Hallo,
wie wird denn typischerweise die Flaeche eines Grundstuecks bewertet, auf dem sich ein Wall zum Laermschutz befindet? Lasst uns annehmen, der Wall ist als Flurflaeche separat ausgewiesen. Wird da auch der Einheitswert genommen, der fuer die Flaeche ohne Wall angewendet wird, oder ist der Wert niedriger, da es sich um keine gerade Flaeche handelt, die nicht wirklich genutzt werden kann.
Danke, Jens
Hallo,
wie wird denn typischerweise die Flaeche eines Grundstuecks
bewertet, auf dem sich ein Wall zum Laermschutz befindet?
Lasst uns annehmen, der Wall ist als Flurflaeche separat
ausgewiesen. Wird da auch der Einheitswert genommen, der fuer
die Flaeche ohne Wall angewendet wird, oder ist der Wert
niedriger, da es sich um keine gerade Flaeche handelt, die
nicht wirklich genutzt werden kann.
Der „Bodenrichtwert“ scheint mir hier nicht genau passend zu sein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bodenrichtwert
Die Frage bei Grund und Boden ist doch immer: Was ist wem die entsprechende Fläche wert?
Oder zur Frage hier: Wer braucht den Wert für welchen Zweck?
Ein erster Hinweis hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wertermittlung
Also, was genau wird gebraucht? Und wem dient der Lärmschutzwall, wer muß ein Interesse daran haben, daß er vorhanden ist?
Gruß
Jörg Zabel
Hallo,
der Bodenrichtwert bezieht sich immer nur auf Bauland. Ist die Fläche, auf der der Wall steht keine, ist sie auch nicht den BRW wert…
Zu was die Fläche des Walls ggf noch zu gebrauchen ist (außer Wall…) sagt einem ein ggf. vorhandener Bebauungsplan oder (eingeschränkt) der Flächennutzungsplan oder das örtliche Planungs- oder Bauordnungsamt.
Gruß vom
Schnabel