Bodentreppe unsicher. Muss der Vermieter zahlen?

Hallo,

Wir bewohnen die Oberwohnung in einem Zwei-Parteien-Mietshaus. Die Bodentreppe zum durch beide Mietparteien nutzbaren liegt in unserem Flur.
Diese Bodentreppe ist sehr wweich ausgelegt, dadurch wackelig und unsicher. Die Schrauben lösenen sich etc.

Muss der Vermieter die Bodentreppe auf seine Kosten instandsetzen/erneuern lassen oder darf er die Kosten dafür auf die beiden Mietparteien umlegen?

Gruß, Jörn Otten.

Da hilft nur der Blick in den Mietvertrag. Es kann sein, dass in den allgemeinen Bedingungen zu Reparaturen eine Grenze festgelegt ist, bis zu der der Mieter die Zahlung leisten muss. Ansonsten ist die Instandhaltung Sache des Vermieters. Alle vermieteten Räume müssen verkehrssicher zugänglich sein.

Hallo Jörn,

ich sehe die Sache so: Die Bodentreppe ist Teil des Mietgegenstands. Diese Treppe ist kaputt, muss also renoviert werden. Die Kosten einer Renovierung kann der Vermieter nicht auf Mieter umlegen, nur Kosten für eine Modernisierung.

Herzliche Grüße

Micha

Hallo

Es handelt sich hier um eine einfache Instandsetzung, die vom Vermieter getragen werden muss. Auch wenn er sie erneuert, könnte es m.E. nicht auf den Mieter umgesetzt werden, es sei denn, er würde einen Lift einbauen, der dann jedoch eine Modernisierung mit einer Wohnwertsteigerung einherbringt. Was bei einer Dachbodentreppe sicherlich aberwitzig ist.

Grüsse
Iris

Hallo,
wir kennen die genauen Verhältnisse nicht bzw können nicht erkennen, wie hoch der Aufwand wäre. Kleine Repaparaturen (oft bis 75 - 80 EUR brutto) fallen häufig an Mieter.

Dieser Sachverhalt hier hört sich aus unserer Sicht eher nach einer größeren Sache an vom Geldwert her gesehen. Sofern Bausubstanz / Renovierung / Instandhaltung hier notwendig sind, ist es Vermietersache. Denn dafür zahlt ihr die Kaltmiete.

Nicht eindeutig klar für uns ist, ob die Bodentreppe Bestandteil des Mietvertrages ist. Sollte sie von den Mietern lediglich genutzt werden und dies ist ausdrücklich erlaubt und wird auch regelmäßig gemacht, dann muss der Vermieter auch die Sicherheit der Nutzung gewährleisten können. („Verkehrssicherungspflicht“).

Viele Grüße
JB

Hallo,
offensichtlich gehört die Nutzung des Bodens zu Ihren Mietvertragsrechten, also hat der Vermieter auch den sicheren, gefährdungsfreien Zugang zu gewährleisten. Alles was zur Sicherung oder Wiederherstellung dieses vertraglichen Zustandes notwendig ist, ist Pflicht des Vermieters und damit Ihnen nicht anzulasten. Reparaturen u.ä. sind mit der Mietzahlung abgedeckt. Achten Sie darauf, dass solche Kosten nicht versteckt in der Betriebskostenabrechnung auftauchen!
Falls Sie Mängel an dieser Bodentreppe feststellen, sollten Sie umgehend den Vermieter schriftlich in Kenntnis setzen und mit Fristsetzung eine Instandsetzung verlangen, bitte immer schriftlich!!!
Gruß suver

ich nehme mal an die treppe führt zum Sachboden?

in Deutschland herrscht das Verursacherprinzip. Wer ein Verkehrsschild demoliert muss auch für die instandsetzung bezahlen. Ähnlich verhält es sich in ihrem Fall.

