Bombensprengung Evakuierung Weigerung

Hi,

aus dem Spiegel zu einer Bombensprengung in Hannover:

„Fast alle Anwohner hätten es geschafft, pünktlich ihre Häuser zu verlassen. „Aber ein paar Spinner haben sich einen Spaß daraus gemacht, mit der Polizei Katz und Maus zu spielen“, sagte der Sprecher. Die Feuerwehr sei bereits gegen 13 Uhr einsatzbereit gewesen - „aber wegen ein paar Vollpfosten mussten die anderen unnötig lange in den Sammelunterkünften zubringen.“ Die Polizei setzte einen Hubschrauber mit Wärmebildkamera ein, um in dem Gebiet verbliebene Personen zu finden.“

Wenn sich nun partout Bürger weigern das Areal zu verlassen, die Bombe wird gesprengt und diese Personen kommen zu Schaden - können die dann Schmerzensgeld fordern nach dem Motto „Ihr habt nicht lange genug nach uns gesucht?“ Was könnte der Stadt passieren wenn sie einfach sprengt nachdem sie alles getan hat um das Gebiet zu evakuieren? Bei einer Demo heisst es doch auch drei mal „Bitte räumen Sie die Kreuzung“ und dann kommt der Wasserwerfer und die Hundertschaft.

Gruss
K

Hallo,

Wenn sich nun partout Bürger weigern das Areal zu verlassen, die Bombe wird gesprengt und diese Personen kommen zu Schaden - können die dann Schmerzensgeld fordern nach dem Motto „Ihr habt nicht lange genug nach uns gesucht?“ Was könnte der Stadt passieren wenn sie einfach sprengt nachdem sie alles getan hat um das Gebiet zu evakuieren?

In einem Staat, indem gemeingefährliche Straftäter freigelassen werden müssen, würde ich auch das nicht ausschließen. Aber ich tippe eher darauf, dass es bei solchen Bomben eher so ist, dass da wie im Krieg niemand Schadenersatz verlangen kann.
Daneben wird dann aber die Allgemeinheit doch dafür aufkommen müssen, wenn derjenige welche dann gerettet werden muss.

Bei einer Demo heisst es doch auch drei mal „Bitte räumen Sie die Kreuzung“ und dann kommt der Wasserwerfer und die Hundertschaft.

Manchmal kommt aber auch niemand.

Das Problem wird hier nicht gewesen sein, dass jemand angesprochen wurde und sich geweigert hat, sondern, dass die sich gezielt versteckt haben. Wer angesprochen wird und einen Wisch unterschreibt, dass er dableiben will, kann dies vielleicht. So wie man sich auch jederzeit im Krankenhaus gegen den Rat der Ärzte entlassen kann. Dann eben auf eigene Gefahr.

Grüße

Hi,

Wenn sich nun partout Bürger weigern das Areal zu verlassen,
die Bombe wird gesprengt und diese Personen kommen zu Schaden

  • können die dann Schmerzensgeld fordern nach dem Motto „Ihr
    habt nicht lange genug nach uns gesucht?“ Was könnte der Stadt
    passieren wenn sie einfach sprengt nachdem sie alles getan hat
    um das Gebiet zu evakuieren?

wenn die Verantwortlichen Hinweise darauf haben, dass sich noch Personen im Gefahrenbereich aufhalten könnten, werden sie die Sprengung nicht durchführen, sie kommen sonst mit dem Straf- und wahrscheinlich auch dem Dienstrecht in Konflikt (strafrechtlich steht z.B. Körperverletzung im Raum).
Die Ordnungsbehörden haben in solch einem Fall sehr weitreichende Befugnisse. Wohnungen werden im Zweifel gewaltsam geöffnet und Personen gewaltsam entfernt.
Zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz wird ein Geschädigter, der in solch erheblichen Maß zu seinem Schaden beigetragen hat, aber imho nicht durchsetzen können (diese Aussage ist aber „aus dem Bauch“, also geraten).

Bei einer Demo heisst es doch
auch drei mal „Bitte räumen Sie die Kreuzung“ und dann kommt
der Wasserwerfer und die Hundertschaft.

Das ist sehr ähnlich wie oben: wer nicht freiwillig geht, wird mit Gewalt entfernt. Wasserwerfer und Hundertschaft sind hier die Mittel des Staates zur Räumung eines Bereichs (die im obigen Fall natürlich wenig erfolgversprechend sind und deswegen nicht zum Einsatz kommen).

Gruß Stefan

Das Problem wird hier nicht gewesen sein, dass jemand
angesprochen wurde und sich geweigert hat, sondern, dass die
sich gezielt versteckt haben. Wer angesprochen wird und einen
Wisch unterschreibt, dass er dableiben will, kann dies
vielleicht. So wie man sich auch jederzeit im Krankenhaus
gegen den Rat der Ärzte entlassen kann. Dann eben auf eigene
Gefahr.

Nein, die Ordnungsbehörden dürfen ein „Bleiben auf eigene Gefahr“ nicht zulassen. Wer sich weigert freiwillig zu gehen, der wird gegen seinen Willen aus dem Gefahrenbereich entfernt - wenn es nicht anders geht auch mit Gewalt.

Gruß Stefan

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