Hallo,
angenommen,der Bewohner einer Mietwohnung ruft wegen eines tropfenden Boilers
einen Installateur(da an diesem Tag der Vertragsinstallateur der Hausverwaltung
und diese selbst nicht zu erreichen sind,sucht er selbst einen aus den gelben
Seiten).
Dieser repariert den Schaden (neue Armaturen) und rät dringend zu einer Wartung
des Boilers.
Da er ja eh schon da ist und die Reparatur inkl. Anfahrt etc. von der
Hausverwaltung übernommen werden,stimmen die Mieter zu.Die Wartung ergibt,dass
der Boiler wahrscheinlich noch nie gewartet wurde (Heizstäbe total zugekalkt).
Zwei Stunden nach der Wartung beginnt der Boiler erneut zu tropfen (nicht an den
erneuerten Armaturen,sondern am Heizflansch.Also wird wieder der Monteur
gerufen,der nun feststellt,dass der Boiler hinüber ist und ein Neuer eingebaut
werden muss.
Dies bestätigen dann auch mehrere von der Hausverwaltung geschickte
Installateure,der Boiler wird von diesen erneuert.
Nun bekommt der Mieter aber vom ersten Installateur die Rechnung für die Wartung
zugeschickt.Ausserdem sind dem bereits vom Mieter unterschriebenen Auftrag
(Durchschlag verblieb beim Mieter) nachträglich noch Rechnungspunkte (Anfahrt)
hinzugefügt worden.
Hat man rechtlich eine Chance,diese Rechnung nicht bezahlen zu müssen?
Oder ist es einfach Pech und persönliches Risiko,wenn man ein Gerät warten
lässt,dass danach (und evtl dadurch) dann unbrauchbar wird?
Meinungen dazu wären sehr interessant,
danke,
Tanja
Hallöchen,
Dieser repariert den Schaden (neue Armaturen) und rät dringend
zu einer Wartung
des Boilers.
in den üblichen Musterverträgen steht übrigens auch drin, daß der Mieter auf seine Kosten für eine jährliche Wartung der Heißwasserbereitungsanlagen sorgen muß. Wenn man also länger als ein Jahr in der Bude wohnt und die Kiste hat nicht warten lassen, ist es ein bißchen doof, dann zum Vermieter zu laufen und große Forderungen zu stellen.
Hat man rechtlich eine Chance,diese Rechnung nicht bezahlen zu
müssen?
Wer soll sie denn dann bezahlen? Der Vermieter/Verwalter? Sollen die Handwerker auf den Rechnungen sitzen bleiben? Irgendwie ist mir das noch nicht ganz klar.
Gruß,
Christian
Hallo,
in den üblichen Musterverträgen steht übrigens auch drin, daß
der Mieter auf seine Kosten für eine jährliche Wartung der
Heißwasserbereitungsanlagen sorgen muß. Wenn man also länger
als ein Jahr in der Bude wohnt und die Kiste hat nicht warten
lassen, ist es ein bißchen doof, dann zum Vermieter zu laufen
und große Forderungen zu stellen.
Das wir die Wartung üblicherweise zahlen müssten,ist uns schon klar .Wir wohnen erst zwei Jahre dort (bei uns ist der Wartungszeitraum laut Gebrauchsanweisung zwei-drei Jahre) und hatten bisher keine Erfahrung mit Elektroboilern,und dass dieser in den letzten zehn Jahren von Vormietern nicht gewartet wurde ist halt Pech für uns…
Es geht uns nur darum,ob der Installateur nicht hätte absehen können,dass der Boiler sowiso ersetzt werden muss,bzw durch die Wartung dann erst komplett kaputt geht und uns somit die Wartung(und die Kosten dafür) unnötig „aufgeschwätzt“ hat.
Er hat auch eine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt und berechnet,wenn aber nach zwei Stunden der Boiler wieder undicht ist,kann das ja nicht korrekt sein,oder?
Hat man rechtlich eine Chance,diese Rechnung nicht bezahlen zu
müssen?
Wer soll sie denn dann bezahlen? Der Vermieter/Verwalter?
Sollen die Handwerker auf den Rechnungen sitzen bleiben?
Irgendwie ist mir das noch nicht ganz klar.
Nochmal:klar würden wir die Rechnung normalerweise zahlen,nur in diesem speziellen Fall,eine Wartung für ein unbrauchbares Gerät,da fragen wir uns halt einfach,ob das überhaupt bezahlt werden muss.
Zumal der Installateur angeboten hat,falls er den Auftrag für den neuen Boiler bekommt,die Rechnung für die Wartung unter den Tisch fallen zu lassen.
Dies lag aber leider nicht bei uns.
Grüsse
Tanja
Hallo nochmal,
in den üblichen Musterverträgen steht übrigens auch drin, daß
der Mieter auf seine Kosten für eine jährliche Wartung der
Heißwasserbereitungsanlagen sorgen muß. Wenn man also länger
als ein Jahr in der Bude wohnt und die Kiste hat nicht warten
lassen, ist es ein bißchen doof, dann zum Vermieter zu laufen
und große Forderungen zu stellen.
Das wir die Wartung üblicherweise zahlen müssten,ist uns schon
klar .Wir wohnen erst zwei Jahre dort (bei uns ist der
Wartungszeitraum laut Gebrauchsanweisung zwei-drei Jahre)
es geht nicht um die Gebrauchsanweisung sondern darum, was im Mietvertrag steht.
Es geht uns nur darum,ob der Installateur nicht hätte absehen
können,dass der Boiler sowiso ersetzt werden muss,bzw durch
die Wartung dann erst komplett kaputt geht und uns somit die
Wartung(und die Kosten dafür) unnötig „aufgeschwätzt“ hat.
Kann von hier aus niemand beurteilen, würde ich sagen.
Wer soll sie denn dann bezahlen? Der Vermieter/Verwalter?
Sollen die Handwerker auf den Rechnungen sitzen bleiben?
Irgendwie ist mir das noch nicht ganz klar.
Nochmal:klar würden wir die Rechnung normalerweise zahlen,nur
in diesem speziellen Fall,eine Wartung für ein unbrauchbares
Gerät,da fragen wir uns halt einfach,ob das überhaupt bezahlt
werden muss.
Die Frage bleibt: Wer soll das Eures Erachtens bezahlen? Wenn es der Vermieter sein soll, stellt sich die Frage nach den sowieso zu erbringenden Eigenleistungen für Kleinreparaturen. Wenn es der Handwerker sein soll, geht es darum, inwieweit Ihr ihm ein Verschulden nachweisen könnt.
Gruß,
Christian
Hallo Christian, hallo Tanja,
und um ihm ein Verschulden nachzuweisen (die Schilderung deutet für mein Verständnis schon darauf hin), würde ich diesen Sachverhalt dem Versicherer des Handwerkers schicken. Bittet um die Angabe der Betriebshaftpflicht-Versicherung.
Aufgrund dieser Schadenschilderung muss die Versicherung den Handwerker nun freibeweisen. Kann sie es nicht, muss sie auch für Folgeschäden aufkommen. Den „Pfusch“ an sich muss der Handwerker weiterhin dann selber tragen, da er seine Arbeit ja nicht ordnungsgemäß erbracht hat (Werkvertragsregelungen).
Gruß
Marco
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