Bodenbelag in Mietwohnung erneuern

In der von mir seit 10,5 Jahren gemieteten Wohnung liegt ein mitvermieteter Teppichboden (12 Jahre alt), der mittlerweile die üblichen gebrauchsspuren (Laufstrassen, leicht verblasste Farbe) aufweist. Die Qualität ist eher mittelmässig.Bisher waren zwei Vermieter für die Wohnung zuständig (Vater und Sohn, denen das Haus zusammen gehört). Mit dem Sohn hatte ich vor einiger Zeit besprochen, dass der Boden erneuert werden könnte, was von seiner Seite kein Problem war. Seit ein paar Wochen ist nur noch der Vater Vermieter, mit dem ich ebenfalls darüber sprach. Dieser will nun, dass ich folgende Kosten trage: Bodenbelag komplett mit allem Zubehör (Fussleisten etc.)sowie die Hälfte der Handwerkerkosten (dies soll sein anderer Sohn machen, ich habe etwas Zweifel, ob der Vermieter selber dafür überhaupt etwas zahlt). Ausserdem möchte mein Vermieter die Rechnung für die Materialien haben und behauptet weiter, dass der Bodenbelag in seinen Besitz übergehen würde (Bodenbelag soll nicht verklebt werden). Ich war von Beginn an bereit, einen Teil der Kosten mitzuübernehmen, aber ist es rechtens, dass ich alles bezahlen soll? Eine Mieterhöhung hat er in diesem Zuge auch noch angekündigt. Bin etwas ratlos, da ich das Verhältnis mit dem Vermieter nicht überstrapazieren möchte!

Hallo,

da ist einiges faul, aber mehr sag ich momentan mal nicht dazu.

Stell die Frage bitte nochmal im passenden Rechtsbrett und beachte unbedingt die FAQ!!!

Gruß
Kati

Danke, habe es unter Mietrecht eingestellt!

Hallo Fragesteller,
eine Begrüßungsformel wie „Hallo“ oder „Guten Morgen“ wäre am Anfang auch Deiner Fagestellung gut angekommen.
Nun ja!
Zur Antwort auf Deine Frage:
Mit dem monatlichen Mietzins werden auch Abnutzungen an einem Bodenbelag, sei es nun ein Teppich oder Parkett, abgegolten.
Muss also der Teppich nach einer gewissen Zeit erneuert, oder das Parkett aufwendig abgeschliffen, gekittet und neu versiegelt werden, muss der Vermieter diese Kosten bei seiner Miete bereits kalkuliert haben.
Bei Teppichböden ist es eine Frage der Qualität und des momentanen Erhaltungszustands, wann er zu erneuern ist.
Wir Sachverständigen gehen von einer Nutzungsdauer zwischen 5 Jahren bis 15 Jahren aus, je nach Qualität und Pflegezustand des Belages (Literatur: „Leitfaden zur Ermittlung von Zeitwerten und Wertminderung von Bodenbelägen“).
Wie bereits ein anderer Gast zu Deinem Thema sinngemäß vermerkte: so geht es nicht, wie Dein Vermieter sich das vorstellt!
Wenn Du ihn nicht (wie Du schreibst) unnötig belasten willst, dann gibt es nur eien einzigen weiteren Weg: Die Belastung übernimmst Du freiwillig und ohne Notwendigkeit für den Vermieter. Und der „verdient“ damit zweimalig.
-.-.-.-.-.-.-
Gruß: Klaus
[Sachverständigenbüro für Fußbodenkonstruktionen]