Hallo Joern,
die Treppe gehört zur Bausubstanz und ist daher Sache des Vermieters. Er muss sie reparieren lassen und darf die Kosten NICHT auf die Miete umlegen. Wenn er sich dagegen wehrt, hilft in den meisten Fällen eine Information darüber, dass er, falls jemand auf der Treppe stürzt, die volle Verantwortung für den Unfall trägt.

LG
Maria

Hallo,

grundsätzlich sind Instandhaltungsarbeiten vom VM zu übernehmen. Häufig ist jedoch eine Klausel bzgl. Kleinreparaturen im Mietvertrag vereinbart.
Bitte prüfen Sie doch Ihren Vertrag entsprechend.

Falls es tatsächlich nur um das Nachziehen von Schrauben gehen solte, könnte ich mir jedoch auch vorstellen, daß Sie dies möglicherweise einfach selber und ohne Rechnungsstellung in die Hand nehmen möchten, um Unfälle zu vehüten?
MfG

Hallo,
von meinem Verständnis würde ich sagen das die Treppe wie ein Hausflur zu sehen ist. Daher ist es Vermieter Sache. Die direkte Umlage auf die Mieter ist nicht möglich.
Gruß

Jede Antwort auf Deine Frage wäre eine Rechtsberatung. Als Nichtjurist bin ich dazu nicht befugt.

Ich denke dies sind Bagatelreparaturen.Bis 120 euro im Jahr. Ein Paar Schrauben fest machen oder festmachen lassen ist denke ich nicht zuviel verlangt. Wenn die Treppe erst abgebrochen ist, dann wird es teuerer, und dann muß es der Vermieter zahlen. Also als Vermieter, wenn ich schon solche Mieter habe, würde ich schnell die Treppe auf eigene Kosten richten lassen, bevor sich jemand den Hals gebrochen hat. Als Mieter ebenfals.

Hallo,

Wir bewohnen die Oberwohnung in einem Zwei-Parteien-Mietshaus.
Die Bodentreppe zum durch beide Mietparteien nutzbaren liegt
in unserem Flur.
Diese Bodentreppe ist sehr wweich ausgelegt, dadurch wackelig
und unsicher. Die Schrauben lösenen sich etc.

Muss der Vermieter die Bodentreppe auf seine Kosten
instandsetzen/erneuern lassen oder darf er die Kosten dafür
auf die beiden Mietparteien umlegen?

Gruß, Jörn Otten.

Der Vermieter muss die Kosten übernehmen und darf sie nicht umlegen .Er ist verpflichtet die Wohnung in einem sicheren Zustand zu halten.

Hallo,

das kommt ganz auf den Mietvertrag an.

Normalerweise sind kleinere Reparaturen bis 150,- Euro vom Mieter zu zahlen.

Wenn es sich aber um eine altersbedingte grundsätzliche Reparatur handelt, muss der Vermieter dafür aufkommen.

Gruß Knarf

Hallo Joern,

die Frage die sich hier stellt ist: Gehört die Treppe zu einer der beiden Wohnungen oder ist, wie in einem normalen Miethaus mit mehreren Parteien, die Treppe für alle. Bei letzterem hat der Vermieter für eure Sicherheit zu sorgen und da keine Wohnwertverbesserung eintritt auch die Kosten selbst zu tragen. Schick einen Mängelbericht, auch von den Nachbarn unterschrieben, an den Vermieter.

Viele Grüße
hubu

Muss der Vermieter die Bodentreppe auf seine Kosten
instandsetzen/erneuern lassen oder darf er die Kosten dafür
auf die beiden Mietparteien umlegen?

Ein bisschen von beidem. Der Vermieter muss die Treppe erneuern, kann die Kosten aber auf die Mieter umlegen.

die Bodentreppe steht im Vermietereigentum
wenn die Treppe bereits bei Einzug desolat war, wirds schwieriger, da der Mangelbekannt war. Wieder anders sieht es aus, wenn der Vermieter Versprechen abgegeben hat.
leider ist nicht genaueres bekannt