Hallo,
angenommen, im Vergütungspassus des Arbeitsvertrages findet sich folge Vereinbarung:
„… Der Arbeitnehmer erhält eine [jährliche] Sondervergütung in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes …“
Weiter angenommen: In der Firma gibt es eine Bonus-Regelung in der Art:
„… Der Arbeitnehmer erhält [umsatzgestaffelt] einen Gewinnbonus von x % auf das Jahresgehalt …“
An anderer Stelle:
„… Als Jahresgehalt im Sinne dieser Bonusberechnung gilt die Summe der regelmäßigen tatsächlich gezahlten, monatlichen Bruttogehälter. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Lohnersatzleistungen, Provisionen und andere Boni bleiben unberücksichtigt. …“
Die Frage ist nun: Wäre die sog. Sondervergütung in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes teil des Jahresgehalts oder nicht? Wäre dieses „13. Gehalt“ als ein Bruttomonatsgehalt anzusehen?
Zusatzfrage:
Setzt ein Unternehmen für jedes Jahr eine Bonusregelung fest, wäre folgender Passus zulässig?:
„… Über die Interpretation der Regeln entscheidet die Geschäftsleitung verbindlich und ohne Widerspruchsmöglichkeit. …“
Danke euch vielmals
Ajo