Bodeneffektdrohne?

Ich weiss nicht, ob ich hier oder im Rechtsbrett richtiger bin… aber erst mal hier probieren.

Meine Kinder haben eine Drohne bekommen, bei der man die Flughöhe einstellen kann. Gedacht ist das vermutlich für „fliege auf 30 Meter Höhe, und bleib da stehen“, aber man kann die Höhe auch auf 50cm einstellen.

Und nun kann man mit der Drohne gegen Autos um die Wette fliegen. Kommt ein Hügel, dann fliegt sie höher, so dass immer die 50 cm eingehalten werden.

Nun die Frage: Ist eine Drohne, bei der man die Höhe auf knapp über dem Boden begrenzt rein rechtlich überhaupt ein Flugzeug?

Oder anders ausgedrückt: Gelten für ein Bodeneffektfahrzeug Flug-Drohnen- oder Fahrzeugvorrschriften?

Wo ist der Übergang zwischen Fahrzeug, Fahrzeug das schanzt, Luftkissenfahrzeug, sehr niedrig fliegender Drohne und normal hoch fliegendem Kleingerät?

DiFa

Nur weil die Drohne niedrig fliegt ist sie noch lange kein Bodeneffektflugzeug.
Sie könnte ja höher, wenn sie wollte (oder sollte), ein Bodeneffektflugzeug kann das nicht.

Ja, aber wenn man z.B. die Firmware so programmieren würde, dass sie nicht über … sagen wir 1 Meter Höhe rauskommt. Dann „kann“ sie ja nicht höher geflogen werden.

Hallo,

ich hoffe, Du bist richtig gut versichert.

Gruß,
Paran

Hi!

Doch, kann sie, in dem man die Firmware wieder umprogrammiert.
Bodeneffektfahrzeuge können rein aus physikalischen Gründen nicht höher fliegen, nicht aus Software-Gründen.

Grüße,
Tomh

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Für Drohnen (i.S.v. Multikopter) gilt in D das „Luftrecht“ (insb. Luftverkehrsgesetz, Luftverkehrs-Ordnung, Luftverkehrs-Zulasungs-Ordnung, …), keine Fahrzeugvorschriften, nachzulesen in den einschlägigen Publikationen wie z.B.

Warum, wieso, weshalb und sonstiges Pro & con wird auch in epischer Breite in den einschlägigen Foren diskutiert, wie z.B.

VG,
Max