ an. Bei Einbruch zum Bsp. sind die Fenster evtl. auch über die Hausrat mitversichert.
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wollte nur nochmal nachfragen, weil ich das schon mehrmals vergessen hab mit dem dämlichen Glas.
Also in der Hausratversicherung sind sämtliche Glasschäden ausgeschlossen. In der Wohngebäudeversicherung sind alle Scheiben und Platten aus Glas, die fest mit dem Gebäude verbunden versichert. Und eine extra Glasversicherung, wie sie häufig zusätzlich zur Hausrat abgeschlossen wird, ersetzt dann nur Glastische oder Glasscheiben in Möbeln. Richtig? Obiges gilt natürlich nur für den privaten Bereich.
Allerdings muss ich auch bei einer Wongebäudeversicherung eine extra Glasversicherung abschließen, wenn ich diesen Versicherungsschutz haben will.
Also ich meine mich erinnern zu können, dass weder in der Hausrat noch in der WOhngebäudeversicherung Glasschäden versichert sind. Eine extra abzuschließende Glasversicherung ersetzt dann aber Glasschäden sowohl am Mobiliar als auch am Gebäude.
Mieter beispielsweise, die viele Glasmöbel haben und eine solche Versicherung abschließen, zahlen dann also auch für Versicherungsschutz (nämlich für die Gebäude- oder zumindest Wohnungsverglasung) der eigentlich Sache des Vermieters wäre, wobei selbstverständlich die eigene Mobiliarverglasung versichert ist.
Ich muss nochmal nachschauen glaub ich…
Grüße
Laber
Ich guck nochmal nach glaub ich.
Grüße
Laber
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Der Ansatz war gut. Wohne ich zur Miete ist der Vermieter aber unter keinen Umständen für die Fenstergläser deiner Wohnung verantwortlich. Schäden hieran kannst du über die Glasversicherung absichern. Der Vermieter wäre nur bei zum Bsp. Sturm&Hagel über seine Wohngebäudeversicherung abgesichert.
Eine Glasversicherung ersetzt grundsätzlich keine Hohlgläser, ansonsten aber natürlich Mobiliarglas (Tischplatte aus Glas, etc) und auch Fensterglas, evtl. Cerankochfelder.
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