Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage, die etwas komplizeierter sein könnte:
Ich bin Kunde beim Versandhaus OTTO. Dort habe ich mit meinem Kundenkonto und in meinem Namen einen Artikel für knapp 500 € auf 12 MOnatsraten bestellt.
Die Lieferanschrift geht jedoch an meine Cousine(Speidtionslieferung), die Bezahlung geht dann jeden MOnat von meinem Konto ab.
Ist es legal von Otto, die Lieferung an die Adresse meiner Cousine zu verweigern, obwohl sie sebst mit der Bestellung nichts zu tun hat? Lediglich die Speditionslieferung soll zu ihr erfolgen, sie bezahlt keine Rechnung dafür oder ähnliches.
Als ich bei dem Kreditservice nachfragte, weshalb es nicht möglich wäre, sagte man mit dort lediglich „aus datenschutzrechtlichen Gründen, können wir Ihnen keine Auskunft geben“ und Otto weigert sich, auf Grund von Internen Gründen an diese Adresse zu liefern…
Ich würde mich freuen wenn Sie mir weiterhelfen könnten, denn ganz geheuer ist mit diese geschichte nicht wirklich.
Viele Grüße und einen schönen Abend 
Hallo Lars,
ich bin mir nicht ganz sicher, ob der Versand meiner 1. Antwort funktioniert hat, deshalb wiederhole ich mich :
Ja. der Versender kann selbst bestimmen an wen er liefert bzw. nicht liefert.
Unlogisch ist das Verhalten des Kreditservices dennoch, da er, wenn ich richtig verstanden habe, einen Lieferweg zuläßt,den anderen jedoch nicht. Wesentlich ist doch, daß Du Rechnungsempfänger, also Schuldner bist. Demzufolge dürfte Otto die Empfängeranschrift egal sein - immer vorausgesetzt Du selbst bist kreditwürdig.
a) Möglich ist, daß Deine Cousine unter einer von Otto gesperrten Lieferadresse wohnt, weil aus diesem Haus z.B. wiederholt Bestellbetrügereien erfolgten oder das Haus in einer schlecht gescorten Wohngegend liegt.
b) Möglich, daß Deine Cousine als Person mit dieser Lieferanschrift bei Otto gesperrt ist.
c) Speditionsfahrer können sich vom Empfänger ausweisen lassen und die Daten festhalten.
Ich empfehle, wende Dich an das dortige Betrugsmanagement oder an das Beschwerdemanagement von Otto, ggfls. an die Revision, denn die Antwort aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verweigern ist Quatsch.
Nicht nachlassen !
Grüße ais Schwabach