Bonbons und Hochzeitsmandeln und Likör verkaufen

Eine Gewerbetreibende Person möchte zu Ihrem Sortiment an Karten nun auch gerne Hochzeitsmandeln, Bonbons und Liköre verkaufen.
Die Bonbons sollen in kleine Tüten verpackt mit Wunschetikett verkauft werden, ebenso die Hochzeitsmandeln. Die Liköre will sie in schöne Fläschchen umfüllen (also aus dem Likörballon) und auch verkaufen, ebenso möchte sie schon abgefüllte Minifläschchen mit Wunschetikett (also nach Kundenwunsch) umetikettieren (z.B. Taufschnäpschen oder Hochzeitslikör), Alkohlogehalt und Mengenangabe sowie Inhalt werden natürlich vom ursprünglichen Etikett übernommen.
Die Fragen wären:

  1. Darf die Person „offene“ Bonbons und Hochzeitsmandeln in Tütchen verpacken und weiterverkaufen (also wie z.B. bei den Gummibärchenläden.
  2. Darf sie die Liköre und Schnäpse verkaufen?
  3. Darf sie die Liköre umetikettieren?

Schonmal vielen Dank für alle Antworten - ich bin gespannt

Hi,

für den Verkauf von „offenen Lebensmitteln“ wird meines Wissens nach eine Sonderkonzession benötigt.

Für den Verkauf von Alkohol wird auf jeden Fall eine entsprechende Konzession benötigt.

Beratungen hierzu sollten bei IHK und dem örtlichen Gewerbeamt (oder Ordnungsamt?) eingeholt werden.

Hinweis: Beim Umetikettieren auf jeden Fall auf die Pflichtangaben achten!

Gruss