Hallo,
ich gehe jährlich zum Zahnarzt und mußte feststellen, das er letztes Jahr keinen Stempel in das Bonusheft gemacht hat.
Darauf angesprochen sagt er ich wäre damals zur Paradontosebehandlung und nicht zur Vorsorge bei Ihm gewesen und die Abstände zwischen den Untersuchungen wären zu klein gewesen.
Ist das so haltbar.
Ich war seinerzeit auch wegen Vorsorge bei Ihm, aber ob er diese gemacht hat kann ich ja nicht überprüfen, da ich ja keine Abrechnung darüber einsehen kann.
Muss ich jetzt wieder bei Null anfangen? Oder kann ich irgendwie erzwingen, dass er mir meinen Stempel dort einträgt?
Ich würde darauf bestehen und ggf. mit der KK sprechen.
Wenn aber, wie wohl hier, der Zeitraum zw. dem Besuch in dem einen Jahr und dem Besuch im nächsten Jahr zu kurz war, hilft das auch nicht. Hatte ich dieses Jahr auch. Im Januar einen Termin, bei dem mir die Eintragung verweigert wurde, weil ich erst im Dez. des Vorjahres da war. Mindestens 4 Monate müssen zw. den Terminen liegen.
Es ist tatsächlich so, dass der Begriff VORSORGE-Untersuchung einen gesetzlich definierten Leistungsumfang beinhaltet, der auch vom Zahnarzt eingehalten werden muss, wie z.B. die komplette Untersuchung des gesamten Gebisses, der Zahnhälse, etc. Und nur genau dafür DARF der Zahnarzt einen Stempel geben! Dieses darf auch nur im Abstand von 6 Monaten geschehen, oder wenn zwischem alten Jahr und angefangenem Jahr 4 Monate liegen. Vorsorge bedeutet nicht, nur mal in den Mund zu schauen. Wenn eine Parodontosebehandlung gemacht wurde, ist es keine Vorsorgeuntersuchung im gesetzlichen Sinne gewesen und folglich darf es dafür keinen Stempel geben! Das macht der ZA nicht, weil er jemanden ärgern will, sondern weil es die Bestimmungen so erfordern! (Kompliziert und vielleicht blöd, ist aber leider so!) Man sollte es also nicht persönlich nehmen und schon gar nicht erzwingen! Das bringt überhaupt nichts, da kein ZA gegen geltendes Recht verstossen wird! Besser ist es, sich in die sogenannte Recall-Liste aufnehmen zu lassen, d.h. die Einwilligung zu geben, dass man automatisch zu den regelmässigen Abständen eine schriftliche Einladung zur Vorsorgeuntersuchung bekommt. Die ist ja dann auch kostenlos, es sei denn, es wird im Zuge der Untersuchung eine Behandlung nötig. Dann entfallen die 10,-€ Kassengebühr, die übrigens auch nicht für den ZA sind, sondern automatisch für den Patienten am Quartalsende beim Zahnarzt von der Abrechnungsstelle eingezogen werden. Die Helferinnen in der Praxis haben also vollkommen korrekt gehandelt, wenn vielleicht auch nicht ausreichend erklärt. Der Gesetzgeber erwartet aber vom mündigen Bürger, dass er sich selbst ausreichend informiert. Also immer alles erfragen! Viel Erfolg weiterhin! Gruss, Kirsten
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Danke für die Ausführung Kirsten,
Da stellt sich aber für mich die Frage, wie es sich verhält, wenn man eben zum Zahnarzt auch wegen einer Vorsorgeuntersuchung gegangen ist, der diese aber (warum auch immer) nicht durchgeführt hat.
Nun hat man ja ggfls. einen finanziellen Schaden, den der mündige Bürger nicht verhindern konnte, da er ja nicht darüber aufgeklärt wurde, dass keine Vorsorgeuntersuchung durchgeführt wurde, und es 1 Jahr später erfährt.
Liegt da nicht irgendwie eine Schadensersatzanspruch?
Man kann zurecht einwenden, dass man ja eben diesen Stempel kontrollieren hätte müssen, aber man aus (nun enttäuschten) Vertrauen dies nicht gemacht hat, da man seit 20 Jahren dort Kunde ist und es schon immer so gehandhabt hat.
Nun da wird man wohl nichts machen können, aber der Arzt hat einen Kunden weniger!
Es tut mir sehr leid, dass du so enttäuscht bist! Kann ich gut verstehen!Ein Schadensersatz ist aber in jedem Fall hier ausgeschlossen. Wenn du aber schon 20 Jahre Patient bist, wird sich sicher eine Gelegenheit für eine nette Zahnarzthelferin dort finden, mal den PC genau nach deinen Besuchen zu untersuchen. Die Eintragungen im PC und auf der Patientenkarte sind DOKUMENTE, die weder verfälscht noch verändert werden dürfen, da sie genau so an jedem Quartalsende an die KZV (Kassenzahnärztliche Vereinigung) geschickt werden, und überall 30 Jahre archiviert werden müssen. Das heisst auch, dass nicht die Eintragungen in deinem Bonusheft entscheidend sind, sondern was im PC und auf Karteikarte festgehalten ist! Das kann jederzeit im Bonusheft nachgetragen werden! Entscheidend für den Bonus, der im Höchstfall sowieso nur noch 30% beträgt ist, dass du 10 Jahre lückenlose Vorsorge nachweisen kannst. Im Falle einer geplanten Zahnersatzversorgung reicht es voll aus, wenn die Helferin auf den HKP (Heil- u. Kostenplan) den Satz schreibt: „Patient ist seit 1998- jetzt regelmässig zur Vorsorge erschienen. Voraussetzung für Bonus 30% gegeben“. Mach dir also nicht allzu viele Sorgen! Selbst wenn du dir einen anderen Zahnarzt suchst, solltest du dir in der alten Praxis eine nette Helferin suchen, die dir dein Bonusheft vervollständigt. Denn das kann wiederum die neue Praxis nicht, da sie dich ja nicht kennen. Im Übrigen zahlen die Kassen sowieso nur noch einen Festzuschuss (zw. 300- 600€, je nach Versorgung!) Der grösste Batzen bleibt sowieso an dir hängen. Zusatzversicherung und Ratenzahlung heissen hier die Stichworte.
Wünsche dir auch schöne Weihnachtstage und einen guten Rutsch!
Gruss, Kirsten
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