Bodenkammer mietrecht

Ich habe meine Bodenkammer gegen eine lehre einfach getauscht ,da aus der BK unregelmäßig üble Gerüche aus einem Rohr dringen,wahrscheinlich Entlüftungsrohr.Da auch andere Mieter einfach ungefragt schon getauscht haben,sah ich kein Problem,gleiches Recht für alle.Ich denk dann auch : wer zuerst kommt,malt zuerst.Nun will der Vermieter das ich in die zurückgehe,er würde nichts feststellen und es zieht jemand neu ein und der will die BK.Wenn es wieder auftritt soll ich mich melden.Was kann ich tun?Ich will nicht zurück,denn ich lagere meinegrößeren Kindersachen oben und das stinkt dann alles.Wenn ich wieder zurückgehe ist dann die andere BK weg und ich habe keine Ausweichmöglichkeit mehr.Der Vermieter wird auch nicht das Entlüftungsrohr versetzen können.In meinen Mietvertrag steht auch nur BK ,aber nicht welche?Suche dringend Hilfe,wer weiß Bescheid?Bitte!

Also „wer zuerst kommt, malt zuerst“ gilt vieleicht unter Kindern aber nicht beim Mietrecht.
Ach wenn der Vermieter nicht ihre bisher genutzte BK ausdrücklich in Ihrem Mietvertrag bezeichnet hat, so haben Sie diese durch in Gebrauchnehmen eindeutig übernommen.
Ihnen bleibt wirklich nur der Weg der Mängelanzeige und wenn möglich Zeugenbeischaffung um den bestehenden Mangel zu beseitigen.
Wie gesagt, noch ist der Vermieter der EIGENTÜMER und Sie „nur“ der Nutzer (natürlich gegen Bezahlung).
Mit „Gewohnheitsrecht“ und „das haben alle so gemacht“ ist das so eine Sache.
Wenn andere gegen geltendes Recht verstoßen, wird daraus nicht automatisch Recht!

MfG
T.D.