bodenbelagsschäden nach unwetter

hallo,

wie sieht die sachlage in einem fall wie diesem aus:
bei einem unwetter ist in einem mehrparteienmietshaus wasser in eine wohnung eingedrungen und hat dort parkett (vermietersache) sowie den teppich (mietersache) beschädigt.
ist es richtig, dass nun der mieter seine haftpflichtversicherung kontaktieren muss, um den schaden ersetzt zu bekommen? sowohl für parkett wie auch teppich? oder ist eines davon vermietersache?

herzlichen dank und viele grüße,
nina

Hallo,
zunächst ist mal die Frage entscheidend, was das für ein „Unwetter“ war und ob für die Schäden überhaupt jemand in Haftung genommen werden kann, das Stichwort lautet hier „höhere Gewalt“.

Da würde dann die Haftpflichtversicherung auch nicht bezahlen. Sollten von irgendeiner Seite aber Ansprüche gestellt werden, dann ist auf alle Fälle jeweils die Haftpflichtversicherung einzuschalten, da sich diese mit der Entschädigung oder Ablehnung der Haftung zu beschäftigen hat. Da wäre dann die Privathaftpflicht des Mieters für den Schaden des Vermieters oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des Vermieters für den Schaden des Mieters zuständig.

War das „Unwetter“ eines, dass über eine andere Versicherung abdeckbar ist, z.B. Sturm- oder Elementarschaden über eine Hausrat oder eine Wohngebäudeversicherung, sollte diese kontaktiert werden. Der Vorteil dabei: Diese leisten bei aktuellem Bedingungswerk eine Neuwertentschädigung, während die Haftpflicht grundsätzlich nur Zeitwert entschädigt.

Viele Grüße
Andreas

Wie ist denn das Wasser eingedrungen? Offenes Fenster oder Türen oder durch Defekte?

Wäre vielleicht auch ganz interessant zu wissen. Dann könnte vielleicht der eine oder andere mehr dazu sagen.

durch die haustür (unten durch). von dort aus in den hausflur. und wiederum von dort aus in wohnungen.

gruß,
nina