Hallo,
ich befinde mich in einer WG mit einem Mann, bei der wir beide als Hauptmieter eingetragen sind. Angenommen der Mitbewohner dieser 2er-WG hat sich adhoc aus dem Staub gemacht und Mietschulden i.H.v. 3 Monatsmieten hinterlassen und seinen Hauptwohnsitz nicht umgemeldet, sein Handy klingelt, er nimmt aber nicht ab. Wuerde es eine sinnvolle Möglichkeit geben diesem Menschen beizukommen?
Vielen Dank,
Ingo Preuss
Hallo,
ich befinde mich in einer WG mit einem Mann, bei der wir beide
als Hauptmieter eingetragen sind. Angenommen der Mitbewohner
dieser 2er-WG hat sich adhoc aus dem Staub gemacht und
Mietschulden i.H.v. 3 Monatsmieten hinterlassen und seinen
Hauptwohnsitz nicht umgemeldet, sein Handy klingelt, er nimmt
aber nicht ab. Wuerde es eine sinnvolle Möglichkeit geben
diesem Menschen beizukommen?
Hallo,
die einzige Möglichkeit wäre über einen Anwalt den Handy-Provider zur Herausgabe der Anschrift aufzufordern. Solange haftet eben der noch in der Wohnung verbliebene WGler.
Grüsse Günter
hallo bolshi,
wie hat sich der mitbewohner aus dem staub gemacht, ich meine, hat er noch möbel usw hinterlassen, oder konntest du in der zwischenzeit schon weiter-/untervermieten.
habt ihr eine kaution bezahlt? (zu gleichen anteilen, da ihr beide hauptmieter seid?) wenn ja, liegt die zwar beim vermieter, aber wenn du (irgendwann) ausziehst, würdest du sie doch (hoffe ich für dich) ausgezahlt bekommen. die summe beläuft sich dann wohl nicht über deinen ganzen verlust, aber eine anfang vielleicht…?
hast du denn evt eine bankverbindung, über die sich mehr daten ermitteln ließen?
viele grüße
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]