Hallo,
Wir bewohnen die Oberwohnung in einem Zwei-Parteien-Mietshaus. Die Bodentreppe zum durch beide Mietparteien nutzbaren liegt in unserem Flur.
Diese Bodentreppe ist sehr wweich ausgelegt, dadurch wackelig und unsicher. Die Schrauben lösenen sich etc.
Muss der Vermieter die Bodentreppe auf seine Kosten instandsetzen/erneuern lassen oder darf er die Kosten dafür auf die beiden Mietparteien umlegen?
Gruß, Jörn Otten.