Guten Tag zusammen,
wir haben im Staffelgeschoss über einem ca. 160 cm breiten Dachvorsprung zwei bodentiefe abschließbare Fenster ohne eine sogenannte Absturzsicherung. Nun kommt das Bauamt und verlangt die Anbringung von Fenstergittern.
Fragen:
a) Kann das Bauamt das verlangen?
b) Könnte man diese Forderung abwenden, indem man die Griffe zum Öffnen der Fenster entfernt, damit die Fenster nicht mehr zu öffnen sind?
Gruß, rivasol