Bodenbeläge in Mietwohnung

Grüßt Euch!
In den 70ern wurde Korkboden verlegt in einer Wohnung, die dann von Ende 2008 bis heute vermietet war. Beim Einzug hatte er bereits einige Mängel, beim Auszug waren noch einige dazu gekommen. Beim Auszug / Mietende verweigert die Vermieterin die Rückgabe der Kaution (1.000 Euro) mit der Begründung, der Bodenbelag müsse instand gesetzt werden und dafür würden die 1.000 Euro wohl nicht reichen. Ist der Mieter dafür verantwortlich / haftbar zu machen, wenn der alte Boden bröckelt? 'Da gibt es doch bestimmt Richtlinien, Lebensdauer / Wert nach so und so vielen Jahren?
Danke schon mal,
Hannelore

Hallo,


ist eine schweizerische und unverbindliche Quelle, gibt aber sicher einen Anhaltspunkt.

Gruß
vdmaster

auch wenn unverbindlich, ist dies doch für mich zum Aufatmen: Nach 15 Jahren Wert = Null - der alte hat schon über 35 Jahre seinen Dienst getan!
Danke

Hallo,

ich bin immer wieder überrascht wie dreist manche Vermieter doch sind. Die Abnutzung des Bodens ist Teil der normalen Nutzung und damit durch die Miete abgedeckt.

Wenn der Vermieter das nicht einsehen will solltest du dich an den Mieterschutzbund wenden.

Gruß,
Stev

Nein nicht immer gleich dreist, die meisten Privaten haben eine falsche vorstellung dank mangelnder Kenntnis, was ganz oft zum Vorteil des Mieters ist.

Hallo!

Anbei ein paar interessante Artikel:

Ein Teppichboden gilt nach ca. 10 bis 15 Jahren als verschlissen. Der Vermieter kann nach dieser Zeit keinen Schadensersatz verlangen und der Mieter könnte nach dieser Zeit sogar einen neuen Teppichboden verlangen.
http://www.urteile-mietrecht.net/Miete30.html

Schönheitsreparaturen kann der Vermieter auf den Mieter
abwälzen. Anders sieht es bei der Abnutzung von Teppichboden und Parkett
aus. Normale Gebrauchsspuren muss der Mieter nicht beseitigen.

Ich befürchte aber, bei einem solchen Vermieter benötigst du einen Anwalt.

Gruß
Falke

Danke für Eure Antworten!
Gestern habe ich die übliche 4-Wochen-Frist gesetzt für die Auszahlung der zu Unrecht zurückgehaltenen Kaution. Was wird ihnen jetzt wohl noch einfallen!!!

Ist der Mieter dafür verantwortlich / haftbar zu machen, wenn der alte Boden bröckelt?

Das kommt darauf an: Bröckelt er im Laufbereich, weil er er duch high heels oder Straßenschuhe mit hartem Plastikabsatz beschädigt wurde, fällt dieser Schaden dem M zu.

Nur hätte der VM aber selbst dann nur Anspruch auf Schadensbehebung, keine neuen Bodenbelag.

Scheitert dies, weil kein Restmaterial vorgehalten wäre, kann er bestenfalls Zeitwertertersatz, also alt gegen neu beanspruchen. Nach 45 Jahren beträgt der 0 EUR.

Nach etwa 15 Jahren ist ein veriegelter Korkboden regelmäßig verschlissen, auch in den nicht benutzten Randbereichern trocknet der mit den Jahren aus und brökelt. Diese Abnutzungserscheinungen wäre - ebengleich eines fadenscheinigen Teppichs - aber mit der Mietzahlung abgegolten, ein Ersatzanspruch scheitert insgesamt.

Spätestens sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache ist die Mietkaution daher verzinst und im Wesentlichen, d. h. abzüglich eines Einbehalts für etwaige Betriebskostennachzahlungen, demnach zur Rückzahlung fällig.

G imager

Gestern habe ich die übliche 4-Wochen-Frist gesetzt für die Auszahlung der zu Unrecht zurückgehaltenen Kaution. Was wird ihnen jetzt wohl noch einfallen!!!

Wie kommentiert, eine ab Übergabe laufendes sechmonatiges Prüfrecht und bis dahin zulässigen Kautionseinbehalt, es sei denn, es wäre eine mängelfreie Rückgabe der Mietsache, etwa durch vermieterseits unterschriebenes Übergabeprotokoll, ausdrücklich bescheinigt.
Und eine erwartbare Nachzahlung der Betriebkosten darf sogar ungünstigerweise 23 Monate einbehalten bleiben.
Nur 1000 EUR für einen neuen Korkboden fällt Ihnen eher nicht mehr ein, wenn man dort die Sach- und Rechtslage über Ersatzpflicht verschlissenen, mitvermieteten Bodenbelags erläutert, der mit jahrzehntelangen Mietzahlungen abgegolten wurde.

G imager