Hallo zusammen,
angenommen ein Mieter wohnt seit 8 Jahren in einer Mietwohnung, welche komplett mit PVC-Fußbodenbelag ausgestattet ist (bei Einzug bereits vorhanden). Im Laufe der Jahre hat sich an der Stelle, wo der Schreibtischstuhl (Bürostuhl mit Rollen) steht, die oberste Schicht des Bodenbelages gelöst, d.h. der Bodenbelag ist dort beschädigt (ca. 1,50 m mal 1 m ). Der Mieter hat beim Vermieter (einer großen kommunalen Wohnungsgesellschaft) angefragt, ob sie die Reparatur durchführen lässt und nach Besichtigung der Schäden durch den Vermieter die Antwort erhalten: Ja, machen wir, aber bezahlen müssen komplett Sie!
Frage 1: Kann man das Benutzen eine handelsüblichen Bürostuhls auf solchem Bodenbelag als unsachgemäße Nutzung ansehen?
Frage 2: Wenn ja, muss der Mieter dann wirklich die gesamten Reparaturkosten übernehmen oder muss der Vermieter sie teilweise selbst bezahlen, da der Bodenbelag ja nicht mehr nagelneu ist?
MfG, Mahdia