Bonus vom Versorger

hallo,

vermieter A bekommt von seinem energieliefernden unternehmen einen bonus in der abrechnung, weil er selbst abliest und lastschrift hat usw. -> kennt man ja.

nun legt er aber diesen bonus nicht auf die mieter um, sondern sackt diesen ein.

die abrechnung laute z.b. auf 2050 € für strom. ./. 50 € bonus = 2000 € rechnungsbetrag.

er lege also die 2050 auf die parteien um.

is dem korrekt?

wenn nicht, wie lange kann man evtl. zurückfordern?

danke

gruß inder

hmm Eigenleistung des Vermieters

hmm Eigenleistung des Vermieters

hmm seit wann darf er sich die so ohne weiteres bezahlen lassen? seit wann darf er einfach nicht entstandene kosten abrechnen?

wobei ich nicht ganz verstehe, was der vermieter eigentlich damit zu tun hat. warum hat nicht jeder mieter einen eigenen vertrag mit dem lieferanten? was genau passiert, wenn einer zu einem preisgünstigeren anbieter wechseln möchte? hat am ende nicht mal jeder einen eigenen zähler???

wobei ich nicht ganz verstehe, was der vermieter eigentlich
damit zu tun hat. warum hat nicht jeder mieter einen eigenen
vertrag mit dem lieferanten?

wird schwierig, bei einer gasheizung im keller und 3 mietparteien

gruß inder

Hi,

der Bonus ist wie der Fragenstelle gerschrieben hat für die Arbeit des Ablsens und Melden der Zählerstände.

Der VM kann arbeiten die Umlagefähig sind auch selbst ausführen und die Kosten Weiterberechnen, z.B. Gartenarbeit.

Hallo,

wird schwierig, bei einer gasheizung im keller und 3 mietparteien

Also die Gasheizung hat für 2.000€ Strom verbraucht? Und für das Ablesen des Zählerstandes hat der Stromlieferant 50€ Bonus gewährt?
Sicher kann der Vermieter selbst erledigte und umlagefähige Arbeiten auch in Rechnung stellen. Die BetrKV sieht dies ausdrücklich vor. Die Rechnung wäre also Rechnungsbetrag - Bonus + eigene Arbeitsleistung. Letztere natürlich ohne Umsatzsteuer, welche im Bonus enthalten sein dürfte. Für die eigene Arbeitsleistung können natürlich nicht die Stundensätze von Chefärzten und das Arbeitstempo von angelernten Aushilskräften angesetzt werden. Der Vermieter muss schon seinen Arbeitsaufwand darlegen und einen angemessenen Stundensatz zugrunde legen.

Grüße