Bombenfund: Experten sprengen Blindgänger

Howdy allerseits,

wer zahlt denn die Schäden, die durch eine behördliche angeordnete Bombenentschärfungsmassnahme (in diesem Fall mit Sprengung) entstehen?

Wer würde zahlen müssen, wenn die Bombe beim unbeabsichtigen Freilegen durch den Baggerfahrer explodiert wäre?

Wer würde zahlen müssen, wenn die Bombe „einfach so“ im Laufe der Jahre explodiert wäre?

Oder hätten wir es in allen Fällen mit „hoeherer Gewalt“ zu tun und niemand müsste zahlen?

Gruss
norsemanna

Hallo,

wer zahlt denn die Schäden, die durch eine behördliche angeordnete Bombenentschärfungsmassnahme (in diesem Fall mit Sprengung) entstehen?
Wer würde zahlen müssen, wenn die Bombe beim unbeabsichtigen Freilegen durch den Baggerfahrer explodiert wäre?
Wer würde zahlen müssen, wenn die Bombe „einfach so“ im Laufe der Jahre explodiert wäre?
Oder hätten wir es in allen Fällen mit „hoeherer Gewalt“ zu tun und niemand müsste zahlen?

Na doch zahlen muss immer jemand. Und wenn es das eigene Leben ist.
Um welche Schäden geht es denn konkret?
Je nach Art der Schäden würde der Steurzahler für Pensionen für Dienstunfähige nebst Behandlungskosten bzw. Hinterbliebene aufkommen. Gleiches gilt für Schäden an Staatseigentum. Wurden Sozialversicherte beschädigt oder getötet, dann zahlen die deutschen Sozialversicherungen Behandlungskosten oder Renten.

Ansonsten sollte doch herauszubekommen sein, wer für solche Bombentreffer zahlt. Sind doch im letzten Krieg zigtausende Gebäude getroffen worden und nicht nur Fenster zu Bruch gegangen. Wer hat da gezahlt?

Grüße

Hi,

Ansonsten sollte doch herauszubekommen sein, wer für solche
Bombentreffer zahlt. Sind doch im letzten Krieg zigtausende
Gebäude getroffen worden und nicht nur Fenster zu Bruch
gegangen. Wer hat da gezahlt?

Der Verlierer. Es war Krieg.

Abgesehen davon sind bei der kontrollierten Sprengung ein paar Dachstuhlbrände in der Umgebung entstanden. Wer bezahlt die?

Gruß S

Hallo,

für die Schäden sollte die Wohngebäudeversicherung aufkommen.
Wer sich nicht versichert hat, hat Pech und muss sich selber mit dem Verursacher auseinander setzen.

Grüße
miamei

Howdy,

so nebenbei: Das Szenario ist zwar real, aber meine Frage ist abstrakt und ich habe kein Haus in Schwabing oder München und kenne auch keinen, der da betroffen wäre !

für die Schäden sollte die Wohngebäudeversicherung aufkommen.

so? Nenn mir mal eine Versicherung, bei der du Schäden, die durch einen Krieg entstehen oder von Bomben verursacht werden, versichern lassen kannst?

Und wer wäre in den drei Faellen der Verursacher?

  • die Stadt,das Land, weil sie die Sprengung veranlasst haben
  • der Baggerfahrer, der nur gebaggert hat
  • die Amerikaner, die die Bombe warfen

Gruss
norsemanna

Hallo !

Es gibt viele? Wohngebäude-VS,die inzwischen den vormaligen Ausschluss „Blindgänger“ herausgenommen haben und für solche Schäden haften.
Explosionsschäden gehörten ja stets dazu,mit Ausnahme Blindgänger.

Nun kann man das auch versichern lassen.

Mir ist eine VS bekannt,die das bereits 1987 ? einschloss (Hamburger Feuerkasse).

MfG
duck313

Moin,

Oder hätten wir es in allen Fällen mit „hoeherer Gewalt“ zu tun und niemand müsste zahlen?

Es ist keine höhere Gewalt, es ist ein Kriegsfolgeschaden. Diese sind üblicherweise per Bedingung ausgeschlossen. Früher gab es eine Entschädigung des Staates für solche Schäden. Ob es diesen Etat noch gibt, kann ich nicht sagen.

Gruß

Nordlicht

Hallo,
das ist zum Teil Landesrecht, zum Teil sehr altes Bundesrecht (das AKG z.B.) .

In NRW hat das Ministerium für Inneres und Kommunales dazu eine ganz gute Seite im Netz. Im wesentlichen zahlen Bund und Land nur die Kosten der eigentlichen Räumung. Alle darüber hinausgehenden Maßnahmen zahlt in der Regel der Eigentümer des Grundstücks, in dem die Bombe sich befindet.

In dem Runderlass auf der vorgenannten Seite wird ein Urteil des OVG NRW zitiert, wonach der Grundstückseigentümer in der Regel ein „Störer“ sei, von dessen Grundstück eine Gefahr ausgeht. Ich tendiere dazu - hätte es sich um eine Bombe in NRW gehandelt :smile: - dass der Grundstückseigentümer die Schäden zahlt bzw. ggf. seine Haftpflicht, aber sicher bin ich mir da auch nicht. Explosionsschäden sind allerdings auch üblicher Bestandteil von Wohngebäudeversicherungen, insoweit dürften diese ggf. ebenfalls eintreten.

Bei genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen ist in Bombenabwurfgebieten in NRW vorher der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu beteiligen. Vorher darf bei Gefahr oder Verdacht niemand ausser diesem buddeln. Tuts ein Baggerfahrer trotzdem, zahlt entweder der oder wieder der Grundstückseigentümer, je nach dem, wem die Explosion bzw. die Kenntnis der Gefahr zuzurechnen ist.

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

Es gibt viele? Wohngebäude-VS,die inzwischen den vormaligen Ausschluss „Blindgänger“ herausgenommen haben und für solche Schäden haften.
Explosionsschäden gehörten ja stets dazu,mit Ausnahme Blindgänger.

Klingt jetzt natürlich für den Laien etwas verwirrend. Der Ausschluss Blindgänger wurde herausgenommen. Bedeutet, dass Schäden durch Blindgänger übernommen werden? Dann der nächste Satz: mit Ausnahme Blindgänger. Also doch wieder Schäden durch Blindgänger ausgeschlossen?
Der Schaden den Blingänger verursachen, sind doch im Wesentlichen die durch Explosion? Das war ja mal Sinn und Zweck der Bombe. Ist nun eben etwas zeitverzögert eingetreten. Die Frage wird also sein, ob die Versicherung solche Kriegsfolgeschäden umfasst oder nicht.

Nun kann man das auch versichern lassen.
Mir ist eine VS bekannt,die das bereits 1987 ? einschloss (Hamburger Feuerkasse).

Es soll durchaus mehrere Versicherungen geben, die solche Schäden abdecken bzw. nicht mehr ausschließen. Man muss sie dann eben haben oder bleibt auf seinem Schaden sitzen. Das ging ja Millionen anderen Leuten nicht anders.
Für Unternehmer sind das dann eben Betriebsausgaben, Otto-Normalverbraucher kann es vielleicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Ansonsten hat sich hier eben das allegemeine Lebensrisiko verwirklicht. Kommt auch in hochentwickelten Industriestaaten immer wieder vor.

Grüße