Sabine
25. November 2015 - 22:50 Antworten
Mein Vermieter hat nachdem ich Anfang des Jahres festgestellt habe, das das warme Wasser im voll aufgeheizten Boiler nicht zum Baden zuzüglich Haare waschen reicht, vor zwei Wochen einen neuen Boiler einbauen lassen.
Das Wasser reicht nun wieder nicht für ein Vollbad plus Haare waschen. Zusätzlich braucht er, wenn er zum Teil aufgeheizt (auf e, fast Mitte des Reglers) und mit betätigen der Schnellheiztaste 3 Stunden um komplett aufgeheizt zu haben. Ohne Schnellheiztaste habe ich es noch nicht versucht.
Nun meine Fragen
Muss der Vermieter, wenn er ein Bad mit Badewanne vermietet, gewährleisten das genug warmes Wasser zum Vollbad + Haare waschen vorhanden ist? (Ist die Mietsache so nur eingeschränkt nutzbar?)
Muss ich eine so lange Heizdauer akzeptieren?
Kann ich evtl. die Miete mindern?
Welche Frist muss ich meinem Vermieter dabei vom aufzeigen des Mangels bis zu seiner Beseitigung einräumen?
Danke für die Hilfe