Bodentiefe Fenster und Absturzsicherung

Guten Tag zusammen,

wir haben im Staffelgeschoss über einem ca. 160 cm breiten Dachvorsprung zwei bodentiefe abschließbare Fenster ohne eine sogenannte Absturzsicherung. Nun kommt das Bauamt und verlangt die Anbringung von Fenstergittern.

Fragen:
a) Kann das Bauamt das verlangen?
b) Könnte man diese Forderung abwenden, indem man die Griffe zum Öffnen der Fenster entfernt, damit die Fenster nicht mehr zu öffnen sind?

Gruß, rivasol

Hallo Rivasol, leider kenne ich mich da auch nicht optimal aus, aber eine Absicherung bei solchen Fenstern in Form von Gittern ist mir zumindest als Standard bekannt.
Was genau das Bauamt darf und wie man das umgehen kann, sollte man sich vom Bauamt durch Einsicht in seine Satzungen oder Vorschriften zeigen lassen. Einfach vielleicht mal mit denen erneut Kontakt aufnehmen und dort hingehen ß
Viele Grüße

Hallo rivasol,

natürlich muß die Bauaufsicht dieses verlangen!
(Einige Ämter würden sogar erst ein Bußgeld und später -wenn nach einer Frist nichts gemacht wurde ist noch ein Zwangsgeld verhängen.

Ein Gitter kann natürlich durch ein VSG - Glas (mit Zulassung) ersetzt werden. Die Befetigung muß entsprechend nachgewiesen werden. (50 KG H Kraft je m!)

MfG Crace