Bodenbelagsfrage

Hallo

Laminatboden ist nach 11 Jahren abgenutzt und müßte ersetzt werden.
Vor Einzug der jetzigen Mieter hat Vermieter den Laminatboden verlegen lassen.
Im Mietvertrag ist nichts geregelt über dieses Thema.
Wohnung wurde möbliert vermietet.

Müßte bei dieser Konstelation der Vermieter oder der Mieter für die Kosten eines neuen Bodenbelags
aufkommen?

grüße fasteddy

Hallo!
Bodenbeläge sind nie vom Mieter zu renovieren oder gar zu ersetzen, das ist keine „Schönheitsrenovierung“ mehr.
Wenn altersbedingt verschlissen, dann eben abgängig, dann muss Vermieter erneuern.

Mieter käme nur bei verschuldetem Beschädigen des Belages ins Spiel.

Auch wenn nichts im Vertrag steht,es war ja Bodenbelag drin, also ist der auch mitgemietet und muss während der ganzen Mietzeit in einem guten Zustand bleiben. Wenn nicht ,dann besteht Ersatzbedarf, durch den Vermieter natürlich.
Und wenn sonstige Möbel oder Kücheneinbauten verbraucht wären(aus Alter und normalem Gebrauch) ebenfalls.

MfG
duck313

Hallo duck313

Danke dir für deine Antwort.

Schlecht für mich, meine Frau hatte Recht.

gruß fasteddy

Unterstellt, der Boden ist abgenutzt, also nicht durch übermäßige Beanspruchung beschädigt, gehört er mangels anderslautender Vereinbarung selbstverständlich zur besichtigten wie mietvertraglich vereinbarten Ausstattung der Wohnung.

Da fällt der Austausch dem Vermieter zu.

G imager761

Hallo!

[…]
Wenn altersbedingt verschlissen, dann eben abgängig, dann muss Vermieter erneuern.

Und wenn es eine Kombination aus Alter und Stöckelschuhen, Bürostühlen mit Rollen ohne Unterlage, dem Betreten der Wohnung mit sandigen Sohlen, erhöhter Verschleiß durch einen Dreijährigen, der gerne mal sein Spielzeugauto auf den Boden donnert, ist?

Mieter käme nur bei verschuldetem Beschädigen des Belages ins Spiel.

Hätten wir denn in den vom mir beschriebenen Fällen verschuldete Beschädigungen?

Auch wenn nichts im Vertrag steht,es war ja Bodenbelag drin,
also ist der auch mitgemietet und muss während der ganzen
Mietzeit in einem guten Zustand bleiben.

Dazu kann der Mieter doch aber ganz erheblich beitragen. Oder eben auch nicht.

Wenn nicht ,dann besteht Ersatzbedarf, durch den Vermieter natürlich.

So natürlich finde ich das nicht, eben weil sich Nutzung und Beschädigung nicht immer ganz leicht trennen lassen.

Und wenn sonstige Möbel oder Kücheneinbauten verbraucht
wären(aus Alter und normalem Gebrauch) ebenfalls.

Das müsste jetzt erstmal auf mitvermietete Möbel und Geräte beschränkt werden, finde ich. Und auch hier habe ich direkt einen Siebenjährigen vor Augen, der sich beim Öffnen eines Küchenhochschranks fast an die Tür hängt. Die Tür hinter der die Kekse sind, ist dann regelmäßig vom Vermeiter zu erneuern?! :smile:

Greetz
Der Kater

OT: Irgendwie passt es nicht zusammen, dass Vermeiter so in die Pflicht genommen werden und man sich wundert, dass bezahlbarer Wohnraum fehlt? Als ich damals eine 4 Zimmer-Wohnung an zwei Kindergärtnerinnen vermiete (aus mehr als 30 potentiellen Bewerbern ausgewählt und eigentlich unter Preis, weil die zwei echt charmant waren), fingen beide 1 Jahr später ein Studium an, machten einer 5er WG aus meiner Wohnung, gaben sie mir nach 4 Jahren an etlichen Stellen beschädigt wieder und erwarten die Auszahlung der Kaution?!
Also habe ich die Wohnung repariert, die Miete um 25% erhöht und an ein Lehrer-Ehepaar vermietet. Denen musste ich dann allerdings noch an einigen Stellen entgegen kommen, soclhe Mieter kriegen überall eine Wohnung, da hat man als Vermieter dann doch Mitbewerber.