Bodenbelag unsachgemäßer Gebrauch

Hallo zusammen,

angenommen ein Mieter wohnt seit 8 Jahren in einer Mietwohnung, welche komplett mit PVC-Fußbodenbelag ausgestattet ist (bei Einzug bereits vorhanden). Im Laufe der Jahre hat sich an der Stelle, wo der Schreibtischstuhl (Bürostuhl mit Rollen) steht, die oberste Schicht des Bodenbelages gelöst, d.h. der Bodenbelag ist dort beschädigt (ca. 1,50 m mal 1 m ). Der Mieter hat beim Vermieter (einer großen kommunalen Wohnungsgesellschaft) angefragt, ob sie die Reparatur durchführen lässt und nach Besichtigung der Schäden durch den Vermieter die Antwort erhalten: Ja, machen wir, aber bezahlen müssen komplett Sie!

Frage 1: Kann man das Benutzen eine handelsüblichen Bürostuhls auf solchem Bodenbelag als unsachgemäße Nutzung ansehen?

Frage 2: Wenn ja, muss der Mieter dann wirklich die gesamten Reparaturkosten übernehmen oder muss der Vermieter sie teilweise selbst bezahlen, da der Bodenbelag ja nicht mehr nagelneu ist?

MfG, Mahdia

Moin,
Frage 1: Nein
Frage 2: Die Wohnung ist mit Fussbodenbelag vermietet worden, vielleicht auch noch andere Gegenstände? Der Verschleiss ist im Laufe der Zeit normal und wird evtl. anteilsmässig über die Miete gezahlt. Ergo ist dafür keine Reparatur zu zahlen; das ist Sache des Vermieters.
MfG

Hallo.

Der vorhergehenden Aussage kann ich nicht zustimmen. Ein PVC-Boden kann eine ähnliche Empfindlichkeit aufweisen wie ein Parkettboden. In beiden Fällen muss der Mieter dafür Sorge tragen, dass der Bodenbelag nicht zerstört wird. Bei Bürostühlen mit Rollen wird in der Regel eine handelsübliche Matte untergelegt oder aber die Bürostühle werden mit geeigneten Rollen versehen, die den Boden nicht beschädigen. Es kommt sicher auf den Einzelfall an, allerdings denke ich, dass der Mieter ersatzpflichtig ist, wenn der Boden dauerhaft beschädigt ist und nicht bloße Nutzungserscheinungen am Boden sichtbar sind.

siehe z. B. hier: Beschluss LG Dortmund vom 01.03.2010 (Aktenzeichen 2 T 5/10), wonach der Mieter, der durch die Rollen am Schreibtischstuhl den Parkett beschädigt, dem Vermieter den Schaden ersetzen muss. In diesem Beschluss ging es um die Haftpflichtversicherung des Mieters, die aufgrund dieser Rechtsauffassung den Schaden des Vermieters diesem ersetzen muss.

Es kommt sicher auf den Einzelfall an, allerdings denke ich,
dass der Mieter ersatzpflichtig ist, wenn der Boden dauerhaft
beschädigt ist und nicht bloße Nutzungserscheinungen am Boden
sichtbar sind.

Dauerhafte Beschädigungen sind vorhanden, also nicht nur ein paar Kratzer. Vom PVC hat sich die oberste (Dekor-)schicht gelöst und dort kommt halt die graue Grundschicht zum Vorschein.

Was mich zu der Frage bringt, was genau der Mieter jetzt bezahlen müsste. Materialwert des Belags (zum zeitwert) und Verlegekosten zu 100% würde ich mal tippen.

Hallo!

Nein,Schadenersatz zum Zeitwert.
Ein Bodenbelag der soundsoviel Jahre auf dem Buckel hat ist irgendwann verbraucht und nichts mehr wert. Dann muss ihn Vermieter auf eigene Kosten ersetzen.
Je nach Alter muss Mieter beim selbstverursachten Schaden eben nur diesen Restwert ersetzen.
Das bezieht sich auf alles,Material und Lohnkosten.
Man kann nicht sagen,Bodenbelag ist noch 20% wert,aber Lohn 100%.
Lohnanteil ist auch nur 20% wert.

mfG
duck313

1 Like

Hallo.

Bei Beschädigungen wird ein sog. „Abzug Neu für Alt“ vorgenommen. Das bedeutet, man legt die durchschnittliche Nutzungsdauer des PVC-Bodens zugrunde (je nach Qualität kann diese 10 bis 20 Jahre betragen). Dieser Abzug Neu für Alt wird auch für die Arbeiten zur Wiederherstellung vorgenommen. Beispiel: Ein Teppichboden hat eine durchschnittliche Lebensdauer von 10 Jahren. Nach 5 Jahren zieht der Mieter aus und hinterlässt Brandflecken. Der Vermieter muss den Boden neu verlegen (Material- und Verlegekosten 1000 Euro). Der Mieter zahlt in diesem Fall dann diee Hälfte, also 500 Euro.

