Hallo,
wenn jemand kein Bonusheft geführt hat, kann er trotzdem diesen Bonus beim Zahnersatz bekommen?
Grund für den fehlenden Zahnarztbesuch ist hier:
Eine sehr massive Angst-und Panikerkrankung. Es ist hier nicht möglich den Zahnarzt regelmäßig aufzusuchen. Jetzt waren allerdings die Zahnschmerzen ssoo schlimm, dass man den Zahnarzt aufsuchen MUßTE, weil man schlimme Schmerzen hatte, die auch nicht mehr mit Schmerzmittel wirksam zu bekämpfen waren. Der Zahnarzt mußte FÜNF Zähne ziehen. Im Oberkiefer müssen nun auch eigentlich alle restlichen Zähne gezogen werden.
Jetzt soll ein komplettes Gebiß (künstliches Gebiß) mit Gaumenplatte und so gemacht werden, die BARMER hat es aber abgelehnt, die Zuzahlung so anzuerkennen, AUGRUND DER Psychischen Erkrankung, als wenn das Bonusheft geführt worden wäre.
Der Bescheid war wohl heute mit der Ablehnung bekommen, die wollen nur 50 % übernehmen.
Gibt es im Rahmen des Widerspruches eine Möglichkeit, DOCH den erhöhten Zuschuss zu bekommen, wie formuliert man diesen Widerspruch. Die Erkrankung könnte von mehreren Ärzte bescheinigt werden Fach- und Hausarzt usw.
DANKE
Grüße
Marie
DANKE
Grüße
Marie
Hallo liebe Marie,
dem „System“ ist es Wort wörtlich egal, noch, weil es eine unsoziale Lücke ist.
Lt. Gesetzlicher Regelung darf das deiner Krankenkasse egal sein und Sie übernimmt nur die 50% der Kosten. So ist das leider mit den Dingen die vom Staat aus der Hand gegeben werden.
Ich würde es mit einem Widerspruch und einem Attest deines/er Therapeut/in/Arzt/in versuchen, da diese Sie am besten kennen sollten.
Ich wünsche Dir viel Glück/Erfolg dabei !
Ich hoffe, ich konnte die Frage ausreichend beantworten. Gute Besserung.
Liebe Grüße
Danie
Hallo Marie,
Die übernehmen sicher 50% einer Regelversorgung.
Jetzt ist es halt so, warst du den in den letzten 5 oder 10 Jahren einmal jährlich beim Zahnarzt, aus deinem Post konnte ich das Gegenteil herauslesen.
Seit 2003 gibt es nur noch ein System, das besagt je nach Situation im Mund die versorgt werden muss gibt es einen bestimmten Festzuschuss von der Krankenkasse für eine Regelversorgung ( das einfachste was man im Mund einsetzen kann, es gibt auch noch andere Versorgungsarten).
So, wenn du jetzt 5 Jahre regelmäßig 1x im Jahr beim ZA warst bekommst du auf den Festzuschuss der dir zusteht nochmals 20 %. Sind es ganze 10 Jahre bekommst du 30% vom Festzuschuss.
Das ist wie bereits erwähnt das System, dieses kann man nicht umgehen. Somit hat der Patient seinen Eigenanteil in der Höhe wie er es selbst verschuldet hat.
Solltest du wenig Einkommen haben bestünde hier noch die Möglichkeit einen Härtefall bei deiner Krankenkasse zu beantragen, dann fällt der Eigenanteil wesentlich geringer aus.
Sollte das bei dir nicht der Fall sein, wäre es möglich mit dem Zahnarzt eine Ratenzahlung zu vereinbaren, viele rechnen mit so genannten Abrechnungssegelschaften ab die sogar sehr günstige Konditionen anbieten.
Gruß
Hallo,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ja - wirn werden es dann jetzt mal mit einem Attest des
Arztes versuchen.
DANKE
Grüße
Marie
Hallo,
danke für die Antwort, war sehr aufschlußreich.
Ich werde es so weitergehen und wir werden dann
mal sehen, ob es bei 50 % bleiben wird, weil
wir ja jetzt Widerspruch einlegen. Aber sehr
wahrscheinlich hast Du Recht mit den 50 %…
DANKE
Grüße
Marie