Boilerreparatur in einer 2-er WG/Mitbewohner ist Wohnungsbesitzer

Liebe/-r Experte/-in,
ich bewohne ein Zimmer in einer 2-er WG, wobei der andere Bewohner mein Vermieter ist und ihm die Wohnung als Eigentumswohnung gehört. Nun war der Gasboiler im Bad defekt und ich hatte gute 2 Wochen kein warmes Wasser. DA mein Vermieter/Mitbewohner zu dem Zeitpunkt in Urlaub war, habe ich das hingenommen und da er nicht erreichbar war auch von einer Mietminderung abgesehen. Auch schon, um das bisher gute Verhältnis nicht zu trüben. Nach Rückkehr aus dem Urlaub wurde der Boiler repariert. Nun präsentierte er mir eine Rechnung, die folgendermaßen aufgeteilt war. Kosten der Reparatur durch die gesamte Wohnfläche der Wohnung. Für mich wurde der Anteil mit den qm meines Zimmers, der halben Küche,des halben Flures und des halben Bads berechnet.
Ich habe ihm gesagt, dass ich mich nicht an den Kosten beteiligen werde, da er der Besitzer der Wohnung ist und dafür sorgen muss, dass die Geräte funktionieren.
Mit meinem Mietzins ( € 340,-- monatlich davon € 300,-- fürs Zimmer und € 40,-- für Nebenkosten) meine ich sind solche Dinge abgegolten. ER ist leider ganz anderer Meingung und zickt ziemlich rum. Er hat dann mit seiner MUTTER!!! gesprochen, die ihm natürlich Recht gegeben hat und weiterhin angeblich mit dem Haus und Grundbesitzer Verein, die ihm ebenfalls Recht gegeben hätten. Ein Mietvertrag besteht nicht, wir haben das bei meinem Einzug per Handschlag vereinbart.
Sollte ich Recht haben - und ich glaube, da habe ich Recht - wäre es schön wenn es ein Urteil, o.ä. geben würde, das ich ihm „unter die Nase“ halten kann.
Im voraus schon mal vielen Dank!!
Blauxilef

Hallo,
den Boiler hat der Vermieter auf seine Kosten zu reparieren,damit hast Du als Mieter nichts zu tun.Im Mietzins sind für solche Fälle Instandsetzungskosten enthalten.Die Nebenkosten werden entweder durch die Anzahl der Bewohner oder Quadratmeter berechnet,aber bestimmt keine Reparaturen,welcher Art auch immer.
Siehe auch BGB §535 ,oder geh auf die Seiten des Mieterschutzbund und anwalt-online.de ,da findest Du auch Urteile.
Ein Tip noch,mach schleunigst einen Mietvertrag.

MfG

Andrea

Da Sie keinen Mietvertrag haben, wohnen Sie illegal in der Wohnung. Einen Mietvertrag per Handschlag gibt es nicht.
Andererseits hat der Vermieter ja auch keinerlei vertragsgrundlage, von Ihnen irgendwas zu fordern, nicht mal Miete. geschweige denn insatndhaltungskosten.

Vielen Dank für Ihre Hilfe und Antwort
MfG
blauxilef

Hallo Andrea, vielen Dank für die Antwort, die mir sehr geholfen hat. Ich denke, jetzt komme ich weiter.
Friedel

Hallo verehrter User,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Sie sollten mal „googeln“ unter folgenden Links:
Urteils-Datenbank - www.juraforum.de/jura/judgements/index/
http://bundesrecht.juris.de/index.html
www.stern.de/wirtschaft/immobilien/immobilien/zoff-m… - utm_source=sternde-newsletter&utm_medium
www.valuenet.de/index.php?goto=lexikon
www.steuerlinks.de/lr-lexikon-recht.html
www.123recht.net/columns.asp?column=18
www.bmgev.de/mietrecht/tipps/mietvertrag/index.html
www.mieterbund.de/navi/unternavi_a-z/mietrecht/mietr…
www.mieterbund.de/navi/unternavi_a-z/mietrecht/mietr…
www.mietrecht-information.de/Neues_Mietrecht.html
www.mietrecht.ch/deutsch/home/startseite/startseite-…
www.pro-wohnen.de/
www.das-rechtsportal.de/cms/recht/default.htm
www.ratgeberrecht.de/index/irindex.html
www.recht-4u.de/Nr1.html
www.finanztip.de/tip/home/0mieter.htm
www.finanztip.de/recht/mietrecht/mietrechtsreform.htm
www.werner-hain.de/mietrecht.htm
www.focus.de/immobilien/mieten/
www.mdr.de/ratgeber/
www.immobilienscout24.de/de/
www.biomess.de/biomess-Site/leitseite.htm
www.bankmitarbeiter.de/html/hartz_4_wohnraum.html
www.anwalt.de/rechtstipps/mieterhoehung-tipps-rund-u…

Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO

Hallo USKO,
vielen Dank für Ihre Mail und die vielen Links.
Wird mir sicher sehr helfen. Jetzt bin ich den ganzen Abend beschäftigt.
Also - nochmals vielen Dank für Ihre Mühe!!
Blauxilef

Tja und eben wird es kompliziert.
Mündlich geschlosseneer MIetvertrag & dazu noch Vermieter im Nachbarzimmer = Ärger.
Alles was folgt ist keine Rechtsberatung, sonder nur persönl. Ansicht.

  • Kosten trägt der VM, weil: das ist ein Mangel an der Mietsache UND durch den nur mündlich abgeschlossenen Vertrag gibt es keine Kleinreparaturklausel. Dies bedeutet er trägt die vollen Kosten
  • 14 Tage mit dem defekt gelebt könnte schwieriger werden, da ein MIeter immer zum Erhalt der Mietsache beitragen muss, im Zweifel hätte der Boiler etl gerettet werden können?
  • Kostenaufteilung kann nicht hälfitg erfolgen, sondern muss der entsprechend angemieteten Fläche nach erfolgen. Da dies wieder nur per Handschlag: schwierig. Da aber das Zimmer genutzt und der Rest zusammen betrieben wird, heißt es ggf. m² Zimmer plus Hälfte der Gemeinschaftsfläche
    Da es scheinbar nix schriftlich gibt: Problem über Problem, aber da ihr die Wohnung ja zusammen bewohnt und irgendwie ein gutes verhältnis wahren müsst, würde ich nach einer gemeinschaftlichen lösung suchen.

viel glück

Hallo, vielen Dank für deine Informationen. Im Grunde hat es sich erledigt. Mir wurde heute morgen zum 30.9.gekündigt. Jetzt muss ich was Neues suchen und werde schlauer sein und nichts ohne Mietvertrag machen.
Danke nochmal und schöne Grüße
Blauxilef

Hallo blauxilef,

gemäß § 535 Abs. 1 S. 2 BGB hat der Vermieter dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Ihm obliegt somit die Instandhaltung und Instandsetzung des Mietobjekts:

•Unter den Kosten der Instandhaltung werden - vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen der Parteien - in Anlehnung an § 28 II. BV die Kosten verstanden, die zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen und sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen.
•Bei den Instandsetzungskosten handelt es sich in der Regel um Kosten aus Reparatur und Wiederbeschaffung (BGH 06.04.2005 - XII ZR 158/01).

Du musst dich nicht an den Kosten für die Reparatur oder den Austausch des Warmwassergeräts beteiligen.

Schönen Gruß
Lendzy

Hallo Lendzy,
danke für die ausführliche Antwort. Das hilft mir sehr.
Mit freundlichem Gruß
Blauxilef

Hallo Blau…,

hier bist Du selbstverständlich völlig im Recht. Ich zitiere aus dem Mietrechtslexikon:

„Ist die Wohnung noch mit einem Boiler (Warmwasserbereiter, Durchlauferhitzer) ausgestattet, was bei älteren Wohnungen noch häufig der Fall sein dürfte, so gehören diese Geräte zu den Installationen und damit zur Wohnung selbst. Treten Mängel an dem Gerät auf, so ist daher der Vermieter verpflichtet, das Gerät reparieren oder austauschen zu lassen (§ 535 Satz 2 BGB) (BGH WM 91, 381)“.
Alles klar? (Der Vermieter kann es ja mal probieren, vielleicht findet einen Dummen . . . ).

MfG, walser