Hallo!
Angenommen, einer der zahlreichen Zwangskunden der GEZ würde eines Studiums wegen in eine andere Stadt umziehen und sich sogleich ordnungsgemäß unter der neuen Adresse bei der GEZ anmelden. Weiter angenommen, dieser Student wolle nun verständlicherweise nicht doppelte Gebühren zahlen und versuche nun, sich am alten Wohnort bei der GEZ abzumelden. Nehmen wir schließlich noch an, dass die GEZ diesen Abmeldeantrag abschlägig beurteilen würde, mit der Begründung, ein Studium sei kein vom Gesetzgeber zugelassener Grund für eine Abmeldung. Der gute Zwangskunde würde nun versuchen in einem zweiten Antrag innerhalb der für die Begründung vorgesehenen zwei Zeilen darzulegen, dass er den alten Wohnsitz aufgegeben habe und daher der Antrag wohl unmöglich abschlägig beurteilt werden könne. Nehmen wir nun an, verrückt wie wir nun mal sind, dass auch das die GEZ kalt lassen würde und weiterhin nur meint, Studium sei kein ausreichender Grund für eine Abmeldung, wäre dann der werte Herr Zwangskunde der GEZ dazu berechtigt, die Einzugsermächtigung der GEZ aufzuheben, um zu verhindern, dass die werten Herren Beutegeier von der GEZ weiterhin ihre Gebühren einzuziehen, während der Kunde gleichzeitig einen dritten Antrag, diesmal mit einer ausführlichen zusätzlichen Stellungnahme versehen, der GEZ zukommen lassen würde?
Ich würde gerne eure Gedanken zu diesem vollkommen theoretischen Fall erfahren.
Vielen Dank
Hi,
Ich weiß jetzt zwar nicht, warum man nicht einfach seine neue Anschrift mitteilt…
Ab- und Anmelden ist doch da nicht nötig.
Adressänderungen sind sogar etwas, das die GEZ ohne Einschreiben mit Rückschein hinbekommt.
Mit dem Versuch sich Abzumelden ist es da schon anders. Und dann auch noch neu anmelden! Vermutlich sogar noch in 2 verschiedenen Briefen… Das muß ja schief gehen *g*
Gruß Jack
Hallo,
einen Anspruch auf das Abbuchungsverfahren hat die GEZ nicht. Das kann man in jedem Fall einstellen, auch ohne Grund. dazu ist nämlich ein Konto nötig und die Kontoführungsgebühr zahlt die GEZ ja wohl nicht.
In dem von Dir geschilderten Fall hat sich der Herr aber auch sehr geschickt angestellt. Hätte er als Grund Umzug statt Studium angegeben, wäre es sicher zu dem Problem nicht gekommen. Warum er umzieht wird die GEZ nicht interessieren. Ein Hinweis auf ein Studium sit damit eher irreführend und löst solche Mißverständnisse aus.
Gruß, Rainer
In dem von Dir geschilderten Fall hat sich der Herr aber auch
sehr geschickt angestellt. Hätte er als Grund Umzug statt
Studium angegeben, wäre es sicher zu dem Problem nicht
gekommen. Warum er umzieht wird die GEZ nicht interessieren.
Ein Hinweis auf ein Studium sit damit eher irreführend und
löst solche Mißverständnisse aus.
Ja, das stimmt sicher. Aber als Grund war angegeben, sinngemäß: Umzug wegen Studium, wer würde ahnen, dass das Vorkommen des Wortes Studium allein ein Grund zur Ablehnung ist.
Das mit der Ummeldung wie von Jack Daniels gesagt, war dem armen Tor dummerweise in dieser Einfachheit nicht bekannt, wobei die Informationspolitik der GEZ auch nicht gerade dazu beigetragen hätte, dies zu ändern
Aber vielen Dank auf jeden Fall für die Antworten
Hi,
Angenommen, einer der zahlreichen Zwangskunden der GEZ würde
eines Studiums wegen in eine andere Stadt umziehen und sich
sogleich ordnungsgemäß unter der neuen Adresse bei der GEZ
anmelden.
wie schon gesagt wurde, hätte es IMHO auch eine Adressänderung getan.
Also wenn ich’s richtig verstanden habe ist Person X jetzt zweimal angemeldet? Dann soll er doch einfach die erste Anmeldung kündigen (hat sie ja getan) und zahlt ab sofort kein Geld mehr, Einzugsermächtigung widerrufen, basta, fertig, aus.
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/glosse/17085/1…
Grüße,
J~
Hallo Marcus,
ich schließe mich meinen natürlich Vorpostern an, eine Um- statt Abmeldung wäre viel leichter gewesen. Schließlich meldest du dich bei einem Umzug auch nicht bei alle Behörden ab und wieder an sondern einfach nur um (bitte keine Kommentare, ob die GEZ eine Behörde ist, es war bloß ein Vergleich).
