Mein Vermieter renoviert in der Nachbarwohnung
das Badezimmer… Fliessen runterkloppen etc.
Heute morgen fing er um 7.30 Uhr (in Worten:
siebenuhrdreissig)
an.
Frage: Darf der des?
ja. Näheres legt die Stadt in einer Lärmverordnung fest.
Üblicherweise kann an Werktagen (Mo-Sa) 6-18 Uhr, -22 Uhr in verminderter Lautstärke, und So 8-12 Uhr, 15-18 Uhr Krach gemacht werden.
eine Mietminderung, wenn diese Massnahme wohl kaum mehr als einen Tag beansprucht (Abschlagen der Fliesen und Bohren) und auch nicht entsprechend erheblich ist, würde ich nicht als erheblichen Baulärm sehen. Das Anbringen neuer Fliesen dürfte kaum Lärm verursachen. Dies ist ein Fall, bei welchem eine Mietminderung so gering wäre, dass der hier vorprogrammierte Ärger sich nicht lohnt. Wer trotzdem mindern will, unter Mitteilung an den Vermieter, sollte 5 % nicht überschreiten und dann auch nur mindern, wenn der Lärm mindestens an einem Tag erheblich und durchgängig besteht. Hier bitte Vorsicht bei der Mietminderung. In einem Rechtsstreit ist zu erwarten, dass ein Gericht kaum einer Mietminderung zustimmen wird. Gelegentliche Arbeiten in einer Nachbarwohnung, soweit diese nicht erheblichen Lärm verursachen und nur kurzfristig auftreten ist hinzunehmen.
Urteile haben ich weder positiv noch negativ aufgefunden.
Wobei ich mich ausschliesslich auf die Urteile beziehe, die entweder bundesweit Gültigkeit haben (BGH, OLGs) oder in Verfahren zum Beweis angeführt werden können und dann von vielen AGs beachtet werden (Urteile der LGs). Urteile der AGs haben dagegen selten in Verfahren vor anderen AGs Bezugswert. Zudem sollte man sich jederzeit bei Bezugsquellen über den Tenor eines Urteils informieren. Die in dne Veröffentlichungen dargestellten Urteile von AGs und LGs darf man nicht 1 zu 1 für sich übernehmen.
Dies als Hinweis auf Deine Frage bezüglich einer Minderung. Ich habe mich ausführlich geäussert, weil ich weiss, dass ich Dir dies alles im Rahmen Deiner beruflichen Tätigkeit nicht erklären muss, aber auch andere den Text lesen und Klarheit bestehen sollte, dass nicht alles, was irgendwo im Mietrecht steht auch so umsetzbar ist.
Dies als Hinweis auf Deine Frage bezüglich einer Minderung.
Ich habe mich ausführlich geäussert, weil ich weiss, dass ich
Dir dies alles im Rahmen Deiner beruflichen Tätigkeit nicht
erklären muss, aber auch andere den Text lesen und Klarheit
bestehen sollte, dass nicht alles, was irgendwo im Mietrecht
steht auch so umsetzbar ist.
Ich schrieb ja schon mal: von Zivilrecht, also auch Mietrecht, habe ich so gut wie keine Ahnung, weil die Polizei dafür nicht zuständig ist.
Deshalb nochmal Dank für die Ausführliche Antwort .
Er darf und zwar schon ab 7.00 Uhr. In manchen Städten sogar
ab 6.30.
Hallo und Danke für die Info!
Interessant war, dass mein Vermieter nach 2 Stunden fertig war
und dann den ganzen Samstag nicht mehr gesehen wurde…
Hätte er nicht später anfangen können?! Grrrrr!
Na ja, ist ja kein Dauerzustand… habe es überlebt!