Bodentiefe Fenster OG - Schutzgitter notwendig ?!

Hallo an alle Experten im Bauwesen,

es geht um ein bestehendes Gebäude, Mehrfamilienhaus, BJ 1995. 4 Wohneinheiten
in NRW.

Wir würden gerne als Eigentümergemeinschaft eine vorhandene Gitterkonstruktion an beiden Seiten des Hauses aus optischne Gründen entfernen lassen. Die Seiten des Hauses bestehen aus Erker mit bodentiefe Fenster. Das Fenster ist jeweils geteilt, d.h. unten feststehend und oben normales Fenster (öffnen und kippen möglich) Das untere feststehende Fenster (normale Doppelverglasung) hat eine Abmessung von ca. B140 x H90 cm. Die außen angebrachte Gitterkonstruktion enthält ein Schutzgitter vor dem feststehendem Fenster.

Nun die Frage:
Kann die Konstruktion ohne weiteres entfernt werden in Bezug auf das untere Fenster ? Oder ist hier ewtwa eine nachträgliche Sicherheitsverglasung notwendig ? Da das untere Fenster feststeht besteht doch keine Absturzgefahr…

Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten

Tut mir leid, kann hier nicht weiter helfen.
Gruß

Hallo,

es müssen an allen zugänglichen Stellen eines Gebäudes, von denen Personen abstürzen können, Geländer oder Brüstungen angebracht werden.
In Ihrem Fall ist insoweit sehr wahrscheinlich eine nachträgliche Sicherheitsverglasung vonnöten, wenn Sie das Brüstungsgeländer entfernen möchten.

Freundliche Grüße
Frank Hartung

Hallo,

mir scheint, das ist keine rechtliche Frage.

Schöne Grüße
Philipp Spoth

In diesem Bereich bin ich leider kein Fachmann. Die Landesbauordnung NRW sagt in
§ 41 Umwehrungen
(1) In, an und auf baulichen Anlagen sind Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen angrenzen, zu umwehren. Dies gilt nicht, wenn eine Umwehrung dem Zweck der Fläche widerspricht, wie bei Verladerampen, Kais und Schwimmbecken.

(2) Nicht begehbare Oberlichte und Glasabdeckungen in Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind, sind zu umwehren, wenn sie weniger als 0,50 m aus diesen Flächen herausragen.

(3) Kellerlichtschächte und Betriebsschächte, die an Verkehrsflächen liegen, sind zu umwehren oder verkehrssicher abzudecken; Abdeckungen an und in öffentlichen Verkehrsflächen müssen gegen unbefugtes Abheben gesichert sein.

(4) Notwendige Umwehrungen müssen folgende Mindesthöhen haben:

  1. Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken, Dächern sowie Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe von 1 m bis zu 12 m 0,90 m,

  2. Umwehrungen von Flächen mit mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m.

(5) Fensterbrüstungen müssen bei einer Absturzhöhe von bis zu 12 m mindestens 0,80 m, darüber mindestens 0,90 m hoch sein. Geringere Brüstungshöhen sind zulässig, wenn durch andere brüstungsähnliche Vorrichtungen diese Mindesthöhen eingehalten werden. Soll die Absturzsicherung im Wesentlichen durch eine Umwehrung, wie Geländer, erbracht werden, so sind die Mindesthöhen nach Absatz 4 einzuhalten. Im Erdgeschoss können geringere Brüstungshöhen gestattet werden.

Aus vorgenanntem § geht für mich hervor, dass ich das Geländer nicht ohne Weiteres entfernen kann. Die Landesbauordnung NRW kann unter http://bauordnungen.de/html/nrw.html eingesehen werden.
Bitte wenden Sie sich jedoch zu dem Thema an einen Hochbauarchitekten bzw. ihr zuständiges Bauamt, welches ihnen kompetent Auskunft geben muss und kann.

Ingenieurbüro L.O.P., Worms
http://www.lop-ingenieure.de

hi,die Eigentühmer gemeinschaft kann Bestimmen was sie will.MfG HPW

Hallo

  • Die Festverglasung muss mind. 1,0 m über Oberkante Fußboden hochreichen, § 41 BauO NRW
  • die Verglasung muss als Absturzsicherug zugelassen sein
    http://www.vpi-nrw.de/backstage/bks_vpi/documentpool…
  • Es dürfen durch baulicher Veränderungen - hier: Entfernung Gitter - keine unsicheren Zustände geschaffen werden

Fazit: Schutzgitter bleibt dran.

Gruß
s.

Wenn Ihr als Eigentümergemeinschaft die Entfernung des Fenstergitters einstimmig beschlossen habt, kann es diesbezüglich keine Probleme geben.

Zur Statik wäre es notwendig, einen Bauingenieur zu befragen bzw. eine Fachfirma für diese Arbeiten zu beauftragen, damit man vor dem Schaden klug sein kann.

Hallo ed 1106

Es kann gut sein, das eine Sicherheitsverglasung durch das Bauamt Ihrer Stadt gefordert würde.

Ab Absturzhöhen von über einem Meter sind Absturzsicherungen in verkehrssicherem Zustand anzubringen.
Das würde durch den unteren feststehenden Fensterteil mit der Höhe von 90cm abgedeckt!

Eine „Einfachverglasung mit einem Einscheibenglas“ wäre mit Sichertheit nicht ausreichend.
Wenn es sich um eine Doppelverglasung handelt, könnte es sein, das der Einbau von Sicherheitsglas nicht unbedingt erforderlich ist!
Aber „ratsam“ wäre dies auf jeden Fall.

Um Sicher zu gehen, sollten Sie besser mit Ihrem zustzändigen Bauamt reden und dort nachfragen.

Mit freundlichem Gruß U.F.

Hallo
Der Untere Teil des Fensters ist eine Absturzsiicherung, wenn das Gitter entfernt wird. In diesem Fall muss VSG eingebaut werden.

Gruß Andreas

Hallole,

aus Sicherheitsgründen muß entweder außen ein Geländer sein oder der untere Fensterflügel mit Sicherheitsglas verglast sein.

Schöne Grüße
Christian Storch

ich hatte eigentlich schon geantwortet, also nochmals in Kurzform:
Eigentümergemeinschaft = euer Haus
ihr wollt das, könnt ihr machen
Fensterhersteller Anfrage wie groß Bruchlast Fensterrahmen wie Glas
wenn eine Anpralllast von 90kg tragbar, dann in Ordnung
mit 90cm hoch genug

Hallo,
die Frage ist zunächst, ob es sich um eine baurechtliche und genehmigungspfichtige Veränderung am Gebäude handelt oder nicht. Wenn das Gebäude denkmalrechtlich geschützt ist oder es sich in einer denkmalrechtlich geschützten Umgebung befindet, ist die „Untere Denkmalbehörde“ zu beteiligen (Anfrage).
Falls es sich um ein statisch konstruktives Problem handelt, sollte ein Bauingenieur befragt werden.
Wenn das Gitter nur eine „Schönheitsfunktion“ erfüllt, dann weg damit.

mfg db

Da sich das Fenster nicht einfach öffnen lässt würde ich sagen ist das gitter nicht notwendig - es könnte aber optische gesichtspunkte der eigentümersache geben, die sich dagegen stellen, da sonst die fassade nicht mehr einheitlich ist. Ich habe ebenfalls bodentiefe fenster ohne gitter. einfache verglasung.