Bodenbelag bei Auszug. Mietrecht

Guten Tag, ich bin im Juni 2010 in eine frisch renovierte Wohnung gezogen. Den verlegten Laminatboden habe ich zu 2/3, der Vermieter zu 1/3 gezahlt. In der Küche wurde Linoleum vom Vermieter verlegt. Jetzt bin ich nach 1,5 Jahren wieder ausgezogen. Der vermieter behandelt den Laminatboden gar nicht, sprich ich bekomme keinen Ausgleich. Bei dem Linoleumboden in der Küche beschwert er sich über einen braunen Fleck der wahrscheinlich von der Spülmaschine verursacht wurde. Er möchte nun ein Angebot zur Neuverlegung des Bodens einholen und dann mit mir reden. Darauf möchte ich vorbereitet sein. Daher meine Frage: Ist es korrekt, dass der Laminatboden sozusagen kostenlos in den Besitz des Vermieters übergeht. Und fällt der Linoleumfleck unter Abnutzung oder muss ich mich an den Kosten der Neuverlegung beteiligen? Danke für eine Antwort.

Hallo,

wichtig ist zunächst was im Mietvertrag steht. Wer was vorher gezahlt oder gemacht hat ist zweitrangig.

Wenn im Mietvertrag nichts vermerkt ist würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Letztendlich ist ja der Vermieter dafür verantwortlich, dass beim Einzug die Wohnung in Ordnung ist. Und wenn Sie mehr bezahlt/gemacht haben als der Vermieter hat er meiner Ansicht nach keinen Anspruch auf Zahlung Ihrerseits.

Haben Sie Ihre Kaution schon erhalten?

Wichtig ist ja immer wer gegen wen klagen muss um an sein Geld zu kommen. Weil wegen eines Küchenbodens geht ihr Vermieter sicher keinen Rechtsstreit ein, da er weiß, dass sich so eine Angelegenheit ewig hinzieht.

Gruß

Vielen Dank. Das hat schon mal sehr geholfen…

Hallo,

um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, würde ich einen Mieterverein befragen.

In der Regel ist es so, das einem das gehört, was man auch bezahlt hat,
Somit gehören 2/3 des Laminat dir nach § 539 BGB. Wie das aussieht, wenn der Laminat verklebt wurde, kann ich nicht genau sagen. Wurde Klick-Laminat verlegt, welcher einfach zu entnehmen ist, ist entweder finanziell (Zeitwert) auszugleichen oder aber der Laminat wird heraus genommen.

Linoleum muss ersetzt werden, wenn der Mieter schuldhaft diesen ruiniert hat. In wie weit eine Neuverlegung in Frage kommt, kommt auf die Größe und Sichtbarkeit des Flecks an.

Zudem würde ich das mit dem laminat verrechnen lassen.
Nach 1,5 Jahren dürfte der Laminat kaum abgenutzt sein.
Jedenfalls ist der Boden nicht so einfach in den Besitz des Vermieters über gegangen, da dieser den Bodenbelag nicht komplett bezahlt hat.

LG
tina

Lieber Fragesteller!
Grundsätzlich gilt:
Fußböden sind, wenn sie erneuert werden müssen, vom Vermieter zu finanzieren. Er kann diese Kosten nicht auf die Mieter abwälzen. Vorausgesetzt, dass der Vormieter weder grob fahrlässig noch mit Absicht eine Foßbodenerneuerung zu verantworten hat, dann nämlich ist der Vormieter zur Finanzierung heranzuziehen. Der Laminatboden ist also Sache des Vermieters! Sie können diese 2/3 beitrag vom Vermieter zurückfordern!
Auch der Fleck in der Küche, so er nicht wegen einer Verfehlung Ihrerseits entstanden ist, kann vom Vermieter nicht auf Sie abgewälzt werden.
Dere Vermieter stellt bei Neuvermietung das Mietobjekt dem zukünftigen Mieter in einem gebrauchsbereiten Zusatnd zur Verfügung! dafür ist nur er verantwortlich.
Hoffentlich hilft Ihnen der Inhalt dieser Mail.
Mit freundlichem Gruß „Großer Sucher“

Ja, der Inhalt hilft sehr. Vielen Dank.

Leider kann ich dir da nicht weiterhelfen, aber ich glaube nicht, dass ein brauner Fleck bereits nach so kurzer Zeit als Abnutzung zu betrachten ist.

