Hallo,
bisher habe ich sehr viele unterschiedliche oder überhaupt keine Antworten auf folgende Frage gefunden, deshalb stelle ich die Frage hier:
Wie (und überhaupt?) werden Gewinne durch den Kauf und Verkauf von Aktien an der Börse versteuert? Geschieht dies automatisch durch die Bank oder bei der Steuererklärung? Ich habe von einem Freibetrag und einem doppelten Freibetrag gehört, was hat es damit auf sich? Gibt es noch die Haltefrist von 1 Jahr, nachdem die Gewinne Steuerfrei sind? Zählen auch Dividenden(-gewinne) dazu? Wie berechnet man den anzusetzenden Gewinn richtig (FIFO,LIFO,…) ?
Sehr viele Fragen… Ich habe aber bisher noch keine komplette Zusammenfassung gefunden, die mir alle diese Informationen korrekt gibt.
Viele Grüße
Alex
Hallo Alex,
zur Beantwortung werde ich den Fall mal etwas vereinfachen.
Ich gehe davon aus, daß die Aktien über eine Bank in Deutschland gekauft wurden, in Deutschland verwahrt werden und daß der Käufer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist.
Die Versteuerung erfolgt über die Steuererklärung mit Hilfe der daten, die der Kontoinhaber von seiner Bank bekommt.
Diese Unterlagen (Jahressteuerbescheinigung) beinhaltet alle steuerpflichtigen Aktienumsätze nach Kosten des Kontoinhabers.
Steuerpflichtig ist der Umsatz dann, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 12 Monate liegen.
Diese Spekulationsgewinne werden dann mit den Spekulationsverlusten saldiert (Saldo = Spek.Gewinne - Spek.Verluste).
Da bei Aktien das Halbeinkünfteverfahren gilt, ist nur der halbe Betrag anzugeben.
Dieser Saldo ist in die ESt-Erklärung einzutragen(Anlage SO).
In der Steuererklärung wird dann eine Freigrenze (nicht Freibetrag!) von Euro 512 berücksichtigt, bei Ehegatten das Doppelte.
Solange der Saldo unterhalb der 512 Euro liegt, sind keine Steuern zu zahlen. Sobald 512 Euro erreicht oder überschritten werden, ist der gesamte Betrag zu versteuern (das ist der Unterschied zu einem Freibetrag, bei dem nur der übersteigende Betrag zu versteuern gewesen wäre).
Steuerfüchse realsieren also noch Spekulationsverluste, wenn die Gewinne die Freigrenze überschreiten.
Dividenden zählen nicht zu den Spekulationsgewinnen, sondern zu den Erträgen aus Kapitalvermögen. Angabe erfolgt dshalb in der Anlage KAP.
Auch hier bekommt der Kontoinhaber eine Steuerbescheinigung von der Bank und braucht nur die Beträge übertragen.
Da auch hier das Halbeinkünfteverfahren gilt, sind nur die halben Dividenden steuerpflichtig. Dafür ist Steuerguthaben (z.B. KöSt) hinzuzurechnen.
Es gibt hier allerdings Ausnahmen, wenn z.B. Rücklagen ausgeschüttet werden. Dann kann die Dividende sogar komplett steuerfrei sein.
Bei Dividenden gilt wie bei Zinserträgen dann der Sparerfreibetrag inkl. Werbungskostenpauschale von Euro 1.421 (bei Eheleuten das Doppelte) abgezogen. Nur der Überschuß muß dann versteuert werden.
Zu den Werbungskosten zählen z.B. die Depotgebühren.
Dies alles wird aber in 2007 wohl geändert werden.
So soll u.a. der Sparerfreibetrag auf 750 Euro sinken.
Übernimm die Zahlen der Bank in die Steuererklärung und laß das Finanzamt die Steuer berechnen.
Wenn man nachrechnen will, gibt es entsprechende Programme zu kaufen.
Alles ein wenig vereinfacht, aber ich hoffe doch dafür etwas verständlich.
Gruß
Jürgen
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Hallo Jürgen,
danke für die Antwort. Das ist endlich mal genau das, was ich seit langem gesucht hab. Vielen Dank.
Eine Frage hätte ich nur noch. Ich habe einmal gelesen, dass die Berechnungsvorschrift für den Aktiengewinn bzw. den Aktienverlust geändert wurde. Von FIFO auf LIFO oder andersherum. Wie berechne ich den Gewinn/Verlust? Hier ein Beispiel:
Aktie A - Kauf - 1000 Stück für je 1,00 Euro = 1000 Euro
Aktie A - Kauf - 500 Stück für je 0,80 Euro = 400 Euro
Aktie A - Verkauf - 500 Stück für 1,20 Euro = 600 Euro
Welchen Gewinn habe ich jetzt?
600 Euro - 400 Euro = 200 Euro
oder
600 Euro - 500 (=1000/2) Euro = 100 Euro
Danke im Voraus.
Alex
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