Hallo!
Haftet der Eigentümer eines Grundstücks (Wiese), wenn er einfach nur zulässt, dass fremde Kinder darauf Fußball spielen (ohne Aufsicht) und es passiert irgendetwas?
Hilft ein Schild „Spielen auf eigene Gefahr“ oder nützt dies im Ernstfall doch nichts?
Vielen Dank!
Verena
Ich habe noch etwas vergessen:
Haftet ein möglicher Pächter des Grundstücks dann auch?
und
Wer haftet, wenn der Pächter Fußballspiele dort austrägt?
vg
Hallo,
Haftet der Eigentümer eines Grundstücks (Wiese), wenn er
einfach nur zulässt, dass fremde Kinder darauf Fußball spielen
(ohne Aufsicht) und es passiert irgendetwas?
was ist „irgendetwas“? Ein Kind fällt in eine vier Meter tiefe Grube, auf deren Boden sich angespitzte Speere sowie diverse Krokodile befinden? Ein Kind stolpert über seine nicht ordnungsgemäß gebundenen Schnürsenkel und bricht sich den Rüssel? Ein Kind zückt eine halbautomatische Waffe, die es im unverschlossenen Waffenschrank seines angeheirateten Schwippschwagers gefunden hat und erschießt nacheinander drei Kaninchen, zwei Klassenkameraden und einen Riesenschnauzer?
Ich bin ja kein Fachmann, aber ich gehe davon aus, daß die Antwort für die verschiedenen Szenarien nicht die gleiche ist.
Gruß
C.
Hallo,
der Grundstückseigentümer hat eine Verkehrssicherungspflicht für sein Grundstück - die bereits genannten Krokodilgruben muß er also sicher abdecken usw. 
Ansonsten gibt es aber sowas wie allgemeines Lebensrisiko - Vollkaskohaftung existiert nun mal nicht, auch wenn sich Helikoptereltern sowas gern wünschen. 
Wenn das Kind also einfach über seine Füße stolpert und sich Kopf und Knie aufschlägt, haftet da niemand für, egal ob auf einem Bolzplatz oder auf der Straße.
Gruß
Christian