Zusätzlich zu dem schon gesagten möchte ich jedoch unbedingt hinzufügen, dass du prüfen solltest, ob du überhaupt verpflichtet bist, GEZ zu entrichten.
Falls du nur Bafög bekommst oder ein ähnlich niedriges Einkommen hast kannst du dich eventuell von den Gebühren befreien lassen. (In dem Fall würde es auch erstmal keine Rolle spielen, wie oft du bei der GEZ gemeldet bist obwohl du da natürlich dringend für Klarheit schaffen solltest, sonst laufen im schlimmsten Fall mehrere Gebührenkonten auf dich und du wirst mehrmals zur Kasse gebeten.)
Eine Befreiung wird jedoch nur auf Antrag gewährt und keinesfalls rückwirkend, also kümmere dich sobald wie möglich darum.
Liebe Grüße
Timid
Hallo!
Bitte entschuldigen Sie, aber der Herr haben -mit Verlaub gesagt- eine Meise! dies ist selbstverständlich ironisch, veräppelnd, lustig, auf keinen Fall ernst gemeint .
Bei der GEZ stellt man doch keine Anträge, der GEZ teilt man Tatsachen mit! In deinem Falle, dass du dein Empfangsgerät verschenkt, verkauft, aufgegessen oder aus dem Fenster geworfen hast.
Und dies auch nur, weil ich annehme, dass sie auf eine Umzugsmeldung wohl nicht mehr so gut reagieren würde. Obwohl man es ja eigentlich grade deshalb tun sollte.
Renate
PS, wenn das nichts hilft, drohe ihnen doch damit, dass du alle deine Freunde mit Internet-anschluss bitten wirst diesen komischen Brief über Rückzahlungen, die die GEZ wegen zu hoher Gewinnne, Es handelt sich um eine FALSCHUNG!!! machen muss, massenhaft zu verbreiten.
Hallo!
Bitte entschuldigen Sie, aber der Herr haben -mit Verlaub
gesagt- eine Meise! dies ist
selbstverständlich ironisch, veräppelnd, lustig, auf keinen
Fall ernst gemeint .
Bei der GEZ stellt man doch keine Anträge, der GEZ teilt man
Tatsachen mit! In deinem Falle, dass du dein Empfangsgerät
verschenkt, verkauft, aufgegessen oder aus dem Fenster
geworfen hast.
Und dies auch nur, weil ich annehme, dass sie auf eine
Umzugsmeldung wohl nicht mehr so gut reagieren würde. Obwohl
man es ja eigentlich grade deshalb tun sollte.
Renate
Hallo,
gebe Renate vollkommen recht.
Hättest Du Dich einfach umgemeldet, hätten die es kapiert.
Also als erstes das Lastschriftverfahren bei der GEZ widerrufen. Die werden trotzdem abbuchen, das läßt Du dann zurückbuchen.
Ich habe jetzt schon öfters gehört, dass die GEZ Kündigungen einfach nicht annimmt. Ist etwa so, wie wenn Du dem Finanzamt mitteilst, Du wollest der Einkommensteuer nicht beitreten.
Als Student solltest Du eh eine Befreiung von der GEZ Gebühr beantragen.
Gruß
Peter
PS: bei mir war auch mal einer von der GEZ. Mann, hat der getobt
)
So jemand betritt doch mein Haus nicht.
PS, wenn das nichts hilft, drohe ihnen doch damit, dass du
alle deine Freunde mit Internet-anschluss bitten wirst diesen
komischen Brief über Rückzahlungen, die die GEZ wegen zu hoher
Gewinnne, Es handelt sich um eine
FALSCHUNG!!! machen muss,
massenhaft zu verbreiten.
Verstehe Dein Problem nicht…
Hallo,
wieso bezahlst Du denen etwas ? Du hast Doch eh kein Einkommen. Laß doch den alten Brief an die alte Adrese laufen und storniere die Lastschrift…
))
gruß
dennis
Hallo Dennis,
bevor du hier Sachen vorschlägst, die garantiert zu Ärger führen bitte ich dich, folgendes zu beachten:
Die GEZ weiß nicht, ob jemand, und wieviel Einkommen er hat. Der Fragesteller ist bei der GEZ gemeldet und damit verpflichtet auch zu bezahlen. Wird einfach die Lastschrift storniert beginnt die GEZ ihr normales Mahnprocedere. So häufen sich dann Kosten an, die 1. unnötig und 2. ärgerlich sind.
Die einzigen Möglichkeiten, kein Geld an die GEZ zu bezahlen ist eine Abmeldung oder eine Befreiung. Angemeldet sein und nicht bezahlen bringt die GEZ ins Recht, somit währen auch Mahn- und ggf. Vollstreckungskosten zu bezahlen.
Falls du noch einmal deine Meinung kund tun möchtest bitte ich dich, auch die Konsequenzen zu bedenken.
Liebe Grüße
Timid
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