Börsenverluste aus bis 2000 geltend machen

hi,
eine bekannte hat mich auf eine sendung von ratgeber geld aufmerksam gemacht und ich habe wichtiges nachrecherchiert:

Spekulationsverluste können steuerlich nicht gelten gemacht werden, aber

"Spekulationsverluste vermindern Spekulationsgewinne. Bislang machte aber das Finanzamt die nachträgliche Anerkennung von Spekulationsverlusten davon abhängig, dass sie im Entstehungsjahr amtlich festgestellt wurden. Damit wären Crash-Verluste heute nicht mehr anrechenbar.

Doch nun gibt es dazu ein höchstrichterliches Urteil, erläuterte uns der Würzburger Steuerberater Christoph Gramlich: „Sehr häufig ist es ja so, dass die Leute nach dem Börsencrash Anfang 2000 die Finger von den Aktien gelassen haben und damit einhergehend ihre Verluste aus ihren Aktiengeschäften dem Finanzamt auch nie mitgeteilt haben. Der Bundesfinanzhof hat jetzt gesagt, dass das auch nichts macht, sondern dass die Anleger ihre Spekulationsverluste heute oder in der Zukunft mit eventuellen Gewinnen gegenrechnen können. Das ist natürlich gerade jetzt, wo die Börse allgemein wieder anzieht, für viele sehr interessant.“

Das ist aus ARD, Ratgeber GEld, sendung vom 11.11.06
Angeblich findet man den Wortlaut des Urteils unter:

juris.bundesfinanzhof.de

Da sucht man sich aber dusselig.

und:

„Der Antrag auf Feststellung der damaligen Verluste muss spätestens bis zum 31.12.2006 beim Finanzamt eingehen. Um die Aktienverluste aus den Crashjahren zu belegen, genügen Depotauszüge.“

Also - ran an die Auszüge…
gruß petra

Die BGH Urteile hier:
Das sind die Urteile des BGH:

(AZ : BFH IX R 45/04 sowie IX R 31/04)

auf der angegebenen Seite.