Hi,
Wenn man einen Balkon schön herrichten möchte- bleibt nicht
aus, daß man bohren muss um etwas zu befestigen.
Hmm, Klebstoff (am besten Klebestreifen) würde bei festen Untergrund ebenfalls funktionieren. Diese lassen sich meist zB mit Chemie entfernen. Wenn Farbe auf der Wand ist, kann diese allerdings beschädigt werden.
Was bei Innenwänden kein Problem ist, denn man kann beim
Auszug die Löcher gut verschliessen-- ist beim Balkon
schwieriger, da dort ja der Aussenputz sitzt.
Es geht also um die Fassadenwand im Bereich des Balkons?
Ist nun eine Rücksprache mit dem Vermieter notwendig oder gilt
der Balkonbereich genauso behandelt wie die Innenräume?
Die Aussenwand ist nicht mitvermietet, also ist hier immer eine Absprache nötig.
Gerade bei wärmegedämmten Fassaden sind Löcher eine ernste Beschädigung, die sofort repariert werden sollte. Zudem wäre diese Fassaden nicht sehr tragestabil.
Gibt es Möglichkeiten um diese Löcher später wieder so zu
verschliessen, daß man es nicht- kaum sieht??..wirkt
schwierig…
Löcher in der Aussenwand sind Substanzzerstörend. ZB der Frost hat hier die Möglichkeit das Loch zum Ansatz zu nehmen.
Selbst bei verschlossenen Löchern sollte das Verschlussmaterial dieselben physikalischen Eigenschaften wie die Wand besitzen, da sonst Risse enstehen. Risse sind wie längliche Löcher.
Aus all diesen Gründen gibt es sehr selten VMs, die sich die Fassade anbohren lassen wollen…eben weil auch Schadensersatz auf den M zukommen kann (mitsamt den Ärger dazu).
vlg MC
PS:
Auch Balkonstützen sind nicht mitvermietet. Löcher in verzinkten Metall sind ebenfalls substanzzerstörend. Löcher in zB Holzstützen sind leichter zu reparieren. Ohne Vereinbarung würde auch hier ggf. Schadensersatz drohen.