Hallo,
ich würde mich mit der Angelegenheit an den örtlichen Mieterschutzverein wenden.
Gruß
chrissixyz

Hallo,
1,5 Jahre liegen eindeutig weit unterhalb der für einen Bodenbelag üblicherweise geltenden Nutzungsdauer von ca. 10 Jahren. D.h. der Vermieter muss sich darauf einlassen, Ihnen eine Entschädigung auszuzahlen. Teilen Sie die damaligen Kosten einfach durch 10 (für Jahre) und multiplizieren dann mit 1,5; das Ergebnis können Sie ja leicht nach unten abrunden. Das wäre eine faire Rechnung.
Ideal wäre es natürlich gewesen, Sie hätten seinerueit beim Einzug eine entsprechende Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen!
Den Fleck im PVC-Boden kann ich aus der Fern enicht beurteilen. Kommt darauf an, ob der Fleck als „übliche Nutzungsfolge“ zu beurteilen ist.
Grüße, Zita

Hallo - Sie haben sich an Kosten beteiligt, wofür der Vermieter selbst hätte aufkommen müssen.
Sie haben da mitgemacht - schade für Sie aber das ist nun Schnee von gestern.
Wg. dem Fleck in der Kücke - da soll sich die Person nicht so anstellen - es ist im Rahme des normalen Verschleißes zu sehen und müssen nicht auch noch dafür aufkommen.
Viel Glück bei dem Schlitzohr.

Hallo,

der Fleck fällt unter normale Abnutzung. Eine totale Erneuerung wäre übertrieben. Beim Laminat kenne ich mich nicht so aus.

MfG

Frag Deinen Vermieter doch zuerst, wieviel er Dir als Ausgleich für Deine 2/3 des gezahlten Bodenbelags bezahlt.
Eine gewisse Abnutzung ist wohl sowieso bei der Berechnung des Fleckens anzurechnen.Also nicht unbedingt abzugsfähig.

Versuch doch erst mal den Flecken mit Hilfe von Profimitteln zu enntfernen.

eine Neuverlegung fällt in jedem Fall wegen einem Flecken flach,
wahrscheinlich stellt der nächste Mieter sowieso wieder eine Küchenzeile drauf. Vorsicht, hier wird gerne ein Kostenvoranschlag eingeholt,über diesen auch gerne mit dem Mieter abgerechnet, aber tasächlich nichts gemacht.
Der Boden fällt wahrscheinlich dem Vermieter über, wenn Du so früh wieder ausziehst, es sei denn ihr habt etwas anderes schriftlich vereinbart.

Aber

Hallo Frau Kreft,

  • Laminatboden: im Mietvertrag nichts vereinbart zu „Ausgleich bei Auszug“? Wenn nein dann wird es zum Eigentum des Vermieters.

  • Linoleum in der Küche: ein Fleck ist ein Fleck, keine Abnutzung oder normaler Gebrauch. Wenn dieser nicht mehr entfernt werden kann, dann wird wohl ein Austausch auf Deine Kosten notwendig. Überprüfe Deine Haftpflichtversicherung - wird oft übernommen.

mfG
FvS

Hallo Jessika,
was den Laminatboden angeht, mußt Du dich wohl mit dem Vermieter einigen, es sei denn, ihr habt vorher eine im Mietvertrag niedergelegte Regelung getroffen. Bei dem Linoleumboden kommt es darauf an, ob dieser fest mit dem Boden verklebt oder nur aufgelegt ist. Wenn er fest verklebt ist, dann ist er Teil des Gebäudes und somit wohl allein vom Vermieter/Hauseigentümer zu behandeln. Ein Fleck von einer abgestellten Maschine dürfte als übliche Gebrauchsspur anzusehen sein und daher von Dir nicht zu ersetzen.
Also, Schau in den Mietvertrag und rede mit dem Vermieter. Meistens lässt sich ein gütlicher Weg finden.
Viel Glüch bei dem Gespräch, Hubert Steiger.

Hallo, guten Tag.
Nach 15 Jaren ist der Boden Abgeschrieben. Sie haben doch 2/3 bezahlt.Meiner Meinung ist die Sache mit dem Boden erledigt.
Mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo,
normalerweise bezahlt der Vermieter den Laminatboden, da er ja in der Wohnung bleibt.Ich kann nur erzählen, wie es bei mir war.Bin damals auch in eine neu renovierte Wohnung eingezogen, und hatte einen Linoleum Boden in der Küche.Klasse Boden übrigends zumindest für mich.Leider meinte meiner Tochter sie müsse den Herd anlassen, und meine Glasplatte daurauf zersprang in taussend Stücke.Der Boden war hin.Meine Haftpflicht bezahlte den Schaden.Ich liese mir aber eine Bestätigung geben, daß der Boden bezahlt war, damit ich beim Auszug keine Schwierigkeiten hatte.Der Boden blieb bis zu meinem auszug dieses Jahres drin.

Haben Sie sich das bestätigen lassen,dass Sie das mit dem Laminat so geregelt haben?
Normalerweise ist das ganz normale Abnutzung des Bodens und er hat kein Recht dazu.
LG