Ein Vater möchte seinem Sohn ein 40 Jahre altes Miethaus verkaufen zu ca. 60% des tatsächlichen Wertes.
Laut Bodenrichtwert übersteigt der Grundstückswert den Kaufpreis. Wie ist der Gebäudewert in Anrechnung zu bringen ? Was akzeptiert das FA.
Kann man Zubehör zum Haus z.B. Fahrradschuppen ,Waschmasch., Rasenmäher, Möbel (aus möbl. Appartements) später über afa abschreiben ?
Servus Dieter,
was genau soll beurteilt werden? Bewertung des teilentgeltlichen Erwerbs hinsichtlich Erbschaft-/Schenkungsteuer (nur bei der dortigen Bedarfsbewertung spielt der Bodenrichtwert eine Rolle)?
Grunderwerbsteuer?
AfA nach teilentgeltlichem Erwerb?
ggf. USt-Aspekte?
Durch Präzisierung der Frage lässt sich ziemlich viel eventuell überflüssiger Aufwand in der Beantwortung ersparen.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin ,
Erbschaft-/Schenkungsteuer und Grunderwebsteuer werden wohl nicht anfallen.
Es geht also um die AfA nach teilentgeltlichem Erwerb?
ggf. USt-Aspekte