Bonus für 2012 in 2013

Hallo,

angenommen ein AN sollte für das Jahr 2012 einen Bonus bekommen.

Dieser sollte noch im Jahr 2012 ausbezahlt werden, da 2013 die Lohnsteuerklasse gewechselt wird und demnach mehr Steuern gezahlt werden müssten.

Jetzt wäre dies innerbetrieblich vergessen gegangen, die Lohnbuchalterin in Urlaub, käme erst 2013 wieder zurück.

Meines Wissens nach gilt für die Sozialversicherung das Entstehungsprinzip, den Bonus 2013 auszuzahlen aber einen Beleg zu schreiben, der den Betrag eindeutig dem Jahr 2012 zuweist sollte also funktionieren. Richtig?

Für Steuern gilt doch aber das Zuflussprinzip, d.h. egal wann der Ansrpuch entstanden ist, nur der Geldeingang zählt. Richtig?

Gäbe es denn irgendeine Möglichkeit, den Bonus noch im Jahre 2012 auszuzahlen und die steuerliche Abrechnung im Nachhinein zu machen?

Oder irgendwie anzuzeigen, dass diese Zahlung definitiv in das Jahr 2012 gehört, so dass nur die Steuern fürs Kalenderjahr 2012 fällig werden?

Im Voraus vielen Dank für eure Hilfe.

Grüße

Fonz

Hallo,

Meines Wissens nach gilt für die Sozialversicherung das
Entstehungsprinzip, den Bonus 2013 auszuzahlen aber einen
Beleg zu schreiben, der den Betrag eindeutig dem Jahr 2012
zuweist sollte also funktionieren. Richtig?

Nein, funktioniert nicht. Rumverschieben nach Belieben geht nicht. Richtig ist, dass für Einmalzahlungen das Zuflussprinzip gilt. Wenn es zufließt, sind die Beiträge fällig. Punkt. Es ist daher auch in dem Monat abzurechnen, wenn es gezahlt wird. Lediglich bei der Zuordnung kann es spannend werden, wenn u.U. die Märzklausel zur Anwendung kommt. Aber Zuordnung hat nichts mit Fälligkeit zu tun. Kommt auf die Einzelheiten an.

Für Steuern gilt doch aber das Zuflussprinzip, d.h. egal wann
der Ansrpuch entstanden ist, nur der Geldeingang zählt.
Richtig?

Bin kein Steuerfachmann, aber meines Wissens nach ja.

Gäbe es denn irgendeine Möglichkeit, den Bonus noch im Jahre
2012 auszuzahlen und die steuerliche Abrechnung im Nachhinein
zu machen?

Oder irgendwie anzuzeigen, dass diese Zahlung definitiv in das
Jahr 2012 gehört, so dass nur die Steuern fürs Kalenderjahr
2012 fällig werden?

Ich habe mal was gelesen, dass Zahlungen, die im Januar geleistet werden, unter Umständen noch dem Vorjahresverdienst zugerechnet werden können. Aber die genauen Voraussetzungen kenne ich nicht und ob das auch für die Anwendung der Steuerklasse gilt.

LG
S_E