Bodenrichtwert einheitswertbescheid ?

Hallo zusammen,

kurz und knapp: Habe Einheitswert vom Finanzamt bekommen, unbebautes Grundstück
Bei der Ermittlung des Bodenwertes wird die m² x den Bodenrichtwert 20,00 DM/m² multipliziert.
Warum wird hier ein DM Wert verwendet? Auf rein gesetzlicher Ebene habe ich leider noch nichts gefunden ( §179 BewG, A5 AEBewGrV, 196 BauGB) Mir ist bekannt, dass der aktuelle Bodenrichtwert 55,00 €/m² beträgt - wird dieser auf die 20 DM umgerechnet? wenn ja, wie?

Danke schon mal für die Beantwortung

Hallo,

wenn ich mich recht entsinne, sind für den Einheitswert die Verhältnisse vom letzten Hauptfeststellungszeitpunkt maßgebend, und der (bisher einzige) war 1964.
Die aktuellen Werte sind dafür unerheblich, die braucht man nur für den Grundbesitzwert.

Gruß,
Markus

Bewertungsrecht Ost und West
Hallo Markus,

(…) Verhältnisse vom letzten Hauptfeststellungszeitpunkt
maßgebend, und der (bisher einzige) war 1964.

nur als kleine Anmerkung (ich krame gerade in meinen schon sehr lückenhaften Kenntnissen des Bewertungsrechts…):

Die erste Hauptfeststellung der Einheitswerte erfolgte auf den 01.01.1935 für das damalige Deutsche Reich.

Danach gab es nur in Westdeutschland nochmal eine Hauptfeststellung, auf den 01.01.1964.

Aus diesem Grund teilt sich heute das Bewertungsrecht in Ost- und Westrecht. Da es die 1964er Einheitswerte im Osten nicht gab/gibt, wurden nach der Wiedervereinigung die alten 1935er Einheitswerte wieder herangezogen.

Gruß

Ranschke

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Hallo Ranschke,

nur als kleine Anmerkung (ich krame gerade in meinen schon
sehr lückenhaften Kenntnissen des Bewertungsrechts…):

Die erste Hauptfeststellung der Einheitswerte erfolgte auf den
01.01.1935 für das damalige Deutsche Reich.

Danach gab es nur in Westdeutschland nochmal eine
Hauptfeststellung, auf den 01.01.1964.

Aus diesem Grund teilt sich heute das Bewertungsrecht in Ost-
und Westrecht. Da es die 1964er Einheitswerte im Osten nicht
gab/gibt, wurden nach der Wiedervereinigung die alten 1935er
Einheitswerte wieder herangezogen.

Stimmt, wir haben da ja mal was annektiert… :wink:)
Die Hautpfestellung anno 35 hatte ich ganz verdrängt, da war ich noch zu jung :wink:

adT:
Ich kann mich noch dunkel erinnern, wie ich Ende der 90er in einem nBl angerufen habe, weil auf die dritte Bitte um Feststellung und Mitteilung eines EW für die Vermögensteuer immer noch keine Antwort gekommen war.
Die dortige Auskunft:„Wir fragen uns schon die ganz Zeit, was Sie von uns wollen - sowas gibts ja bei uns gar nicht!“

  • und recht hatten sie…

LG
Markus

Vielen Dank für die bisherigen Antworten!

Aber habe ich das richtig verstanden, dass der jetztige Bodenrichtwert keinerlei Auswirkungen auf die Berechnung hat, sondern nur der damals erlassene Richtwert um 1964? Kann ich mir allerdings nur schwer vorstellen, weil ich irgendwas mit „Herunterbrechen des aktuellen Bodenrichtwerts“ im Hinterkopf habe… wäre auch logischer. Sonst würde ja eine ehemalige Wiese die jetzt im Zentrum/Baugebiet/Gewerbegebiet liegt, mit dem Bodenrichtwertsatz der damaligen Wiese ermittelt. lieg ich falsch?

Hi,

Aber habe ich das richtig verstanden, dass der jetztige
Bodenrichtwert keinerlei Auswirkungen auf die Berechnung hat,
sondern nur der damals erlassene Richtwert um 1964?

ja

Kann ich
mir allerdings nur schwer vorstellen, weil ich irgendwas mit
„Herunterbrechen des aktuellen Bodenrichtwerts“ im Hinterkopf
habe… wäre auch logischer.

was am Steuerrecht ist logisch???
nee, das ist einfach ein fiktiver Wert mit den Wertverhältnissen 1.1.64

Sonst würde ja eine ehemalige
Wiese die jetzt im Zentrum/Baugebiet/Gewerbegebiet liegt, mit
dem Bodenrichtwertsatz der damaligen Wiese ermittelt. lieg ich
falsch?

man hat Listen auf denen steht: Bauplatz x DM, Wiese y DM
und dann wird für das jetzige Grundstück nach den jetzigen Nutzung der Wert abgelesen

Schöne Grüße
C.

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