Bodenbelag in Mietwohnung

Hallo,

kann eine Mietwohnung mit Estrichboden übergeben werden, oder muss ein Bodenbelag darauf sein?

Falls das nicht „muss“, aber „kann“, und es liegt Teppichboden. Wer ist dann für Pflege bzw. Erneuerung zuständig? Er hält ja nicht ewig, nutzt sich aber nur nach und nach ab.

Grüße
Carsten

Es fragt der Vermieter, ob er so eine Wohnung neu vermieten darf ?

Darf er schon.
er darf doch auch unrenoviert vermieten, wo der neue Mieter erst einmal selbst malern und tapezieren muss.
manche Mieter wären ja froh wenn sie den Belag nun selbst auswählen könnten. Andere werden die Wohnung wohl so( für das Mietgeld !) nicht haben wollen, denn hier wäre ja viel zu tun und man muss eigenes Geld in die Hand nehmen.
Übrigens sollte man hier gleich vereinbaren, ob man einen Wertausgleich bekommt, wenn man den Belag bei Auszug drin lässt (für Mieter ist er ja i.d.R. wertlos, kann nicht mitgenommen werden, weil er kaum woanders passen wird. oder ob man es auch noch ohne Belag (roher Estrich) zurückgeben muss !

Vermietet der Vermieter mit Bodenbelag, dann muss er ihn auch unterhalten und ggf. erneuern. Nichts hält ewig.
Wobei normale Abnutzung durch den Gebrauch gemeint ist. Verursachte Schäden am Belag müsste sich der Mieter nämlich anrechnen lassen.

MfG
duck313

Hallo,
zu dem was Duck schon gesagt hat: Pflege des Bodens (egal welcher Art) obliegt natürlich dem Mieter. Sonst müsste er ja jedes Mal den VM rufen, wenn der Bodenbelag gesäubert werden muss (saugen, Flecken entfernen, wischen usw). Das ist wohl illusorisch.
Gruß Nita