die (ich glaube so heisst das) BTG braucht man doch, um bei einer bank auch optionen zu handeln oder intraday trading zu machen. soweit richtig?
gäbe es einen plausiblen grund, diese auch zu benötigen um indexzertifikate zu kaufen? meiner meinung nach, ist doch ein einzeltitel „riskanter“ als ein indexzertifikat. oder irre ich da?
grob gesagt, wird die Börsentermingeschäftsfähigkeit für alle Geschäfte bzw. Produkte benötigt, in denen eine Option eingebaut ist. Also Optionsscheine, Indexzertifikate, Equity-Linked-Bonds und für Termingeschäfte an der Eurex.
Intraday-Handel in Aktien fällt nicht darunter.
Du hast recht, wenn Du sagst, dass das Risiko bei Indexzertifikaten geringer ist, als bei einem Einzeltitel. Jedoch ist die theoretische Option/Möglichkeit eingebaut sich die Einzeltitel des Indexes liefern zu lassen.
Leider sind sich die „Rechtsprecher“ noch nicht einig, und deshalb verlangen die Banken vorsichtshalber die BTG.
Gruss,
Lars
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
grob gesagt, wird die Börsentermingeschäftsfähigkeit für alle
Geschäfte bzw. Produkte benötigt, in denen eine Option
eingebaut ist. Also Optionsscheine, Indexzertifikate,
Equity-Linked-Bonds und für Termingeschäfte an der Eurex.
Intraday-Handel in Aktien fällt nicht darunter.
Du hast recht, wenn Du sagst, dass das Risiko bei
Indexzertifikaten geringer ist, als bei einem Einzeltitel.
Jedoch ist die theoretische Option/Möglichkeit eingebaut sich
die Einzeltitel des Indexes liefern zu lassen.
Leider sind sich die „Rechtsprecher“ noch nicht einig, und
deshalb verlangen die Banken vorsichtshalber die BTG.
Gruss,
Lars
hi lars,
*freu*
danke für die prompte antwort! nun weiss ich wirklich mehr…
leider aber auch erschlagende antwort, weil ich dachte für zertifikate brauche ich keine BTG…
nun weiss ich wirklich mehr…
leider aber auch erschlagende antwort, weil ich dachte für
zertifikate brauche ich keine BTG…
Hi,
das ganze hat eine einfache Ursache: Banken kommen in der Rechtsprechung in den letzten Jahren ausgesprochen schlecht weg.
Es kann also davon ausgegangen werden, daß irgendwann ein Anleger, der mit einem Zertifikat mördermäßig Kohle verloren hat, auf den Gedanken kommt, die Bank in etwa so zu verklagen: Die böse Bank hat mich so gefährliche Sachen machen lassen und mich gar nicht über die Risiken von Termingeschäften aufgeklärt.
Diesem Fall beugen die Banken vor, indem sie für alles, was auch nur ansatzweise ein Termingeschäft sein könnte, die BTG-Fähigkeit voraussetzen. Hintergrund der BTG ist übrigens, daß man bei Termingeschäften mehr als nur seinen Einsatz verlieren kann. Vor dem Hintergrund macht die Voraussetzung der BTG-Fähigkeit auch bei Optionsscheinen eigentlich keinen Sinn.
Du bekommst ein 4seitiges Info-Blatt, dessen Kenntnisnahme Du mit Unterschrift bestätigen mußt. Die Sache muß dann alle 2 (?) Jahre wiederholt werden.
Den Wisch bekommst Du bei Deiner Bank.
Eigentlich solltest Du bis zur zu dieser Formalität für entsprechende Geschäfte gesperrt sein. Praktisch gesehen verschicken es viele Banken erst, wenn Du z.B. einen Optionsschein gekauft hast.
Alles klar?
Gruß
Christian
Ich habe so eine BTG noch nicht, handle aber schon einige Zeit
mit Aktien. Was wird denn in so einer BTG geprüft bzw. wie
geht das vonstatten ?
Danke im Voraus
Micha
nun weiss ich wirklich mehr…
leider aber auch erschlagende antwort, weil ich dachte für
zertifikate brauche ich keine BTG…
Hi,
das ganze hat eine einfache Ursache: Banken kommen in der
Rechtsprechung in den letzten Jahren ausgesprochen schlecht
weg.
Es kann also davon ausgegangen werden, daß irgendwann ein
Anleger, der mit einem Zertifikat mördermäßig Kohle verloren
hat, auf den Gedanken kommt, die Bank in etwa so zu verklagen:
Die böse Bank hat mich so gefährliche Sachen machen lassen und
mich gar nicht über die Risiken von Termingeschäften
aufgeklärt.
Diesem Fall beugen die Banken vor, indem sie für alles, was
auch nur ansatzweise ein Termingeschäft sein könnte, die
BTG-Fähigkeit voraussetzen. Hintergrund der BTG ist übrigens,
daß man bei Termingeschäften mehr als nur seinen Einsatz
verlieren kann. Vor dem Hintergrund macht die Voraussetzung
der BTG-Fähigkeit auch bei Optionsscheinen eigentlich keinen
Sinn.
gäbe es einen plausiblen grund, diese auch zu benötigen um
indexzertifikate zu kaufen? meiner meinung nach, ist doch ein
einzeltitel „riskanter“ als ein indexzertifikat. oder irre ich
da?
Es gibt in der Tat eigentlich keinen plausiblen Grund, Indexzertifikate in diese Kategorie zu stellen. Indexprodukte sind ja vom Prinzip her sogar weniger risikovoll als normale Fonds.
Doch, einen Grund gibt es wahrscheinlich:
Im Gegensatz zu anderen Indexprodukten (Bsp. Indexfonds) oder Fondsprodukten zählt ein Indexzertifikat nicht als Sondervermögen, der Anleger trägt also noch das Emittentenrisiko. (Das Risko, daß beispielsweise die HypoVereinsbank als Emittent pleite geht, ist eben doch nicht Null.)
Hier noch ne wirklich gute Seite zum Thema Indexprodukte: http://www.indexinvestment.de
(Bißchen Zeit dafür mitbringen, aber die Erkenntnisse sind ‚umwerfend‘!)