hallo,
1.)Ein mieter wohnt seit 1,5 jahren zur miete. im mietvertrag steht, dass der boden in schlechtem zustand war zum zeitpunkt des einzuges.
der boden besteht aus linoliumplatten, die am rand abbröckeln und viele lassen sich als ganzes oder in stücken herausnehmen. dieser zustand hält schon lange an und der mieter fragt sich nun, ob er das weiterhin so dulden muss oder der vermieter gezwungen ist etwas dagegen zu unternehmen!?
2.) ausserdem lässt sich die haustür nur schlecht aufschliessen, weil der schlüssel nicht ganz reingesteckt werden kann, sondern in mühseliger arbeit erst in eine bestimmte position gebracht werden muss! dies ist schon seit dem zeitpunkt des einzuges so!
Hallo Elektron,
grundsätzlich würde ich raten einmal in den Mietvertrag zu schauen.
Was wurde da konkret vereinbart?
Gruß GerdHH
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Elektron,
Was hindert den Mieter, z.B. einen Teppich drüber zu legen, den er bei Auszug wieder mitnimmt?
Was das Schloß angeht, so hattte ich ein ähnliches Problem. Zwar war es nicht kaputt, aber der Ex-Mann meiner Frau, der vorher hier wohnte, hatte noch einen Schlüssel. Da ich keine Lust hatte, die Polizei deshalb zu bemühen, bin ich zum Baumarkt und hab mir für 100 DM ein Sicherheitsschloß geholt. Dies habe ich eingebaut und das alte Schloß liegt in der Abstellkammer, mitsamt den Schlüsseln. Sollten wir irgendwann einmal ausziehen, so werde ich mit Sicherheit das alte Schloß wieder einbauen und Meins mitnehmen.
Gruß
Sticky
Hallo,
hier sind zwei unterschiedliche Vorgänge zu beachten.
1.)Ein mieter wohnt seit 1,5 jahren zur miete. im mietvertrag
steht, dass der boden in schlechtem zustand war zum zeitpunkt
des einzuges.
der boden besteht aus linoliumplatten, die am rand abbröckeln
und viele lassen sich als ganzes oder in stücken herausnehmen.
dieser zustand hält schon lange an und der mieter fragt sich
nun, ob er das weiterhin so dulden muss oder der vermieter
gezwungen ist etwas dagegen zu unternehmen!?
Der Mieter kannte den Zustand und es hätte bei Vertragsbeginn vereinbart werden müssen, wann, ob und wer und auf wessen Kosten einen neuen Belag einbringt. Nur wenn sich der Zustand des Belages so verändert hat, dass z.B. ein Unfallrisiko durch Stolpern entsteht, dann muss der VM nunmehr Massnahmen ergreifen.
Die Antwort zur Fragestellung, dann eben einen Teppichboden zu verlegen, beantwortet den Sachverhalt zwar nicht, aber es ist eine überlegenswerte Idee.
2.) ausserdem lässt sich die haustür nur schlecht
aufschliessen, weil der schlüssel nicht ganz reingesteckt
werden kann, sondern in mühseliger arbeit erst in eine
bestimmte position gebracht werden muss! dies ist schon seit
dem zeitpunkt des einzuges so!
Dann muss der Mieter dem VM schriftlich diesen Mangel melden und ihn auffordern, die Türe zu richten. Allerdings, für den Fall der Nachfrage einer Mietminderung, ist dies hier nicht möglich.
Grüsse Günter
Schlüssel, Abhilfe
Hi,
zu rechtlichen Dingen kann ich Dir nichts sagen.
Aber da ich die gleichen Probleme mit einem Schloss hatte:
Sprüh doch erstmal einfach WD-40, in Deutschland wohl ‚Karamba‘, rein, und schau, ob dies das Problem löst!
Mein Schlüssel geht jetzt wieder wie geschmiert ins Schloss (eh, bzw, dass Schloss IST ja nun wieder geschmiert).
gruss, isabel
also im mietvertrag steht schon drin, dass der bodenbelag mangelhaft ist, aber es wurde bezüglich der reparatur nix vereinbart!
das mit dem teppich würde ich nur ungern machen.
man könnte hier durchaus ein risiko sehen, vor allem, weil sich ganze bodenplatten lösen lassen…und wenn ich mir vorstelle, dass ich da hängen bleibe und auf eine solche, scharfe, schräg stehende platte falle…sterben werde ich deswegen zwar nicht, aber trotzdem…
also muss ich dem vermieter bzw. seinem makler einen brief zukommen lassen, mit der aufforderung, dass er sich das angucken soll?!?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
ja, Mieter/Makler auffordern, die Mängel zu besichtigen und zu beseitigen. Frist von höchstens drei Wochen einräumen.
Grüsse Günter
hier sind zwei unterschiedliche Vorgänge zu beachten.
1.)Ein mieter wohnt seit 1,5 jahren zur miete. im mietvertrag
steht, dass der boden in schlechtem zustand war zum zeitpunkt
des einzuges.
der boden besteht aus linoliumplatten, die am rand abbröckeln
und viele lassen sich als ganzes oder in stücken herausnehmen.
dieser zustand hält schon lange an und der mieter fragt sich
nun, ob er das weiterhin so dulden muss oder der vermieter
gezwungen ist etwas dagegen zu unternehmen!?
Der Mieter kannte den Zustand und es hätte bei Vertragsbeginn
vereinbart werden müssen, wann, ob und wer und auf wessen
Kosten einen neuen Belag einbringt. Nur wenn sich der Zustand
des Belages so verändert hat, dass z.B. ein Unfallrisiko durch
Stolpern entsteht, dann muss der VM nunmehr Massnahmen
ergreifen.
Die Antwort zur Fragestellung, dann eben einen Teppichboden zu
verlegen, beantwortet den Sachverhalt zwar nicht, aber es ist
eine überlegenswerte Idee.
2.) ausserdem lässt sich die haustür nur schlecht
aufschliessen, weil der schlüssel nicht ganz reingesteckt
werden kann, sondern in mühseliger arbeit erst in eine
bestimmte position gebracht werden muss! dies ist schon seit
dem zeitpunkt des einzuges so!
Dann muss der Mieter dem VM schriftlich diesen Mangel melden
und ihn auffordern, die Türe zu richten. Allerdings, für den
Fall der Nachfrage einer Mietminderung, ist dies hier nicht
möglich.
Grüsse Günter
also im mietvertrag steht schon drin, dass der bodenbelag
mangelhaft ist, aber es wurde bezüglich der reparatur nix
vereinbart!
das mit dem teppich würde ich nur ungern machen.
man könnte hier durchaus ein risiko sehen, vor allem, weil
sich ganze bodenplatten lösen lassen…und wenn ich mir
vorstelle, dass ich da hängen bleibe und auf eine solche,
scharfe, schräg stehende platte falle…sterben werde ich
deswegen zwar nicht, aber trotzdem…
also muss ich dem vermieter bzw. seinem makler einen brief
zukommen lassen, mit der aufforderung, dass er sich das
angucken soll?!?