Sehr gut beschrieben ist alles hier in diesem Beitrag:

http://www.internationales-immobilienrecht.de/deutsc…

1 Like

Hallo.

Bei Beschädigungen wird ein sog. „Abzug Neu für Alt“
vorgenommen. Das bedeutet, man legt die durchschnittliche
Nutzungsdauer des PVC-Bodens zugrunde (je nach Qualität kann
diese 10 bis 20 Jahre betragen). Dieser Abzug Neu für Alt wird
auch für die Arbeiten zur Wiederherstellung vorgenommen.
Beispiel: Ein Teppichboden hat eine durchschnittliche
Lebensdauer von 10 Jahren. Nach 5 Jahren zieht der Mieter aus
und hinterlässt Brandflecken. Der Vermieter muss den Boden neu
verlegen (Material- und Verlegekosten 1000 Euro). Der Mieter
zahlt in diesem Fall dann diee Hälfte, also 500 Euro.

Was bedeutet das für eine 20 jahre alte Küche? Nehmen wir an, da ist ein Herd drin, der mit allen damals möglichen Schikanen ausgestattet war (also schon Ceranfeld und digitale Steuerung mit irgendwelchen Programmen), dazu Möbel, die zwar an den Griffen optische Abnutzungserscheinungen haben, aber mechanisch einwandfrei funktionierten. das Alter kann man praktisch nur an dem „Look“ erkennen. Kann die Küche hier praktisch „zerstört“ zurückgegeben werden?

Gruß
T.

Hi,
welchen Wert hat eine 20 Jahre alte Küche? Zumal wenn sie durch die Miete vom Mieter quasi bezahlt worden ist?

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbau…

Gruss
Joey

Hallo

Bei Beschädigungen wird ein sog. „Abzug Neu für Alt“
vorgenommen. Das bedeutet, man legt die durchschnittliche
Nutzungsdauer des PVC-Bodens zugrunde (je nach Qualität kann
diese 10 bis 20 Jahre betragen). Dieser Abzug Neu für Alt wird
auch für die Arbeiten zur Wiederherstellung vorgenommen.
Beispiel: Ein Teppichboden hat eine durchschnittliche
Lebensdauer von 10 Jahren. Nach 5 Jahren zieht der Mieter aus
und hinterlässt Brandflecken. Der Vermieter muss den Boden neu
verlegen (Material- und Verlegekosten 1000 Euro). Der Mieter
zahlt in diesem Fall dann diee Hälfte, also 500 Euro.

Was bedeutet das für eine 20 jahre alte Küche? Nehmen wir an,
da ist ein Herd drin, der mit allen damals möglichen Schikanen
ausgestattet war (also schon Ceranfeld und digitale Steuerung
mit irgendwelchen Programmen), dazu Möbel, die zwar an den
Griffen optische Abnutzungserscheinungen haben, aber
mechanisch einwandfrei funktionierten. das Alter kann man
praktisch nur an dem „Look“ erkennen. Kann die Küche hier
praktisch „zerstört“ zurückgegeben werden?

welchen Wert hat eine 20 Jahre alte Küche? Zumal wenn sie
durch die Miete vom Mieter quasi bezahlt worden ist?

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbau…

Das ist ja irgendwie eine Frage der Bewertung. Bei ebay vllt für 500,- zu verkaufen, bzw. in ähnlicher Form zu erwerben. Kauft man sich jetzt dirt eine vergleichbare, müsste man sie ranschaffen, die alten Möbel entsorgenn, die „neue gebrauchte aufbauen“, etwas anpassen und die Arbeitsplatte sicherlich ersetzten. Vielleicht wären wir hier bei etwa 2000,- EUR.

Und jetzt zurück zu meiner Frage:

Kann die Küche hier praktisch „zerstört“ zurückgegeben werden?

Gruß
T.

2 Like

Hallo.

Nein, die Küche darf vom Mieter nicht zerstört zurückgegeben werden, nur weil die Küche, die ansonsten funktionsfähig gewesen wäre, ihren Lebenszenit überschritten hat. Das würde dem gesetzlichen Grundsatz zuwiderlaufen, wonach der Schadensersatz dazu dient, den Geschädigten so zu stellen, wie er stehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Man müsste in einem solchen Fall klären, zu welchem Preis man die Einbauküche gebraucht erwerben könnte, weil selbst eine 20 Jahre alte gut gepflege und funktionstüchtige Küche nicht wertlos ist. Es findet in solchen Fällen immer eine Gesamtschau statt.