Hallo,
X kündigt seine Arbeitsstelle zum 31.03. Zu diesem Zeitpunkt wird immer (nun zum 3. Mal) ein Bonus für alle Mitarbeiter ausbezahlt. Allen Mitarbeitern wurde dieser Bonus in einer Betriebsversammlung im Jahre 2006 zugesagt, als Bonbon für die Leistung des Jahres 2006.
Hat X trotz Kündigung Anspruch auf diesen Bonus und wie sieht es mit anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeld aus?
Vielen Dank.
Gruß
joyyy
Hallo,
Hat X trotz Kündigung Anspruch auf diesen Bonus und wie sieht
es mit anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeld aus?
Das kommt auf die genaue Regelung dazu an (sowohl für Bonus als auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld), die für X gilt.
MfG
Hallo,
zum Bonus gibt es keine. Sie wird einfach nur ausbezahlt, wenn das Jahr gut war.
Gruß
Joyyy
Hallo,
zum Bonus gibt es keine. Sie wird einfach nur ausbezahlt, wenn
das Jahr gut war.
Abwarten, ob es den Bonus gibt. Wenn er allen zugesagt wurde, spricht erst mal nichts gegen eine Auszahlung. Ob es vielleicht doch eine Regelung gibt, erfährt der AN auf die Weise dann ganz schnell.
MfG
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Hallo
Allen Mitarbeitern wurde dieser Bonus in einer
Betriebsversammlung im Jahre 2006 zugesagt, als Bonbon für die
Leistung des Jahres 2006.
Wenn es sich nachweislich und eindeutig ausschließlich um ein Bonbon für die Leistungen des Vorjahres handelt, sollte ein Anspruch bestehen. Genaueres erfährt man vom Richter…
Gruß,
LeoLo