Bonuszahlung:13. Monatsgeh. Teil d. Jahresgehalts?

Hallo,

angenommen, im Vergütungspassus des Arbeitsvertrages findet sich folge Vereinbarung:
„… Der Arbeitnehmer erhält eine [jährliche] Sondervergütung in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes …“

Weiter angenommen: In der Firma gibt es eine Bonus-Regelung in der Art:
„… Der Arbeitnehmer erhält [umsatzgestaffelt] einen Gewinnbonus von x % auf das Jahresgehalt …“

An anderer Stelle:
„… Als Jahresgehalt im Sinne dieser Bonusberechnung gilt die Summe der regelmäßigen tatsächlich gezahlten, monatlichen Bruttogehälter. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Lohnersatzleistungen, Provisionen und andere Boni bleiben unberücksichtigt. …“

Die Frage ist nun: Wäre die sog. Sondervergütung in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes teil des Jahresgehalts oder nicht? Wäre dieses „13. Gehalt“ als ein Bruttomonatsgehalt anzusehen?

Zusatzfrage:
Setzt ein Unternehmen für jedes Jahr eine Bonusregelung fest, wäre folgender Passus zulässig?:
„… Über die Interpretation der Regeln entscheidet die Geschäftsleitung verbindlich und ohne Widerspruchsmöglichkeit. …“

Danke euch vielmals

Ajo

Hallo,

angenommen, im Vergütungspassus des Arbeitsvertrages findet sich folge Vereinbarung:
„… Der Arbeitnehmer erhält eine [jährliche] Sondervergütung in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes …“
Weiter angenommen: In der Firma gibt es eine Bonus-Regelung in der Art:
„… Der Arbeitnehmer erhält [umsatzgestaffelt] einen Gewinnbonus von x % auf das Jahresgehalt …“
An anderer Stelle:
„… Als Jahresgehalt im Sinne dieser Bonusberechnung gilt die Summe der regelmäßigen tatsächlich gezahlten, monatlichen Bruttogehälter. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Lohnersatzleistungen, Provisionen und andere Boni bleiben unberücksichtigt. …“
Die Frage ist nun: Wäre die sog. Sondervergütung in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes teil des Jahresgehalts oder nicht? Wäre dieses „13. Gehalt“ als ein Bruttomonatsgehalt anzusehen?

Also wenn ein Monat ein Zwölftel eines Jahres ist, dann ist ein Jahresgehalt nach dieser Definition das Zwölffache eines Monatsgehaltes. Um Mißverständnisse zu vermeiden, wurden auch nochmal explizit alle weiteren Leistungen ausgenommen. Also Jahresgehalt = 12x Monatsgehalt.

Zusatzfrage:
Setzt ein Unternehmen für jedes Jahr eine Bonusregelung fest, wäre folgender Passus zulässig?:
„… Über die Interpretation der Regeln entscheidet die Geschäftsleitung verbindlich und ohne Widerspruchsmöglichkeit…“

Na das halte ich für angreifbar. In der Regel gehen ja Unklarheiten in der Auslegung zu Lasten des Anwenders. Es wäre also gut möglich, dass ein Arbeitsrichter das anders sieht.

Grüße

Danke für die Infos